Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.01.2019 - 2 WF 2/19   

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https://dejure.org/2019,19845
OLG Karlsruhe, 21.01.2019 - 2 WF 2/19 (https://dejure.org/2019,19845)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.01.2019 - 2 WF 2/19 (https://dejure.org/2019,19845)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Januar 2019 - 2 WF 2/19 (https://dejure.org/2019,19845)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe für ein Unterhaltsabänderungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 3250
  • FamRZ 2019, 965
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 15.07.2015 - 5 UF 50/15

    Unterhaltsanspruch trotz Fernbleibens vom Schulunterricht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2019 - 2 WF 2/19
    Ist ein minderjähriges Kind nicht mehr schulpflichtig und befindet es sich auch nicht in Ausbildung, so ist es trotz der Minderjährigkeit verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, sofern die Arbeitsaufnahme mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz zu vereinbaren ist und keine gesundheitlichen Gründe einer Arbeitsaufnahme entgegenstehen (vgl. Palandt/Brudermüller, BGB , 78. Aufl., § 1602 Rn. 5 m.w.N., Klinkhammer in Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Aufl., § 2 Rn. 55; Viefhues in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK- BGB , 8. Aufl., § 1602 Rn. 85 ff.; Bamberger/Roth/Reinken, BGB , 3. Aufl., § 1602 Rn. 50; OLG Frankfurt NJW 2015, 3105 ; OLG Rostock FamRZ 2007, 1267 ; OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 2082 ; OLG Brandenburg FamRZ 2005, 2094 ; OLG Köln FuR 2005, 570 ).
  • BGH, 04.03.1998 - XII ZR 173/96

    Obliegenheiten des Ausbildungsunterhaltsberechtigten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2019 - 2 WF 2/19
    Die Verletzung des Gegenseitigkeitsverhältnisses führe von selbst zum Wegfall des Unterhaltsanspruchs, ohne dass dies an die besonderen Verwirkungsvoraussetzungen gebunden sei (grundlegend BGH in FamRZ 1998, 671 Rn. 9).
  • OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 15 UF 28/08

    Kindesunterhalt: Erwerbsobliegenheit minderjähriger Kinder

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2019 - 2 WF 2/19
    Das OLG Stuttgart hat allerdings zwischenzeitlich seine bisherige Rechtsauffassung aufgegeben und bejaht nunmehr in Übereinstimmung mit der weit überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur eine Erwerbsobliegenheit und eine Zurechnung fiktiver Einkünfte auch für Minderjährige (OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.03.2008, 15 UF 28/08,- juris Rn. 3).
  • OLG Stuttgart, 10.05.1996 - 17 UF 159/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2019 - 2 WF 2/19
    Soweit in älteren Entscheidungen, insbesondere den vom Antragsgegner zitierten Entscheidungen des OLG Stuttgart vom 10.05.1996 (FamRZ 1997, 447 ff.) und des OLG Saarbrücken vom 07.04.1999 (FamRZ 2000, 40 ) und in der Literatur (Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts, 7. Aufl., Kap. V Rn. 114) eine Zurechnung fiktiver Einkünfte bei Minderjährigen verneint wird, wird diese Rechtsauffassung auf § 1611 Abs. 2 BGB gestützt.
  • OLG Saarbrücken, 07.04.1999 - 9 UF 147/98

    Abänderung des im vereinfachten Verfahren festgesetzten Kindesunterhalts, Keine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2019 - 2 WF 2/19
    Soweit in älteren Entscheidungen, insbesondere den vom Antragsgegner zitierten Entscheidungen des OLG Stuttgart vom 10.05.1996 (FamRZ 1997, 447 ff.) und des OLG Saarbrücken vom 07.04.1999 (FamRZ 2000, 40 ) und in der Literatur (Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts, 7. Aufl., Kap. V Rn. 114) eine Zurechnung fiktiver Einkünfte bei Minderjährigen verneint wird, wird diese Rechtsauffassung auf § 1611 Abs. 2 BGB gestützt.
  • OLG Rostock, 18.10.2006 - 10 WF 103/06

    Zur Erwerbsobliegenheit eines minderjährigen Schülers während der schulfreien

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2019 - 2 WF 2/19
    Ist ein minderjähriges Kind nicht mehr schulpflichtig und befindet es sich auch nicht in Ausbildung, so ist es trotz der Minderjährigkeit verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, sofern die Arbeitsaufnahme mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz zu vereinbaren ist und keine gesundheitlichen Gründe einer Arbeitsaufnahme entgegenstehen (vgl. Palandt/Brudermüller, BGB , 78. Aufl., § 1602 Rn. 5 m.w.N., Klinkhammer in Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Aufl., § 2 Rn. 55; Viefhues in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK- BGB , 8. Aufl., § 1602 Rn. 85 ff.; Bamberger/Roth/Reinken, BGB , 3. Aufl., § 1602 Rn. 50; OLG Frankfurt NJW 2015, 3105 ; OLG Rostock FamRZ 2007, 1267 ; OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 2082 ; OLG Brandenburg FamRZ 2005, 2094 ; OLG Köln FuR 2005, 570 ).
  • BVerfG, 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2019 - 2 WF 2/19
    Ein Gericht, das § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO dahingehend auslegt, dass auch schwierige und noch nicht geklärte oder hoch streitige Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren "durchentschieden" werden können, verkennt die Bedeutung der verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutzgleichheit (ständige Rechtsprechung des BVerfG, zuletzt Beschluss vom 05.12.2018, 2 BvR 2257/17 - juris Rn. 15).
  • OLG Köln, 04.08.2005 - 26 WF 135/05

    Zurechnung fiktiver Einkünfte bei Minderjährigen; Hinreichende Erfolgsaussicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2019 - 2 WF 2/19
    Ist ein minderjähriges Kind nicht mehr schulpflichtig und befindet es sich auch nicht in Ausbildung, so ist es trotz der Minderjährigkeit verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, sofern die Arbeitsaufnahme mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz zu vereinbaren ist und keine gesundheitlichen Gründe einer Arbeitsaufnahme entgegenstehen (vgl. Palandt/Brudermüller, BGB , 78. Aufl., § 1602 Rn. 5 m.w.N., Klinkhammer in Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Aufl., § 2 Rn. 55; Viefhues in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK- BGB , 8. Aufl., § 1602 Rn. 85 ff.; Bamberger/Roth/Reinken, BGB , 3. Aufl., § 1602 Rn. 50; OLG Frankfurt NJW 2015, 3105 ; OLG Rostock FamRZ 2007, 1267 ; OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 2082 ; OLG Brandenburg FamRZ 2005, 2094 ; OLG Köln FuR 2005, 570 ).
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