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   OLG Karlsruhe, 21.02.2006 - 15 U 5/04   

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https://dejure.org/2006,8365
OLG Karlsruhe, 21.02.2006 - 15 U 5/04 (https://dejure.org/2006,8365)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.02.2006 - 15 U 5/04 (https://dejure.org/2006,8365)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 15 U 5/04 (https://dejure.org/2006,8365)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz aus übergegangenem Recht wegen des Verlusts von Transportgut; Anwendbarkeit von deutschem Recht bei einem Transport von Deutschland nach Großbritannien; Umstände des Vertragsschlusses als Indizien für die Rechtswahl; Nachträgliches Verhalten ...

  • unalex.eu

    Art. 3 EVÜ
    Stillschweigende Rechtswahl - Anhaltspunkte für eine stillschweigende Rechtswahl - Prozessverhalten der Parteien

  • Judicialis

    WA 1955 Art. 18 Abs. 3 Satz 2; ; WA 1955 Art. 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WA (1955) Art. 18 Abs. 3 Satz 2 Art. 25
    Zubringerdienst im Sinne von Art. 18 Abs. 3 Satz 2 WA 1955 bei Transport zum Flughafen - Haftung des Luftfrachtführers für Subunternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 158/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2006 - 15 U 5/04
    Die Bedeutung von Schnittstellenkontrollen für die Transportorganisation eines Paketdienstunternehmens und die sich daraus ergebenden Folgerungen für ein qualifiziertes Verschulden sind in der Rechtsprechung geklärt (vgl. beispielsweise BGH, NJW 2002, 3106).

    Sinn und Zweck der Schnittstellenkontrollen ist im Falle des Verlustes einer Sendung die zeitliche und örtliche Eingrenzung der Schadensursache (BGH, NJW 2002, 3106, 3108; BGH, Transportrecht 2004, 309, 311).

  • OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 24 U 198/02

    Unbeschränkte Haftung des Luftfrachtführers: Grobes Organisationsverschulden bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2006 - 15 U 5/04
    Da die Beklagte derartiges nicht vorgetragen hat, ist davon auszugehen, dass die - erst durch die Schnittstellenkontrollen ermöglichten - Überprüfungen der Beklagten keine Möglichkeit einer derartigen alternativen Schadensursache ergeben haben (vgl. zur Haftung der Beklagten in ähnlichen Fällen aus der jüngeren Zeit auch OLG Frankfurt, MDR 2004, 1366; OLG Frankfurt, Transportrecht 2004, 471; OLG München, Transportrecht 2005, 254).
  • BGH, 10.05.2001 - XII ZR 60/99

    Stillschweigende Annahme eines Abfindungsangebots

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2006 - 15 U 5/04
    Es ist hierbei auf die Sicht eines unbeteiligten Dritten abzustellen (vgl. BGH, NJW 2001, 2324).
  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 128/00

    Anforderungen an die Kontrolle des Ein- und Ausgangs von Transportgut durch den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2006 - 15 U 5/04
    Dazu gehören bestimmte Sicherheitsvorkehrungen und insbesondere so genannte Schnittstellenkontrollen (Eingangskontrolle und Ausgangskontrolle), die es erlauben, beim Verlust einer Sendung nachträglich exakt festzustellen, wann und wo während des Transports der Verlust eingetreten sein muss (vgl. zu den Schnittstellenkontrollen beispielsweise BGH NJW-RR 2003, 751, 752).
  • OLG Karlsruhe, 14.10.2005 - 15 U 58/04

    Paketbeförderung: Wirksamer Verzicht auf Schnittstellenkontrollen in den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2006 - 15 U 5/04
    Ein Lieferschein hätte in einem derartigen Fall keinen zusätzlichen Beweiswert (vgl. Senat, Urteil vom 14.10.2005 - 15 U 58/04 -).
  • OLG Frankfurt, 16.04.1996 - 5 U 219/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2006 - 15 U 5/04
    Diese Abkürzung bedeutet im Transportgewerbe "no value declared" (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1997, 1060).
  • OLG Karlsruhe, 18.05.2011 - 15 U 23/10

    Frachtführerhaftung bei Paketverlust im grenzüberschreitenden Transport:

    Wenn ein Frachtführer bei unbekannter Schadensursache im Hinblick auf den Transport nicht über sichernde Maßnahme seiner Organisation und zum Schadenshergang vorträgt, rechtfertigt dies den Schluss auf das objektive Tatbestandsmerkmal der Leichtfertigkeit als auch auf das subjektive Erfordernis des Bewusstseins von der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (BGH, Urteil vom 2.4.2009 - I ZR 60/06 - Juris Rn. 27; Senat, Urteil vom 21.2.2006 - 15 U 5/04).
  • OLG Stuttgart, 10.06.2009 - 3 U 12/09

    Haftung des Luftfrachtführers bei Zerstörung von Transportgut durch einen

    Die Überschriften legen daher die Vermutung nahe, dass die Listen erst nach der tatsächlichen Aufnahme der Güter erstellt worden sind und insoweit eine ordnungsgemäße Schnittstellenkontrolle, hier also insbesondere eine Eingangskontrolle im Lager (vgl. zum Begriff der Schnittstellenkontrolle Urteil des OLG Karlsruhe vom 21.02.2006, Az. 15 U 5/04, zitiert nach juris, dort Rn. 57), vorliegt .
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