Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 21.02.2011 - 2 UF 21/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1578b, 1579 Nr. 2
Nachehelicher Unterhalt: Anforderungen an verfestigte Lebensgemeinschaft i. S. v. § 1579 Nr. 2 BGB - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs durch Eingehung einer neuen, verfestigten Lebensgemeinschaft
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1578b; BGB § 1579 Nr. 2
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs durch Eingehung einer neuen, verfestigten Lebensgemeinschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die neue verfestigte Lebensgemeinschaft und Unterhalt vom Ex
- arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)
Die Ehefrau hat(te) einen Freund. Bekommt sie trotzdem Unterhalt?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Nachehelicher Unterhalt - Zur Berechnung der Höhe von "ehebedingten Nachteilen"
- anwaeltinnenkanzlei.de (Kurzinformation)
Beweislast für das Fortbestehen einer verfestigten Lebensgemeinschaft
- anwalt.de (Kurzinformation)
Endet die Unterhaltspflicht, wenn der Exgatte einen neuen Partner hat?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Neue Beziehung: Folgen für den Unterhalt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unterhalt trotz neuer Partnerschaft / Beziehung des ehemaligen Ex-Partners ? (§ 1579 Nr.2 GB)
- 123recht.net (Kurzinformation)
Endet die Unterhaltspflicht, wenn der Exgatte einen neuen Partner hat?
Besprechungen u.ä. (2)
- anwalt-suchservice.de (Entscheidungsbesprechung)
Rechtsanwalt-Tipp-Unterhaltsrecht: Unterhalt trotz neuer Partnerschaft / Beziehung des ehemaligen Ex-Partners ?
- anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)
Unterhaltsrecht: Unterhalt trotz neuer Partnerschaft / Beziehung des ehemaligen Ex-Partners ? (Unbilligkeit gem. § 1579 Nr. 2 GB)
Verfahrensgang
- AG Wiesloch, 14.01.2010 - 1 F 33/08
- OLG Karlsruhe, 21.02.2011 - 2 UF 21/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 655
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 27.05.2009 - XII ZR 78/08
Berücksichtigung eines vom Unterhaltspflichtigen geschuldeten …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2011 - 2 UF 21/10
Damit ist auch im Rahmen der Prüfung von § 1578 b BGB davon auszugehen, dass für die Antragsgegnerin gegenwärtig kein höheres Einkommen erzielbar ist (vgl. BGH FamRZ 2009, 1300 Rn. 62).Denn über eine Herabsetzung kann erst dann entschieden werden, wenn sich verlässlich abschätzen lässt, ob und in welcher Höhe ehebedingte Nachteile dauerhaft bestehen (BGH FamRZ 2009, 1300, Rn. 62f.; Urteil v. 12.01.2011 -XII ZR 83/08-, Rn.42f).
- BGH, 28.11.1990 - XII ZR 1/90
Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs wegen unbilliger Härte
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2011 - 2 UF 21/10
Das gilt auch für das Fortbestehen der Voraussetzungen des § 1579 BGB, wenn im Erstprozess streitig ist, ob der Unterhaltsberechtigte ab einem bestimmten Zeitpunkt das Zusammenleben mit einem neuen Partner beendet hat (BGH FamRZ 1991, 670).Vielmehr steht der Unterhaltsanspruch insgesamt erstmals zur Entscheidung (BGH FamRZ 1991, 670, 672).
- BGH, 20.10.2010 - XII ZR 53/09
Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung ehebedingter Nachteile bei der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2011 - 2 UF 21/10
Solche Nachteile können sich vor allem aus der Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes, aus der Gestaltung von Haushaltsführung oder Erwerbstätigkeit während der Ehe sowie aus der Ehe ergeben (BGH FamRZ 2010, 2059 Rn. 21).
- BGH, 04.08.2010 - XII ZR 7/09
Nachehelicher Altersunterhalt: Prüfung ehebedingter Nachteile auf Seiten des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2011 - 2 UF 21/10
Für die Billigkeitsbetrachtung genügt es dann in der Regel, wenn das ungefähre Ausmaß der Einbuße feststeht (BGH FamRZ 2010, 1633 Rn. 39). - BGH, 12.01.2011 - XII ZR 83/08
Kindes- und nachehelicher Ehegattenunterhalt: Anrechnung des Einkommens aus …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2011 - 2 UF 21/10
Denn über eine Herabsetzung kann erst dann entschieden werden, wenn sich verlässlich abschätzen lässt, ob und in welcher Höhe ehebedingte Nachteile dauerhaft bestehen (…BGH FamRZ 2009, 1300, Rn. 62f.; Urteil v. 12.01.2011 -XII ZR 83/08-, Rn.42f). - OLG Karlsruhe, 13.04.1994 - 2 UF 228/93
Formbedürftigkeit; Aufhebung; Rechtsgeschäft; Parteivereinbarung; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2011 - 2 UF 21/10
Soweit bei der Entscheidung über den Versorgungsausgleich das Rechtsmittel der Drittbeteiligten erfolgreich war, waren die Kosten den Parteien gemäß §§ 91, 100 Abs. 1 ZPO je zur Hälfte aufzuerlegen (OLG Karlsruhe FamRZ 1995, 361). - BGH, 14.10.2009 - XII ZR 146/08
Bemessungkriterien für die Festlegung des angemessenen Lebensbedarfs eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2011 - 2 UF 21/10
Er muss also Behauptungen des Unterhaltsschuldners - etwa zum ehebedingten Nachteil - substantiiert bestreiten und seinerseits darlegen, welche konkreten ehebedingten Nachteile entstanden sind (BGH FamRZ 2009, 1990 Rn. 18). - BGH, 16.04.2008 - XII ZR 7/05
Zur Verwirkung von Unterhaltsansprüchen nach Aufnahme einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2011 - 2 UF 21/10
Zwar kann der Tatbestand des § 1579 Nr. 7 BGB erfüllt sein, wenn der Berechtigte gegen den Willen des anderen Ehegatten ein nachhaltiges, auf längere Dauer angelegtes intimes Verhältnis zu einem anderen Partner aufnimmt, weil darin eine so schwerwiegende Abkehr von den ehelichen Bindungen zu sehen sein kann, dass nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit, der dem ehelichen Unterhaltsrecht zugrunde liegt, die Inanspruchnahme des anderen Ehegatten auf Unterhalt grob unbillig erscheint (BGH FamRZ 2008, 1414 Rn. 26). - OLG Karlsruhe, 30.09.2008 - 2 UF 21/08
Verfestigte Lebensgemeinschaft bedarf weder gemeinsamer Wohnung noch …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2011 - 2 UF 21/10
Bei einer Beziehung, die nicht überwiegend durch ein Zusammenwohnen und auch nicht durch ein gemeinsames Wirtschaften geprägt ist, ist eine verfestigte Beziehung etwa dann erreicht, wenn die Partner seit fünf Jahren in der Öffentlichkeit, bei gemeinsamen Urlauben und der Freizeitgestaltung als Paar auftreten und Feiertage und Familienfeste zusammen mit Familienangehörigen verbringen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 351). - BGH, 02.07.2008 - XII ZB 80/06
Rechtsfolgen der Verminderung der Sonderzahlung in der Beamtenversorgung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2011 - 2 UF 21/10
Weiterhin sei in der erstinstanzlichen Auskunft der Beitrag zur Pflegeversicherung entgegen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 02.07.2008 - XII ZB 80/06 noch nicht berücksichtigt gewesen. - BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 56/85
Anrechnung und Bewertung von Kindererziehungszeiten im Versorgungsausgleich
- BGH, 17.01.2007 - XII ZR 104/03
Zum Unterhalt einer Ehefrau, die ein eheliches und ein nichteheliches Kind …
- BGH, 20.03.2002 - XII ZR 159/00
Zum Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn die Ehefrau in einer verfestigten …
- OLG Hamm, 03.12.2013 - 2 UF 105/13
Unterhalt bei unberechtigten Missbrauchsvorwürfen verwirkt
Die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 1579 BGB trifft grds. den Unterhaltspflichtigen (BGH, Urteil vom 21.6.1989 - IV b ZR 73/88, NJW-RR 1989, 1218, 1220; OLG Hamm, Urteil vom 12.10.1994 - 5 UF 39/93, FamRZ 1995, 808; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.2.2011 - 2 UF 21/10, NJW-RR 2011, 655, 656;… Niepmann/Schwamb, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 12. Aufl. 2013, Rn. 1202). - OLG Naumburg, 28.02.2013 - 8 UF 181/12
Unterhalt minderjähriger Kinder: Ermittlung des Durchschnittslohns im Internet …
Das Internet ist für die Ermittlung fiktiver Einkünfte eine anerkannte Erkenntnisquelle (vgl. nur OLG Karlsruhe NJW-RR 2011, 655;… OLG Hamm, Urt. v. 14.09.2011 - 5 UF 45/11 - zitiert nach "juris"). - OLG Frankfurt, 09.06.2022 - 7 UF 77/21
Berücksichtigung von Naturalunterhalt für Kinder bei Berechnung von …
Dabei kommt es bei der Beurteilung, ob von einer verfestigten Lebensgemeinschaft ausgegangen werden kann, auf die Umstände des Einzelfalls an, wobei das Führen eines gemeinsamen Haushaltes zwar ein starkes Indiz, jedoch nicht unabdingbare Voraussetzung für das Vorliegen einer solchen Lebensgemeinschaft ist (BGH, FamRZ 2011, 1854 ff.; BGH, FamRZ 2002, 810 ff.; OLG Düsseldorf, FamRZ 2011, 225 f.: OLG Karlsruhe, NJW-RR 2011, 655 ff.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2009, 351 ff.; OLGR Karlsruhe 2008, 792 ff.; OLGR Zweibrücken 2008, 474 f.).