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OLG Karlsruhe, 21.04.2006 - 1 Ws 79/06 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Untersuchungshaftbefehl: Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei einer Anlasstat der gefährlichen Körperverletzung
- Justiz Baden-Württemberg
Untersuchungshaftbefehl: Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei einer Anlasstat der gefährlichen Körperverletzung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen eines Untersuchungshaftbefehls durch den Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei einer Anlasstat der gefährlichen Körperverletzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 112a Abs. 1 Nr. 2
Strafprozessrecht: Haftgrund der wiederholten Tatbegehung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Karlsruhe, 00.03.2006 - 2 Ls 210 Js 42980/05
- LG Karlsruhe, 28.03.2006 - 4 Qs 30/06
- OLG Karlsruhe, 21.04.2006 - 1 Ws 79/06
Papierfundstellen
- NJW 2006, 2424 (Ls.)
- NStZ-RR 2006, 210
- StV 2006, 699
Wird zitiert von ... (11)
- OLG Karlsruhe, 15.06.2016 - 2 Ws 193/16
Haftgrund der Wiederholungsgefahr
Erfasst werden durch diese Einschränkung nur solche Straftaten, die ihrer Schwere nach mindestens in der oberen Hälfte der von dem Katalog des § 112a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StPO erfassten Tatmuster einstufen sind (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 210 [OLG Karlsruhe 21.04.2006 - 1 Ws 79/06]; Beschluss vom 26.06.2007, 3 Ws 219/07; OLG Braunschweig, StV 2012, 352; OLG Bremen, StV 2013, 773, 775).Eine Erheblichkeit im Sinne des § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO liegt insoweit (auch) bei einem Einbruchsdiebstahl in einen Geschäftsraum, dessen immaterielle Auswirkungen auf einen Geschädigten mit einem Wohnungseinbruchsdiebstahl (zum Haftgrund der Wiederholungsgefahr insoweit OLG Celle, Beschluss vom 19.12.2013, 1 Ws 561/13) typischerweise nicht zu vergleichen sind, eher fern, wenn die Schadenssumme im Einzelfall jedenfalls 1.000 Euro nicht übersteigt (vgl. OLG Köln, StV 1996, 158; OLG Jena, NStZ-RR 2009, 143 f. [OLG Jena 14.10.2008 - 1 Ws 448/08]; OLG Frankfurt, StV 2010, 583; OLG Braunschweig, StV 2012, 352; siehe auch OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 210, [OLG Karlsruhe 21.04.2006 - 1 Ws 79/06] sowie - für Betrugstaten - OLG Hamm, StV 2010, 291, 292; OLG Naumburg, NStZ-RR 2013, 49; KG, NStZ-RR 2015, 115 [OLG Hamm 15.01.2015 - 2 Ws 1/15]; weniger streng OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.05.2008, 1 Ws 107/08).
- OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 1 Ws 44/08
Untersuchungshaftbefehl: Berücksichtigung von Vorverurteilungen bei Prüfung des …
Die abweichende Meinung (OLG Hamburg, NJW 1980, 2367; OLG Hamm MDR 1983, 956; StV 1997, 310; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 210; OLG Schleswig NStZ 2002, 276; OLG Stuttgart NStZ 1988, 326), nach der als Anlasstat nach dem Gesetzeszweck, der den Schutz der Allgemeinheit bezwecke, auch bereits erfolgte rechtskräftige Verurteilungen des Beschuldigten zu berücksichtigen sind, überzeugt nicht.Es kommt also auch darauf an, aus welchem Grund es zu der Tätlichkeit gekommen ist und welche Folgen diese für das Opfer zeigte (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 210).
- OLG Hamm, 01.04.2010 - 3 Ws 161/10
Schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtsordnung bei Annahme von …
- OLG Hamm, 20.11.2012 - 1 Ws 604/12
Haftprüfung während laufender Hauptverhandlung; Einbeziehung der Erkenntnisse aus …
Eine wiederholte Begehung kann auch dann vorliegen, wenn das Verfahren nur eine Anlasstat zum Gegenstand hat oder (wie hier offenbar nach Auffassung der Kammer) nur noch bzgl. einer Anlasstat dringender Tatverdacht besteht, der Beschuldigte aber mindestens wegen einer weiteren Tat verurteilt worden ist oder unter dringendem Tatverdacht verfolgt wird (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 210; Hilger in:.Hierbei muss es sich, da die Katalogtaten ohnehin schon schwerwiegende Taten sind, um solche handeln, die einen überdurchschnittlichen Schweregrad aufweisen (OLG Hamm NStZ-RR 2010, 292; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 210), wobei Beurteilungsmaßstab hierfür insbesondere der Unrechtsgehalt der Tat ist (BVerfG NJW 1973, 1363, 1365).
- OLG Frankfurt, 20.05.2008 - 1 Ws 57/08
Voraussetzungen des Haftbefehls: Heranziehung von Vorverurteilungen zur …
Die abweichende Meinung (u.a. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 210) widerspricht dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift. - KG, 28.02.2012 - 4 Ws 18/12
Voraussetzungen für den Haftgrund der Wiederholungsgefahr
Danach muss der Angeklagte zunächst dringend verdächtig sein, wiederholt, d.h. in mindestens zwei Fällen, Straftaten nach dem enumerativen Katalog des § 112 a Abs. 1 StPO begangen und dadurch die Rechtsordnung unter besonderer Berücksichtigung der Opferperspektive schwerwiegend beeinträchtigt zu haben, wofür erforderlich ist, dass die in Frage kommenden, bereits abstrakt erheblichen Strafvorschriften auch konkret in überdurchschnittlicher Weise verletzt worden sind (vgl. Senat, Beschluss vom 10. April 2007 -4 Ws 47/07-; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 210, 211; OLG Dresden StV 2006, 534, 535; OLG Frankfurt/M. NStZ 2001, 75, 76). - LG Freiburg, 24.04.2015 - 2 Qs 47/15
Untersuchungshaft: Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei gewerbsmäßigen …
Diese muss daher in ihrer konkreten Gestalt, insbesondere nach Art und Ausmaß des angerichteten Schadens, einen hohen Unrechtsgehalt aufweisen, so dass in einer Gesamtschau wenigstens eine Einordnung in den Bereich der "oberen Hälfte der mittelschweren Kriminalität" zu erfolgen hat (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 210). - LG Berlin, 22.07.2009 - 517 Qs 109/09 Da die in § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO enumerativ aufgezählten Katalogtaten ohnehin schwerwiegender Natur sind, folgt daraus, dass nur Taten überdurchschnittlichen Schweregrades und Unrechtsgehalts bzw, solche, die mindestens in der oberen Hälfte der mittelschweren Straftaten liegen, als Anlasstaten herangezogen werden können, zumal aus Verfassungsgründen eine restriktive Auslegung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr geboten ist (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 210 [OLG Karlsruhe 21.04.2006 - 1 Ws 79/06] , bei [...] Rn. 2;… OLG Frankfurt StV 2000, 209, bei [...] Rn. 5).
- OLG Saarbrücken, 27.05.2008 - 1 Ws 107/08
Annahme des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr wegen eines zweifachen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 27.05.2008 - 4 Ws 49/08
Untersuchungshaft: Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei Heranwachsenden
Danach muss der Angeklagte zunächst dringend verdächtig sein, wiederholt, d.h. in mindestens zwei Fällen, Straftaten nach dem enumerativen Katalog des § 112 a Abs. 1 StPO begangen und dadurch die Rechtsordnung unter besonderer Berücksichtigung der Opferperspektive schwerwiegend beeinträchtigt zu haben, wofür erforderlich ist, dass die in Frage kommenden, bereits abstrakt erheblichen Strafvorschriften auch konkret in überdurchschnittlicher Weise verletzt worden sind (vgl. Senat, Beschluss vom 10. April 2007 -4 Ws 47/07-; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 210, 211; OLG Dresden StV 2006, 534, 535; OLG Frankfurt/M. NStZ 2001, 75, 76). - KG, 12.11.2018 - 121 HEs 48/18
Rückstellung bereits terminierte Nichthaftsachen zugunsten von Haftsachen
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