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   OLG Karlsruhe, 21.05.2015 - 11 Wx 82/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,11206
OLG Karlsruhe, 21.05.2015 - 11 Wx 82/14 (https://dejure.org/2015,11206)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.05.2015 - 11 Wx 82/14 (https://dejure.org/2015,11206)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Mai 2015 - 11 Wx 82/14 (https://dejure.org/2015,11206)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 26 FamFG, § 68 FamFG, § 2229 Abs 4 BGB, § 2358 Abs 1 BGB
    Erbscheinverfahren: Umfang der Amtsermittlungspflicht des Nachlassgerichts beim Einwand der Testierunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Ermittlung der Testierfähigkeit im Erbscheinsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Umfang der Ermittlungspflicht bei fraglicher Testierfähigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Testierunfähigkeit - als Einwand im Erbscheinsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Ermittlung der Testierfähigkeit im Erbscheinsverfahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht im Erbscheinverfahren bei angeblicher Testierunfähigkeit

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Gericht muss der Frage der Testierfähigkeit des Erblassers umfassend nachgehen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht im Erbscheinverfahren bei angeblicher Testierunfähigkeit

  • erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)

    Umfang der Amtsermittlungspflicht zur Testierfähigkeit

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Umfang der Ermittlungspflicht des Nachlassgerichts bei Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 840
  • FamRZ 2015, 1926
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 17.06.2013 - 14 Wx 84/11

    Internationale Zuständigkeit des deutschen Nachlassgerichts: Unbeweglicher

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2015 - 11 Wx 82/14
    Ein Erbscheinsverfahren ist daher jedenfalls für das inländische Vermögen zu betreiben, wenn auch für etwaigen Grundbesitz in der Türkei die Zuständigkeit der dortigen Justiz begründet sein könnte (vgl. OLG Karlsruhe BeckRS 2013, 20823).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2013 - 3 Wx 27/12

    Erbscheinsverfahren; Amtsermittlungspflicht des Nachlassgerichts hinsichtlich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2015 - 11 Wx 82/14
    Insbesondere findet die Verpflichtung des Gerichts zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts dort ihre Grenze, wo es die Verfahrensbeteiligten allein oder hauptsächlich in der Hand haben, die notwendigen Erklärungen abzugeben und Beweismittel zu bezeichnen bzw. vorzulegen, um eine ihren Interessen entsprechende Entscheidung herbeizuführen (OLG Düsseldorf NJW-RR 2013, 782, juris-Rn. 14 f., m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 20 W 188/16

    Strenge Prüfung der Testierfähigkeit beim Verdacht chronischer Wahnvorstellungen

    Im Rahmen der Ermittlung der Testierfähigkeit ist im Hinblick auf deren Tragweite eine sorgfältige Untersuchung geboten, die eine Einbeziehung der Vorgeschichte und aller äußeren Umstände voraussetzt (vgl. u.a. Senat, Beschluss vom 22.12.1997, Az. 20 W 264/95, zitiert nach Beck-online, m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.04.2015, Az. 11 Wx 82/14, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 23.01.2018 - 20 W 4/16

    Sachverständigengutachten im Erbscheinsverfahren

    Außerdem sind bei der Ermittlung der Testierfähigkeit im Hinblick auf deren Tragweite besonders sorgfältige Untersuchungen geboten, die unter anderem eine Einbeziehung der Vorgeschichte und aller äußeren Umstände voraussetzt (vgl. u.a. Senat, Beschluss vom 22.12.1997, Az. 20 W 264/95, zitiert nach Beck-online, m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.04.2015, Az. 11 Wx 82/14, zitiert nach juris).
  • BGH, 19.10.2023 - V ZB 8/23

    Beanspruchung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder Europäischen

    (a) Wird im Erbscheinsverfahren die Testierunfähigkeit des Erblassers eingewandt, hat das Nachlassgericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht aus § 26 FamFG nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu befinden, ob hinreichende Anhaltspunkte für die Testierunfähigkeit bestehen und welche Ermittlungsansätze ggf. am ehesten Erfolg versprechen (zutreffend OLG Karlsruhe, FamRZ 2015, 1926, 1927; BeckOK FamFG/Burschel/Perleberg-Kölbel [1.8.2023], § 26 Rn. 19c; vgl. zum Betreuungsrecht BGH, Beschluss vom 29. Juli 2020 - XII ZB 106/20, NJW 2021, 63 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 15.11.2019 - 10 W 143/17

    Testierunfähigkeit; notarielles Testament; Hinzuziehung eines zweiten Notars

    Ihrer Mitwirkungs- und Verfahrensförderungslast genügen sie, indem ihr Vortrag und die Bezeichnung geeigneter Beweismittel dem Gericht Anhaltspunkte dafür geben, in welche Richtung es seine Ermittlungen durchführen soll (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2013, 782; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. April 2015 - 11 Wx 82/14 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 17.02.2021 - 4 U 211/20

    Prozessvollmacht für abberufenen Geschäftsführer

    Die Zurückverweisung ist sachgerecht, da die Parteien bei einer Sachentscheidung des Senats den Verlust einer Tatsacheninstanz hinzunehmen hätten (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. April 2015 - 11 Wx 82/14 -, Rn. 32, juris) und das Verfahren erstinstanzlich bislang ohne inhaltliche Erörterung geblieben ist.
  • OLG Hamm, 03.09.2015 - 10 W 161/14

    Kostenentscheidung nach Rücknahme der Beschwerde im Erbscheinsverfahren

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Beteiligten trotz des Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 27 FamFG verpflichtet sind, durch eingehende Tatsachendarstellung an der Aufklärung des Sachverhaltes mitzuwirken (OLG Karlsruhe, ErbR 2015, 456 und Beschluss vom 10.06.2015, 11 Wx 33/15; OLG Düsseldorf, ErbR 2014, 124 und ErbR 2015, 451).
  • OLG Brandenburg, 10.01.2022 - 3 W 101/21

    Beschwerde in einem Erbscheinerteilungsverfahren; Wechselbezüglichkeit der

    Ihrer Mitwirkungs- und Verfahrensförderungslast genügen sie, indem ihr Vortrag und die Bezeichnung geeigneter Beweismittel dem Gericht Anhaltspunkte dafür geben, in welche Richtung es seine Ermittlungen durchführen soll (OLG Hamm, Beschluss vom 15.11.2019 - 10 W 143/17; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2013, 782; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. April 2015 - 11 Wx 82/14 -, juris).
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