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   OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 15 W 23/06   

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https://dejure.org/2006,4299
OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 15 W 23/06 (https://dejure.org/2006,4299)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.08.2006 - 15 W 23/06 (https://dejure.org/2006,4299)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. August 2006 - 15 W 23/06 (https://dejure.org/2006,4299)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Notare Bayern PDF, S. 60

    BGB §§ 2303 Abs. 1, 2314 Abs. 1, 2332 Abs. 1; BNotO § 20 Abs. 1; ZPO § 114
    Anspruch auf notarielles Nachlassverzeichnis

  • openjur.de

    Notarielles Nachlassverzeichnis: Verpflichtung zur Vorlage bei Vorliegen eines privatschriftlichen Verzeichnisses; Angaben zum fiktiven Nachlass; Verjährungsbeginn

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2303 Abs. 1, 2314 Abs. 1, 2332 Abs. 1; BNotO § 20 Abs. 1; ZPO § 114
    Anspruch auf notarielles Nachlassverzeichnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstellen eines notariellen Nachlassverzeichnisses; Verjährung des Auskunftsanspruches; Kenntnis des Pflichtteilsberechtigten; Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

  • Judicialis

    BGB § 209 Abs. 1 a.F.; ; BGB § ... 259 Abs. 2; ; BGB §§ 2050 ff; ; BGB § 2303 Abs. 1; ; BGB § 2314 Abs. 1; ; BGB § 2314 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 2316; ; BGB § 2325 Abs. 1; ; BGB § 2332 Abs. 1; ; BNotO § 20 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 114 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Erben zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses; Rechtschutzbedürfnis für die Geltendmachung des Anspruchs nach Verjährung des Pflichtteilsanspruchs wegen Regressansprüchen gegen einen Rechtsanwalt; Begriff und Zeitpunkt der beeinträchtigenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erbe ist gegenüber Pflichtteilsberechtigtem zur Auskunft verpflichtet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 881
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59

    Verjährung von Auskunftsansprüchen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 15 W 23/06
    Während das privatschriftliche Verzeichnis des Beklagten vom 19.09.2002 sich von der Klägerin schon mangels Ordnung und Übersichtlichkeit nur schwer auswerten lässt, hat das notarielle Verzeichnis einen besonderen Wert durch die zu erwartende Klarheit und Übersichtlichkeit (vgl. BGH, NJW 1961, 602, 603).

    In der Rechtsprechung ist aus diesen Gründen anerkannt, dass ein privatschriftliches Verzeichnis die spätere Geltendmachung eines (zusätzlichen) notariellen Verzeichnisses gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht hindert (grundlegend BGH, NJW 1961, 602).

    Da das Gesetz hinsichtlich des der Auskunft keinen Unterschied zwischen einem Inhalts privatschriftlichen Verzeichnis und einem notariellen Verzeichnis macht, muss sich auch das notarielle Nachlassverzeichnis - auf Verlangen der Klägerin - auf den fiktiven Nachlass beziehen (vgl. BGH, NJW 1961, 602; OLG Oldenburg, NJW-RR 1993, 782, 783).

    Die Frage, welche Unterlagen und Belege die Klägerin im Rahmen des Auskunftsverlangens von dem Beklagten verlangen kann (vgl. hierzu BGH, NJW 1961, 602, 604), ist vom Senat nicht zu prüfen.

  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 56/83

    Auskunftsanspruch des Beschenkten bei Verjährung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 15 W 23/06
    Denn die Vorlage des Nachlassverzeichnisses kann - unabhängig von der Frage der Verjährung des Zahlungsanspruchs - auch dann noch verlangt werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte ein anderes Informationsbedürfnis geltend machen kann (vgl. BGH, NJW 1985, 384; Palandt/Edenhofer aaO.).

    Hieraus ergibt sich ein Informationsbedürfnis der Klägerin, welches im Rahmen von § 2314 Abs. 1 BGB nach Auffassung des Senats anzuerkennen sein dürfte (vgl. Haas in Staudinger aaO., § 2314 BGB Rn. 52 unter Hinweis auf eine unveröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs; diese unveröffentlichte BGH-Entscheidung wird auch in BGH, NJW 1985, 384, 385 zitiert).

  • BGH, 28.09.1965 - VI ZR 88/64

    Umfang der Grundsätze hinsichtlich der Gewährung rechtlichen Gehörs - Einbindung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 15 W 23/06
    Darin liegt eine Rücknahme des unbezifferten Zahlungsantrags (vgl. zur entsprechenden Fallkonstellationen BAG, NJW 1961, 1787; BGH, VersR 1965, 1153, 1154; BGH, VersR 1970, 815, 817).
  • BAG, 29.05.1961 - 5 AZR 162/59

    Verjährungsunterbrechung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 15 W 23/06
    Darin liegt eine Rücknahme des unbezifferten Zahlungsantrags (vgl. zur entsprechenden Fallkonstellationen BAG, NJW 1961, 1787; BGH, VersR 1965, 1153, 1154; BGH, VersR 1970, 815, 817).
  • BGH, 19.05.1970 - VI ZR 27/69

    Schadensersatzklage gegen eine Anwaltssozietät infolge Versäumung der Klagefrist

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 15 W 23/06
    Darin liegt eine Rücknahme des unbezifferten Zahlungsantrags (vgl. zur entsprechenden Fallkonstellationen BAG, NJW 1961, 1787; BGH, VersR 1965, 1153, 1154; BGH, VersR 1970, 815, 817).
  • RG, 22.02.1932 - IV 298/31

    1. Was ist im Sinne des § 2332 Abs. 1 BGB. unter der den Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 15 W 23/06
    Die Verjährung der Pflichtteilansprüche der Klägerin gemäß § 2303 Abs. 1 BGB erfasst daher auch sämtliche Ausgleichungspflichten gemäß § 2050 ff BGB (vgl. zur verjährungsrechtlichen Unterscheidung zwischen Ausstattung einerseits und Pflichtteilsergänzung andererseits RGZ 135, 231, 232; ebenso Lange in MünchKomm, Bürgerliches Gesetzbuch, 4. Aufl. 2004, § 2322 BGB Rn. 5, 7).
  • OLG Oldenburg, 02.02.1999 - 5 U 166/98

    Ausschluss einer Vorerbschaft und Nacherbschaft durch Vollerbschaftsanordnung im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 15 W 23/06
    dd) Das Verlangen der Klägerin nach einem notariellen Verzeichnis ist - im Hinblick auf das vorliegende privatschriftliche Verzeichnis - auch nicht etwa rechtsmissbräuchlich (vgl. zu diesem Gesichtspunkt beispielsweise OLG Oldenburg, FamRZ 2000, 62).
  • OLG Celle, 21.01.2002 - 4 W 318/01

    Nachlass; Zwangsvollstreckung; Zwangsgeld; Auskunftspflicht;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 15 W 23/06
    Auch wenn ein notarielles Verzeichnis letztlich in großem Umfang auf entsprechenden Angaben und Unterlagen des Erben beruhen muss, übernimmt der Notar die Verantwortung für den Inhalt des Verzeichnisses (vgl. OLG Celle, DNotZ 2003, 62).
  • OLG Oldenburg, 26.01.1993 - 5 U 126/92

    Pflichtteilsberechtigter, Vermächtnis, Nachlaß, Nachlaßverzeichnis,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 15 W 23/06
    Da das Gesetz hinsichtlich des der Auskunft keinen Unterschied zwischen einem Inhalts privatschriftlichen Verzeichnis und einem notariellen Verzeichnis macht, muss sich auch das notarielle Nachlassverzeichnis - auf Verlangen der Klägerin - auf den fiktiven Nachlass beziehen (vgl. BGH, NJW 1961, 602; OLG Oldenburg, NJW-RR 1993, 782, 783).
  • OLG Celle, 21.07.2005 - 4 W 151/05

    Vollstreckungsfähiger Inhalt des im Rahmen einer Pflichtteilsstufenklage ohne die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 15 W 23/06
    Da der Klageantrag dem Gebot der Bestimmtheit genügen muss (vgl. Zöller/Greger, aaO., § 253 ZPO Rn. 13), erscheint es geboten, das Auskunftsverlangen hinsichtlich des fiktiven Nachlasses ausdrücklich im Klageantrag zu formulieren (ebenso OLG Celle, NJW-RR 2005, 1374).
  • BGH, 25.01.1995 - IV ZR 134/94

    Beginn der Verjährung der Pflichtteilsansprüche

  • BGH, 23.05.2012 - IV ZR 250/11

    BGH erkennt Pflichtteilsergänzungsanspruch auch für Schenkungen des Erblassers

    Insbesondere kann er verlangen, dass der Erbe trotz Vorlage eines privaten Verzeichnisses danach noch ein amtliches Verzeichnis vorlegt (BGH, Urteil vom 2. November 1960 - V ZR 124/59, BGHZ 33, 373, 378 f.; OLG Köln ZEV 2008, 383, 385; OLG Karlsruhe ZEV 2007, 329).
  • OLG München, 01.06.2017 - 23 U 3956/16

    Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Vorlage eines notariellen

    Vielmehr kann der Pflichtteilsberechtigte die Ansprüche auf Erteilung eines privaten und eines notariellen Verzeichnisses neben- oder hintereinander geltend machen (BGH NJW 1961, S. 602, 604; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2007, S. 881 f; Müller in Beckscher Online-Kommentar BGB, Stand 01.08.2016, § 2314 Rz. 22; Weidlich in Palandt, BGB, 76. Aufl, § 2314 Rz.7).

    Denn dem notariell aufgenommenen Verzeichnis kommt eine größere Richtigkeitsgarantie zu (BGH NJW 1961, S. 602, 604; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2007, S. 881 f; Müller, a.a.O, Rz. 23).

    Der Notar ist für dessen Inhalt verantwortlich, hat den Verpflichteten zu belehren und ist in gewissem Umfang zur Vornahme eigener Ermittlungen und Überprüfung der Richtigkeit der Angaben des Erben verpflichtet (BGH NJW 1961, S. 602, 604; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2007, S. 881, 882; OLG Koblenz, NJW 2014, S. 1972 f; Müller, a.a.O., Rz. 23).

  • OLG Schleswig, 25.01.2011 - 3 U 36/10

    Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis i.S. von § 2314 Abs. 1 S. 3

    Es hat aus mehreren Gründen eine höhere Beweiskraft und damit auch eine größere Richtigkeitsgewähr als ein privates (oder ein lediglich notariell protokolliertes) Nachlassverzeichnis (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.08.2006 - 15 W 23/06, ZEV 2007, 329 ): Die Aufnahme durch den Notar soll eine besondere Gewähr dafür bieten, dass der Schuldner die Angaben wahrheitsgemäß erteilt, da er von ihm nachhaltig über die Verpflichtung zu wahrheitsgemäßen Angaben belehrt wird (OLG Celle, aaO., DNotZ 2003, 62 ).
  • OLG Hamburg, 10.09.2013 - 2 W 5/13

    Pflichtteilsanspruch: Erfüllung eines Auskunftsverlangens des

    Hieraus ergibt sich ein Informationsbedürfnis der Klägerin, welches im Rahmen von § 2314 Abs. 1 BGB anzuerkennen ist (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW-RR 2007, 881 ff).
  • OLG Karlsruhe, 18.06.2014 - 9 U 147/13

    Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Nacherben über den Nachlassbestand

    Der Anspruch auf Vorlage eines notariellen Verzeichnisses gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB ist daher generell gegeben, ohne dass der Berechtigte ein besonderes Bedürfnis geltend machen müsste (vgl. OLG Karlsruhe - 15. Zivilsenat -, NJW-RR 2007, 881).
  • OLG Köln, 25.02.2008 - 2 W 80/07

    Prüfung der Erfolgsaussicht beabsichtigter Rechtsverfolgung bei Berufung auf

    Der Erbe ist auf Verlangen des Pflichtteilsberechtigten zur Vorlage eines von einem Notar aufgenommenen Verzeichnisses auch dann verpflichtet, wenn er bereits ein privatschriftliches Verzeichnis erstellt hat (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2007, 881 f.).

    Ein derartiges notarielles Verzeichnis, welches sich auf das - hier erklärte - Verlangen des Pflichtteilsberechtigten auch auf den fiktiven Nachlaß zu erstrecken hat (vgl. OLG Oldenburg, NJW-RR 1993, 782 [783]; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2007, 881 [882]), hat die Antragsgegnerin unstreitig noch nicht vorgelegt.

  • OLG Naumburg, 23.08.2007 - 1 U 28/07

    Pflicht des Erben zur Erstellung eines Nachlassverzeichnisses - Vergleichende

    Ein Erbe ist zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses nach § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB grundsätzlich auch dann noch verpflichtet, wenn er auf Verlangen des Pflichtteilsberechtigten bereits ein privatschriftliches Verzeichnis erstellt hat (vgl. nur OLG Karlsruhe, Beschluss v. 21. August 2006, 15 W 23/06 = NJW-RR 2007, 881, mit zustimmender Anmerkung Keim, ZEV 2007, 332; sowie OLG Celle, Beschluss v. 21. Januar 2002, 4 W 318/01 = DNotZ 2003, 62 ).
  • OLG Köln, 29.08.2008 - 2 W 66/08

    Berücksichtigung des Erfüllungseinwandes im Vollstreckungsverfahren

    Der Senat bemerkt daher lediglich ergänzend, daß im Falle des Eintritts der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs das Rechtsschutzinteresse an der weiteren Verfolgung des titulierten Auskunftsanspruchs damit nicht notwendig entfallen sein muß, wenn die Auskunft auch der Vorbereitung anderer Ansprüche, etwa gegen einen früheren Prozeßbevollmächtigten dienlich sein kann (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2007, 881 ff.).
  • OLG Oldenburg, 22.06.2010 - 12 U 8/10
    Die Auskunftsgläubigerin hat vielmehr einen Anspruch auf ein notarielles Verzeichnis auch dann, wenn bereits ein privatschriftliches Verzeichnis vorliegt (OLG Köln ZEV 383, 384; OLG Karlsruhe NJW-RR 2007, 881; OLG Oldenburg FamRZ 2000, 62 ; Palandt-Edenhofer, BGB, 69. Aufl. § 2314 Rn. 7).
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