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   OLG Karlsruhe, 21.08.2014 - 11 Wx 92/13   

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OLG Karlsruhe, 21.08.2014 - 11 Wx 92/13 (https://dejure.org/2014,21674)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.08.2014 - 11 Wx 92/13 (https://dejure.org/2014,21674)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. August 2014 - 11 Wx 92/13 (https://dejure.org/2014,21674)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Handelsregister: Amtslöschung einer Gesellschaft wegen erheblicher Steuerrückstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 394 Absatz 1 FamFG
    Begriff der Vermögenslosigkeit im Sinne von § 394 Abs. 1 FamFG

  • rechtsportal.de

    § 394 Absatz 1 FamFG
    Begriff der Vermögenslosigkeit im Sinne von § 394 Abs. 1 FamFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Amtslöschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begriff der Vermögenslosigkeit im Sinne von § 394 Abs. 1 FamFG

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Darlegung, Handelsregister, Löschung Gesellschaft, Nichterfüllung der Steuerschuld, Überschuldung, Unterbilanz, Vermögenslosigkeit

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Amtslöschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1507
  • ZIP 2015, 39
  • MDR 2014, 1293
  • NZI 2014, 930
  • NZG 2014, 1148
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 10.08.1999 - 14 Wx 24/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2014 - 11 Wx 92/13
    Das ist dann der Fall, wenn es an einer verteilungsfähigen Masse, die zur Gläubigerbefriedigung verwertbar wäre, fehlt; schon das Vorhandensein von Vermögen auch nur in geringem Umfang steht der Annahme der Vermögenslosigkeit entgegen (OLG Düsseldorf, FGPrax 2006, 226 f.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 630; BayObLG, ZIP 1984, 175 f.).

    Die bloße Überzeugung des Gerichts von der Vermögenslosigkeit genügt nicht; die Überzeugung muss vielmehr auf ausreichenden Ermittlungen beruhen (OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 33 f; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 630; Baumbach/Hueck/Haas, GmbHG 20. Aufl. Anh. § 77 Rn. 9).

  • BayObLG, 20.12.1983 - BReg. 3 Z 90/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2014 - 11 Wx 92/13
    Das ist dann der Fall, wenn es an einer verteilungsfähigen Masse, die zur Gläubigerbefriedigung verwertbar wäre, fehlt; schon das Vorhandensein von Vermögen auch nur in geringem Umfang steht der Annahme der Vermögenslosigkeit entgegen (OLG Düsseldorf, FGPrax 2006, 226 f.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 630; BayObLG, ZIP 1984, 175 f.).

    Eine unterlassene Darlegung des Geschäftsführers ist in diesem Zusammenhang kein hinreichendes Indiz (OLG Düsseldorf, FGPrax 2011, 134; BayObLG, ZIP 1984, 175 f.).

  • OLG Düsseldorf, 14.09.2012 - 3 Wx 62/12

    Amtslöschung der vollzogenen Löschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit nur bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2014 - 11 Wx 92/13
    Die bloße Überzeugung des Gerichts von der Vermögenslosigkeit genügt nicht; die Überzeugung muss vielmehr auf ausreichenden Ermittlungen beruhen (OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 33 f; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 630; Baumbach/Hueck/Haas, GmbHG 20. Aufl. Anh. § 77 Rn. 9).

    Erhebliche Steuerschulden oder eine fehlende Zahlungsmoral rechtfertigen für sich genommen jedoch noch nicht die Annahme von Vermögenslosigkeit (Keidel/Heinemann, FamFG 18. Aufl. § 394 Rn. 7; Krafka/Kühn, Registerrecht 9. Aufl. Rn. 432; OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 33 f).

  • OLG Hamburg, 11.10.1991 - 3 U 174/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2014 - 11 Wx 92/13
    Bei der Prüfung der Vermögenslosigkeit ist auf die jetzigen Verhältnisse abzustellen (OLG Hamm, NJW-RR 1992, 547, 549; Haußleiter/Schemmann, FamFG § 394 Rn. 18).
  • OLG Köln, 09.02.1994 - 2 Wx 48/93

    Löschung der GmbH (nur) bei Vermögenslosigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2014 - 11 Wx 92/13
    Unerheblich ist, dass insoweit die in der Löschungsankündigung vom 28. Juni 2013 gesetzte Frist von einem Monat versäumt wurde, da ein Widerspruch auch dann zu berücksichtigen ist, wenn er verspätet aber vor Löschung beim zuständigen Registergericht eingeht (Bahrenfuss/Streub, FamFG 2. Aufl. § 394 Rn. 16; OLG Köln, Rpfleger 1994, 360; BayObLGZ 1977, 320, 323).
  • OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - 3 Wx 222/05

    Anforderungen an Amtslöschung einer GmbH in Liquidation wegen Vermögenslosigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2014 - 11 Wx 92/13
    Das ist dann der Fall, wenn es an einer verteilungsfähigen Masse, die zur Gläubigerbefriedigung verwertbar wäre, fehlt; schon das Vorhandensein von Vermögen auch nur in geringem Umfang steht der Annahme der Vermögenslosigkeit entgegen (OLG Düsseldorf, FGPrax 2006, 226 f.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 630; BayObLG, ZIP 1984, 175 f.).
  • KG, 06.03.2007 - 1 W 285/06

    Registerverfahren: Löschung einer GmbH im Handelsregister wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2014 - 11 Wx 92/13
    Der Begriff der Vermögenslosigkeit deckt sich daher nicht mit den Begriffen der Unterbilanz, der Überschuldung und der Masselosigkeit (Altmeppen/Roth, GmbHG 7. Aufl. § 75 Rn. 53; Haußleiter/Schemmann, FamFG § 394 Rn. 4; Scholz/Schmidt/Bitter, GmbHG 10. Aufl. § 60 Rn. 49; vgl. auch KG, FGPrax 2007, 237).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 3 Wx 3/11
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2014 - 11 Wx 92/13
    Eine unterlassene Darlegung des Geschäftsführers ist in diesem Zusammenhang kein hinreichendes Indiz (OLG Düsseldorf, FGPrax 2011, 134; BayObLG, ZIP 1984, 175 f.).
  • BayObLG, 08.12.1977 - BReg. 3 Z 154/76
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2014 - 11 Wx 92/13
    Unerheblich ist, dass insoweit die in der Löschungsankündigung vom 28. Juni 2013 gesetzte Frist von einem Monat versäumt wurde, da ein Widerspruch auch dann zu berücksichtigen ist, wenn er verspätet aber vor Löschung beim zuständigen Registergericht eingeht (Bahrenfuss/Streub, FamFG 2. Aufl. § 394 Rn. 16; OLG Köln, Rpfleger 1994, 360; BayObLGZ 1977, 320, 323).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2015 - 20 W 116/12

    Handelsregister: Feststellung der Vermögenslosigkeit einer GmbH

    Dies ist dann der Fall, wenn die Gesellschaft über keine Vermögenswerte mehr verfügt, die für eine Gläubigerbefriedigung oder eine Verteilung unter die Gesellschafter in Betracht kommen (vgl. u.a. bereits Beschluss des erkennenden Senats vom 04.08.1997, Az. 20 W 359/96, zitiert nach juris, Rn. 35 m.w.N., noch zum Löschungsgesetz; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.08.2014, Az. 11 Wx 92/13, zitiert nach juris, Rn. 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.01.2011, Az. 3 Wx3/11, zitiert nach juris, Rn. 13; Munzig in Hahne/Munzig, Beck-Online Kommentar zum FamFG, Stand: 01.09.2014, § 394, Rn. 10; Heinemann, in Keidel, FamFG, 18. Aufl., 2014, § 394, Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2015 - 20 W 232/13

    Löschungsvoraussetzungen nach § 394 I 1 FamFG

    Dies ist dann der Fall, wenn die Gesellschaft über keine Vermögenswerte mehr verfügt, die für eine Gläubigerbefriedigung oder eine Verteilung unter die Gesellschafter in Betracht kommen (vgl. u.a. bereits Beschluss des erkennenden Senats vom 04.08.1997, Az. 20 W 359/96, zitiert nach juris, Rn. 35 m.w.N., noch zum Löschungsgesetz; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.08.2014, Az. 11 Wx 92/13, zitiert nach juris, Rn. 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.01.2011, Az. 3 Wx3/11, zitiert nach juris, Rn. 13; Munzig in Hahne/Munzig, Beck-Online Kommentar zum FamFG, Stand: 01.09.2014, § 394, Rn. 10; Heinemann, in Keidel, FamFG, 18. Aufl., 2014, § 394, Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 20 W 170/16

    Amtslöschung der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit

    Dies ist dann der Fall, wenn die Gesellschaft über keine Vermögenswerte mehr verfügt, die für eine Gläubigerbefriedigung oder eine Verteilung unter die Gesellschafter in Betracht kommen (vgl. u.a. bereits Beschluss des erkennenden Senats vom 04.08.1997, Az. 20 W 359/96, zitiert nach juris, Rn. 35 m.w.N., noch zum Löschungsgesetz; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.08.2014, Az. 11 Wx 92/13, zitiert nach juris, Rn. 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.01.2011, Az. 3 Wx3/11, zitiert nach juris, Rn. 13; Munzig in Hahne/Munzig, Beck-Online Kommentar zum FamFG, Stand: 01.09.2014, § 394, Rn. 10; Heinemann, a.a.O.,Rn. 8).
  • OLG Saarbrücken, 31.01.2020 - 5 W 48/19

    Zum Umfang der Aufklärungspflicht des Registergerichts bei amtswegiger Löschung

    Es kommt letztlich darauf an, ob eine kaufmännisch-wirtschaftliche Betrachtungsweise eine Zugriffs- und Verteilungsmasse ergibt, die für Gläubiger zur Verfügung steht (OLG Karlsruhe, MDR 2014, 1293).
  • KG, 13.06.2022 - 22 W 25/22

    Voraussetzungen der Löschung einer GmbH im Handelsregister

    Der Begriff der Vermögenslosigkeit deckt sich daher nicht mit dem Begriff der Masselosigkeit (genauer: der Massekostendeckung) oder der Überschuldung (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. August 2014 - 11 Wx 92/13 -, Rn. 13, juris).
  • KG, 02.06.2022 - 22 W 25/22

    Eine Liquidation ist beendet und eine Eintragung nach § 74 GmbHG gerechtfertigt,

    Der Begriff der Vermögenslosigkeit deckt sich daher nicht mit dem Begriff der Masselosigkeit (genauer: der Massekostendeckung) oder der Überschuldung (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. August 2014 - 11 Wx 92/13 -, Rn. 13, juris).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2018 - 20 W 193/15

    Amtslöschungsvorausetzungen nach § 394 Abs. 1 S. 1 FamFG

    Dies ist dann der Fall, wenn die Gesellschaft über keine Vermögenswerte mehr verfügt, die für eine Gläubigerbefriedigung oder eine Verteilung unter die Gesellschafter in Betracht kommen (vgl. u.a. bereits Beschluss des erkennenden Senats vom 04.08.1997, Az. 20 W 359/96, zitiert nach juris, Rn. 35 m.w.N., noch zum Löschungsgesetz; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.08.2014, Az. 11 Wx 92/13, zitiert nach juris, Rn. 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.01.2011, Az. 3 Wx3/11, zitiert nach juris, Rn. 13; Heinemann in Keidel, FamFG, 19. Aufl., 2017, § 394, Rn. 8; Munzig in Hahne/Munzig, Beck-Online Kommentar zum FamFG, Stand: 01.09.2014, § 394, Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2015 - 20 W 249/12

    Antrag auf Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit bei nicht

    Dies ist dann der Fall, wenn die Gesellschaft über keine Vermögenswerte mehr verfügt, die für eine Gläubigerbefriedigung oder eine Verteilung unter die Gesellschafter in Betracht kommen (vgl. u.a. bereits Beschluss des erkennenden Senats vom 04.08.1997, Az. 20 W 359/96, zitiert nach juris, Rn. 35 m.w.N., noch zum Löschungsgesetz; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.08.2014, Az. 11 Wx 92/13, zitiert nach juris, Rn. 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.01.2011, Az. 3 Wx3/11, zitiert nach juris, Rn. 13; Munzig in Hahne/Munzig, Beck-Online Kommentar zum FamFG, Stand: 01.09.2014, § 394, Rn. 10; Heinemann, in Keidel, FamFG, 18. Aufl., 2014, § 394, Rn. 8), was nicht zwingend davon abhängt, ob die Gesellschaft ihr Gewerbe aufgegeben hat oder nicht.
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