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   OLG Karlsruhe, 21.09.2018 - 12 U 86/18   

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https://dejure.org/2018,34109
OLG Karlsruhe, 21.09.2018 - 12 U 86/18 (https://dejure.org/2018,34109)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.09.2018 - 12 U 86/18 (https://dejure.org/2018,34109)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. September 2018 - 12 U 86/18 (https://dejure.org/2018,34109)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 305 c; BGB § 307
    Auslegung einer Ausschlussklausel für "Streitigkeiten über den Zugang zum Hochschulstudium"

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 305c Abs 2 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 27 Abs 1 HRG, § 29 HRG, § 125 VVG
    Ausschlussklausel in der Rechtsschutzversicherung für Streitigkeiten über den Zugang zum Hochschulstudium

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 125 ; BGB § 305 c; BGB § 307
    Ausschlussklausel in der Rechtsschutzversicherung für Streitigkeiten über den Zugang zum Hochschulstudium

  • rechtsportal.de

    VVG § 125 ; BGB § 305 c; BGB § 307
    Umfang der Ausschlussklausel betreffend "Streitigkeiten über den Zugang zum Hochschulstudium" in der Rechtsschutzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang einer Ausschlussklausel in der Rechtsschutzversicherung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Muss die Rechtsschutzversicherung für Studienplatzklagen zahlen?

Besprechungen u.ä.

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschlussklausel in der Rechtsschutzversicherung für Streitigkeiten über den Zugang zum Hochschulstudium

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1436
  • MDR 2019, 101
  • VersR 2018, 1374
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.05.2013 - IV ZR 174/12

    BGH erklärt zwei Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung für unwirksam

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2018 - 12 U 86/18
    Alle anderen Fachbegriffe scheiden als objektive Verständnisvorgabe aus, weil dies in Abweichung vom vorgenannten maßgeblichen Auslegungsgrundsatz zu einer gesetzesähnlichen Auslegung von Versicherungsbedingungen führen würde (BGH, Urteil vom 08. Mai 2013 - IV ZR 174/12, juris Rn. 12).

    Ein solcher Versicherungsnehmer wird zunächst vom Wortlaut der Bedingung ausgehen, wobei für ihn der Sprachgebrauch des täglichen Lebens und nicht etwa eine Terminologie, wie sie in bestimmten Fachkreisen üblich ist, maßgebend ist (BGH, Urteil vom 08. Mai 2013 - IV ZR 174/12, juris Rn. 12).

    Allein die wiederholte Verwendung des Begriffs in gerichtlichen Entscheidungen genügt nicht, um den Ausdruck zu einem fest umrissenen Begriff der Rechtssprache zu machen, zumal in den gerichtlichen Entscheidungen regelmäßig keine Definition oder Abgrenzung des Begriffs nach juristischen Kriterien vorgenommen, sondern der Begriff des "Zugangs zum Studium" allenfalls als im Hochschulzulassungsrecht gängiger Begriff verwendet wird (vgl. BGH, Urteil vom 08. Mai 2013 -IV ZR 174/12 -, Rn. 13, juris Rn. 13 zum Begriff "Effekten").

  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2018 - 12 U 86/18
    Sowohl in höchstrichterlichen und obergerichtlichen Entscheidungen als auch in der einschlägigen Kommentarliteratur werden aber auch Zulassungsbeschränkungen wegen begrenzter Ausbildungskapazitäten ("Numerus clausus") zum Teil begrifflich als Einschränkung des "Zugangs zum Hochschulstudium" beschrieben (siehe BVerfG, Urteil vom 19.12.2017 - 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14, juris Rn. 105; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.10.2017 - 13 C 29/17, juris Rn. 11; Leibholz/Rinck/Hesselberger, GG, 76. Lieferung, Art. 12 GG Rn. 473).

    Das Bundesverfassungsgericht führt in seinem Urteil vom 19.12.2017 (1 BvL 3/14) zum Vergabeverfahren von Studienplätzen in der Humanmedizin aus, dass das Recht auf chancengleichen Zugang zum Hochschulstudium nur in dem Rahmen besteht, in dem der Staat tatsächlich Ausbildungskapazitäten zur Verfügung stellt (a. a. O. Rn. 105).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2017 - 13 C 29/17
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2018 - 12 U 86/18
    Sowohl in höchstrichterlichen und obergerichtlichen Entscheidungen als auch in der einschlägigen Kommentarliteratur werden aber auch Zulassungsbeschränkungen wegen begrenzter Ausbildungskapazitäten ("Numerus clausus") zum Teil begrifflich als Einschränkung des "Zugangs zum Hochschulstudium" beschrieben (siehe BVerfG, Urteil vom 19.12.2017 - 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14, juris Rn. 105; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.10.2017 - 13 C 29/17, juris Rn. 11; Leibholz/Rinck/Hesselberger, GG, 76. Lieferung, Art. 12 GG Rn. 473).
  • BGH, 10.12.2014 - IV ZR 289/13

    Ratenschutz-Versicherung für Bankkredit: Intransparenz einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2018 - 12 U 86/18
    Wird der Versicherungsschutz durch eine Klausel in den Versicherungsbedingungen eingeschränkt, so muss dem Versicherungsnehmer oder Versicherten deutlich vor Augen geführt werden, in welchem Umfang Versicherungsschutz trotz der Klausel noch besteht (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2014 - IV ZR 289/13, juris Rn. 23).
  • BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06

    Vereinbarung eines Leistungsausschlusses für aufgrund angeborener Krankheiten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2018 - 12 U 86/18
    Vielmehr gebieten es Treu und Glauben, dass sie die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen soweit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 2007 - IV ZR 252/06, juris Rn. 16).
  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 133/94

    Einbeziehung von Gabelstaplern in die Betriebshaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2018 - 12 U 86/18
    Ein von der Rechtssprache abweichendes Verständnis kann dann in Betracht kommen, wenn das allgemeine Sprachverständnis von der Rechtssprache in einem Randbereich deutlich abweicht oder wenn der Sinnzusammenhang der Versicherungsbedingungen etwas anderes ergibt (BGH, Urteil vom 05. Juli 1995 - IV ZR 133/94, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 08.12.1999 - IV ZR 40/99, juris Rn. 17).
  • BGH, 08.12.1999 - IV ZR 40/99

    Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers auf Schadensersatz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2018 - 12 U 86/18
    Ein von der Rechtssprache abweichendes Verständnis kann dann in Betracht kommen, wenn das allgemeine Sprachverständnis von der Rechtssprache in einem Randbereich deutlich abweicht oder wenn der Sinnzusammenhang der Versicherungsbedingungen etwas anderes ergibt (BGH, Urteil vom 05. Juli 1995 - IV ZR 133/94, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 08.12.1999 - IV ZR 40/99, juris Rn. 17).
  • BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99

    Begriff der Bewußtseinsstörung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2018 - 12 U 86/18
    Risikoausschlüsse sind, da sie Einschränkungen des Versicherungsschutzes beinhalten, dabei eng auszulegen und dürfen nicht weiter ausgelegt werden, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (BGH, Urteil vom 17. Mai 2000 - IV ZR 113/99, juris Rn. 16).
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2018 - 12 U 86/18
    Zutreffend ist allerdings, wie von der Klägerin im Einzelnen dargelegt, dass überwiegend der Begriff "Zugang" zum Hochschulstudium auf die persönliche Qualifikation, der Begriff "Zulassung" auf die Studienplatzvergabe nach Maßgabe der Kapazität bezogen wird (statt vieler: BVerfG, Urteil vom 18.07.1972 - 1 BvL 32/70, BVerfGE 33, 303).
  • OLG Karlsruhe, 08.03.2019 - 12 U 33/18

    Rechtsschutzversicherungsbedingungen: Inhaltskontrolle einer Klausel über die

    Dabei ist im Regelfall auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen abzustellen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 23.06.1993, IV ZR 135/92, Rn. 14; Urteil vom 21.05.2003, IV ZR 327/02, Rn. 8; Urteil vom 26.09.2007, IV ZR 252/06, Rn. 11; Urteil vom 10.12.2014, IV ZR 289/13, Rn. 22; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.09.2018, 12 U 86/18, Rn. 33).
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