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   OLG Karlsruhe, 22.03.2016 - 9 W 9/16   

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https://dejure.org/2016,30466
OLG Karlsruhe, 22.03.2016 - 9 W 9/16 (https://dejure.org/2016,30466)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.03.2016 - 9 W 9/16 (https://dejure.org/2016,30466)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. März 2016 - 9 W 9/16 (https://dejure.org/2016,30466)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der Erklärung der Regulierungsbereitschaft eines Haftpflichtversicherers nach einem Verkehrsunfall; Kostenentscheidung nach Erklärung der Regulierungsbereitschaft und sofortigem Anerkenntnis

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91 Abs. 1; ZPO § 93
    Klageveranlassung durch den Haftpflichtversicherer trotz Erklärung der "Regulierungsbereitschaft"

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 91 Abs 1 ZPO, § 93 ZPO
    Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall: Kostenpflicht der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung trotz vorprozessualer "Regulierungsbereitschaft"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 91 Abs. 1, 93
    Kostenpflicht des Haftpflichtversicherers trotz vorprozessualer "Regulierungsbereitschaft"

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 91 Abs. 1, 93
    Auslegung der Erklärung der Regulierungsbereitschaft eines Haftpflichtversicherers nach einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Anerkennung einer Einstandspflicht bei "Regulierungsbereitschaft"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 1562
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 30/83

    Studenten-Vorlesungsstreik - § 249 BGB, Schadenszurechnung bei einem Unfall, der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2016 - 9 W 9/16
    (Vgl. zu den Anforderungen an eine solche Erklärung BGH, NJW 1985, 791; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2015, 25.) Da die Beklagte weder im Schreiben vom 30.09.2015 noch in der Folgezeit in der Frist bis zum 12.10.2015 eine für die Interessen des Klägers ausreichende Haftungserklärung abgegeben hat, musste der Kläger davon ausgehen, dass er sein Ziel - abschließende Klärung der Haftung dem Grunde nach - nur durch eine Feststellungsklage erreichen konnte.
  • OLG Saarbrücken, 23.04.2014 - 4 W 16/14

    Sofortiges Anerkenntnis: Veranlassung der Klage des Geschädigten gegen den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2016 - 9 W 9/16
    (Vgl. zu den Anforderungen an eine solche Erklärung BGH, NJW 1985, 791; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2015, 25.) Da die Beklagte weder im Schreiben vom 30.09.2015 noch in der Folgezeit in der Frist bis zum 12.10.2015 eine für die Interessen des Klägers ausreichende Haftungserklärung abgegeben hat, musste der Kläger davon ausgehen, dass er sein Ziel - abschließende Klärung der Haftung dem Grunde nach - nur durch eine Feststellungsklage erreichen konnte.
  • OLG Naumburg, 15.06.2017 - 9 U 3/17

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten bei

    Diese Frage wird üblicherweise im Zusammenhang mit Kostenentscheidungen nach § 93 ZPO erörtert, wenn es darum geht, ob die Versicherung Anlass zur Klageerhebung gegeben hat (beispielsweise OLG Saarbrücken, 4 W 19/16, OLG Karlsruhe, 9 W 9/16, OLG Frankfurt, 7 W 64/14, jeweils zitiert nach Juris).
  • LG Stuttgart, 14.06.2023 - 2 T 56/23
    der Beklagten zu ihrer Haftung dem Grunde nach für den streitgegenständlichen Verkehrsunfall ist darin entgegen der Ansicht der Beklagten jedenfalls nicht zu erblicken (vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.03.2016 - 9 W 9/16, BeckRS 2016, 16827 Rn. 19).
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