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   OLG Karlsruhe, 22.07.2005 - 14 Wx 31/05   

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https://dejure.org/2005,4847
OLG Karlsruhe, 22.07.2005 - 14 Wx 31/05 (https://dejure.org/2005,4847)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.07.2005 - 14 Wx 31/05 (https://dejure.org/2005,4847)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Juli 2005 - 14 Wx 31/05 (https://dejure.org/2005,4847)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Adoption: Sittliche Rechtfertigung der Annahme eines Volljährigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerdeberechtigung bei Antrag auf Annahme eines Volljährigen; Ablehnungsvoraussetzungen eines Adoptionsantrags; Merkmal der sittlichen Rechtfertigung der Annahme eines Volljährigen als Kind als unbestimmter Rechtsbegriff

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 21

    BGB § 1741 Abs. 1 Satz 1; BGB § 1767; BGB § 1768
    Anträge auf Annahme eines Volljährigen - Zurückweisung durch das Vormundschaftsgericht

  • Judicialis

    BGB § 1741 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1767; ; BGB § 1768

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1741 Abs. 1 Satz 1 § 1767 § 1768
    Zulässige Motive und sittliche Rechtfertigung der Erwachsenenadption-Beschwerdeberechtigung nach Antragszurückweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 364
  • FamRZ 2006, 572 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 21.04.2004 - 1Z BR 19/04

    Voraussetzungen für eine Erwachsenenadoption

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.07.2005 - 14 Wx 31/05
    aa) Bei dem Merkmal der sittlichen Rechtfertigung der Annahme eines Volljährigen als Kind handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (BayObLG, FamRZ 2005, S. 131 f.; OLG Hamm, FGPrax 2003, S. 124 ff., BayObLGZ 2002, S. 243 ff., 245; Meyer-Holz, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O.Rdn. 29 zu § 27 - jeweils m.w.N.), der aufgrund einer wertenden Beurteilung der vom Tatrichter festzustellenden Tatumstände auszufüllen ist (Meyer-Holz, a.a.O., Rdn. 27 zu § 27).

    Dies bedeutet, daß die vom Tatrichter verfahrensfehlerfrei festgestellten einzelnen Umstände für das Rechtsbeschwerdegericht zwar bindend sind, deren Bewertung dahingehend, ob sie in ihrer Gesamtheit ausreichen, die Merkmale des unbestimmten Rechtsbegriffs zu erfüllen, aber eine der uneingeschränkten Nachprüfung unterliegende Rechtsfrage darstellt, deren unrichtige Beantwortung eine Gesetzesverletzung bedeutet (BayObLG, FamRZ 2005, S. 131; auch OLG Hamm, a.a.O.; Meyer-Holz, a.a.O, Rdn. 27 zu § 27 - jeweils m.w.N.).

    Das Landgericht war sich erkennbar bewußt, daß es für die im Subjektiven liegende Frage, ob ein - von ihm durchaus bejahter - enger persönlicher Kontakt zwischen Erwachsenen einem Eltern-Kind-Verhältnis entspricht, ebenso wie für die Feststellung bestimmender Adoptionsmotive keine objektiv faßbaren Kriterien gibt, so daß die Beurteilung allein nach dem äußeren Verhalten der Beteiligten und ihren vergangenen und gegenwärtigen Lebensumständen (vgl. BayObLG, FamRZ 2005, S. 131f., 132) sowie aufgrund der Angaben der Beteiligten hierzu zu erfolgen hat.

  • BayObLG, 10.07.2000 - 1Z BR 52/00

    Erwachsenenadoption

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.07.2005 - 14 Wx 31/05
    Die Voraussetzungen für die Bejahung eines Eltern-Kind-Verhältnisses müssen unter Abwägung der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls feststehen; bleiben Zweifel, ist der Adoptionsantrag abzulehnen (BayObLGR 2001, S. 20 f. m.w.N.).

    Für die Adoption können zwar auch nicht-familienbezogene Motive, etwa - was hier in Betracht kommt - die Ersparnis von Erbschaftssteuer, von Bedeutung sein, als Hauptmotiv können sie eine Adoption aber nicht rechtfertigen (BayObLGR 2001, S. 20 f.; Staudinger/Frank, a.a.O., Rdn. 21 und 26 zu § 1767).

  • OLG Hamm, 07.01.2003 - 15 W 406/02

    Sittliche Rechtfertigung einer Volljährigenadoption

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.07.2005 - 14 Wx 31/05
    aa) Bei dem Merkmal der sittlichen Rechtfertigung der Annahme eines Volljährigen als Kind handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (BayObLG, FamRZ 2005, S. 131 f.; OLG Hamm, FGPrax 2003, S. 124 ff., BayObLGZ 2002, S. 243 ff., 245; Meyer-Holz, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O.Rdn. 29 zu § 27 - jeweils m.w.N.), der aufgrund einer wertenden Beurteilung der vom Tatrichter festzustellenden Tatumstände auszufüllen ist (Meyer-Holz, a.a.O., Rdn. 27 zu § 27).
  • LG Ulm, 18.10.2004 - 4 T 35/04
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.07.2005 - 14 Wx 31/05
    Diese Entscheidung hat das Landgericht durch Beschluß vom 01.03.2004 - 4 T 35/04 - unter Zurückverweisung der Sache an das Vormundschaftsgericht aufgehoben.
  • BayObLG, 24.07.2002 - 1Z BR 9/02

    Voraussetzungen der Erwachsenenadoption - frühzeitiges Eltern-Kind-Verhältnis und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.07.2005 - 14 Wx 31/05
    aa) Bei dem Merkmal der sittlichen Rechtfertigung der Annahme eines Volljährigen als Kind handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (BayObLG, FamRZ 2005, S. 131 f.; OLG Hamm, FGPrax 2003, S. 124 ff., BayObLGZ 2002, S. 243 ff., 245; Meyer-Holz, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O.Rdn. 29 zu § 27 - jeweils m.w.N.), der aufgrund einer wertenden Beurteilung der vom Tatrichter festzustellenden Tatumstände auszufüllen ist (Meyer-Holz, a.a.O., Rdn. 27 zu § 27).
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