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OLG Karlsruhe, 22.12.2009 - 3 (9) Ss 182/09 - AK 108/09 |
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OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.12.2009 - 3 (9) Ss 182/09 - AK 108/09 (https://dejure.org/2009,31493)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 3 (9) Ss 182/09 - AK 108/09 (https://dejure.org/2009,31493)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Einvernahme eines Tatopfers nach ersetzender Vorführung einer Bild-Ton-Aufzeichnung im Rahmen einer ermittlungsrichterlich durchgeführten Vernehmung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 5; StPO § 255a Abs. 2 S. 1
Antrag auf Einvernahme eines Tatopfers nach ersetzender Vorführung einer Bild-Ton-Aufzeichnung der ermittlungsrichterlich durchgeführten Vernehmung - rechtsportal.de
StPO § 244 Abs. 5 ; StPO § 255a Abs. 2 S. 1
Antrag auf Einvernahme eines Tatopfers nach ersetzender Vorführung einer Bild-Ton-Aufzeichnung der ermittlungsrichterlich durchgeführten Vernehmung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 07.01.2009 - Ns 90 Js 862/07
- OLG Karlsruhe, 22.12.2009 - 3 (9) Ss 182/09 - AK 108/09
Wird zitiert von ...
- BGH, 26.08.2011 - 1 StR 327/11
Unmittelbarkeitsgrundsatz bei Zeugenaussage (Verwertung von Bild-Ton-Aufnahmen …
Sie hätten zudem - etwa im Hinblick auf das zum Zeitpunkt der ermittlungsrichterlichen Vernehmungen noch nicht vorliegende aussagepsychologische Gutachten über die kindliche Zeugin A. - gemäß § 255a Abs. 2 Satz 2 StPO eine ergänzende Vernehmung der Zeugen beantragen können, um Fragen zu stellen, die bisher noch nicht gestellt werden konnten (vgl. OLG Karlsruhe, StraFo 2010, 71).