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   OLG Karlsruhe, 22.12.2016 - 5 WF 191/16   

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https://dejure.org/2016,49774
OLG Karlsruhe, 22.12.2016 - 5 WF 191/16 (https://dejure.org/2016,49774)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.12.2016 - 5 WF 191/16 (https://dejure.org/2016,49774)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Dezember 2016 - 5 WF 191/16 (https://dejure.org/2016,49774)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit der Jugendämter im Verfahren über einen Antrag eines Jugendamtes auf Entlassung und Bestellung eines anderen Jugendamtes zum Vormund

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 87c Abs 3 SGB 8, § 88a Abs 4 SGB 8, § 1791b BGB, § 1887 BGB, § 159 FamFG
    Vormundschaftssache: Bestimmung des für die Amtsvormundschaft örtlich zuständigen Jugendamtes bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen; Abweichung von der örtlichen Zuständigkeitsregelung aus Kindeswohlgründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Örtliche Zuständigkeit der Jugendämter im Verfahren über einen Antrag eines Jugendamtes auf Entlassung und Bestellung eines anderen Jugendamtes zum Vormund

  • rechtsportal.de

    SGB VIII § 88a
    Örtliche Zuständigkeit der Jugendämter im Verfahren über einen Antrag eines Jugendamtes auf Entlassung und Bestellung eines anderen Jugendamtes zum Vormund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 389
  • FamRZ 2017, 812
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 26.03.2012 - 33 WF 1342/11

    Abstammungsverfahren: Bestellung eines Ergänzungspflegers für ein in Thailand

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2016 - 5 WF 191/16
    Die Beschwerdeberechtigung des Jugendamts B. in seiner Eigenschaft als bestellter Vormund folgt aus § 59 Abs. 1 FamFG (OLG Celle vom 19.04.2011, 15 UF 76/10, juris Rn. 9; OLG München vom 26.03.2012, 33 WF 1342/11, juris Rn. 2).
  • OLG Hamm, 11.10.1994 - 15 W 274/94

    Aufenthaltswechsel; Kind; Amtsvormund; Anhörungspflicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2016 - 5 WF 191/16
    Es sei daher auf §§ 1887, 1889 BGB zurückzugreifen, wonach die Entscheidung orientiert am Wohl des Kindes zu erfolgen habe (OLG Hamm vom 11.10.1994, 15 W 274/94, juris Rn. 12; Bayerisches Oberstes Landgericht vom 17.05.1996, 1Z BR 72/96, juris Rn. 10).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2016 - 5 WF 48/16
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2016 - 5 WF 191/16
    Der Senat hat jedoch ausgeführt, in der Regel sei von den Zuständigkeitsvorschriften des SGB VIII auszugehen, hiervon könne aber im Ausnahmefall aus Gründen des Kindeswohls abgewichen werden (Beschluss vom 16.06.2016, 5 WF 48/16, nicht veröffentlicht).
  • OLG Schleswig, 18.02.2016 - 14 UF 12/16
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2016 - 5 WF 191/16
    Mit dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (Beschluss vom 18.02.2016, 14 UF 12/16, juris Rn. 12) hat der Senat eine Bindung verneint.
  • OLG Celle, 19.04.2011 - 15 UF 76/10

    Es besteht kein Vorrang der Vereinsvormundschaft gegenüber der bestellten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2016 - 5 WF 191/16
    Die Beschwerdeberechtigung des Jugendamts B. in seiner Eigenschaft als bestellter Vormund folgt aus § 59 Abs. 1 FamFG (OLG Celle vom 19.04.2011, 15 UF 76/10, juris Rn. 9; OLG München vom 26.03.2012, 33 WF 1342/11, juris Rn. 2).
  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2016 - 5 WF 191/16
    Gemäß § 159 Abs. 4 Satz 4 FamFG konnte die Anhörung hierbei einem Mitglied des Beschwerdegerichts als beauftragtem Richter überlassen werden, da der objektive Ertrag der Anhörung für die Entscheidungsfindung hinreichend ist und ein persönlicher Eindruck des Beschwerdegerichts nicht erforderlich ist (BGH vom 28. April 2010, XII ZB 81/09, juris Rn. 40).
  • BayObLG, 17.05.1996 - 1Z BR 72/96

    Entlassung eines Jugendamts als Amtsvormund

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2016 - 5 WF 191/16
    Es sei daher auf §§ 1887, 1889 BGB zurückzugreifen, wonach die Entscheidung orientiert am Wohl des Kindes zu erfolgen habe (OLG Hamm vom 11.10.1994, 15 W 274/94, juris Rn. 12; Bayerisches Oberstes Landgericht vom 17.05.1996, 1Z BR 72/96, juris Rn. 10).
  • BGH, 15.09.2021 - XII ZB 231/21

    Die Bestellung eines nach §

    ZS - FamS] JAmt 2016, 633, 634 und FamRZ 2017, 812, 813).
  • OLG Celle, 05.03.2018 - 17 UF 16/18

    Vormundschaft; Amtsvormundschaft; Jugendamt; behördliche Zuständigkeit; Auswahl

    Die Bestellung eines örtlich nicht zuständigen Jugendamtes zum Vormund ist auch aus Kindeswohlgründen nicht zulässig (Anschluss OLG Karlsruhe, 22.12.2016, 5 WF 191/16, entgegen OLG Schleswig, 18.02.2016, 14 UF 12/16).

    Der Senat geht davon aus, dass die behördlichen Zuständigkeitsregeln die Bestellung eines danach unzuständigen Jugendamtes ausschließen und auch aus Gründen des Kindeswohls ein örtlich unzuständiges Jugendamt nicht bestellt werden kann (ebenso wohl OLG Karlsruhe FamRZ 2017, 812 ff.).

    Die §§ 42 b Abs. 4 Nr. 1 und insbesondere 88 a Abs. 2 Satz 3 SGB VIII (auf die das OLG Karlsruhe FamRZ 2017, 812 ff. hinweist) eröffnen für den Träger der Jugendhilfe die Möglichkeit, die Zuständigkeit für die Leistungsgewährung unter Berücksichtigung des Kindeswohls abweichend zu regeln.

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - 3 WF 124/18

    Beschwerde eines Jugendamtes gegen seine Bestellung zum Amtsvormund

    Die Beschwerdeberechtigung des Jugendamtes Oberspreewald-Lausitz in seiner Eigenschaft als bestellter Vormund folgt aus § 59 Abs. 1 FamFG (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.12.2016 - 5 WF 191/16 - NJW-RR 2017, 389ff = FamRZ 2017, 812ff zit. nach juris Rz. 10 m.w.N.).

    " Der Senat geht davon aus, dass die behördlichen Zuständigkeitsregeln die Bestellung eines danach unzuständigen Jugendamtes ausschließen und auch aus Gründen des Kindeswohls ein örtlich unzuständiges Jugendamt nicht bestellt werden kann (ebenso wohl OLG Karlsruhe FamRZ 2017, 812 ff.).

    Die §§ 42 b Abs. 4 Nr. 1 und insbesondere 88 a Abs. 2 Satz 3 SGB VIII (auf die das OLG Karlsruhe FamRZ 2017, 812 ff. hinweist) eröffnen für den Träger der Jugendhilfe die Möglichkeit, die Zuständigkeit für die Leistungsgewährung unter Berücksichtigung des Kindeswohls abweichend zu regeln.

  • OLG Dresden, 21.06.2018 - 18 WF 475/18
    Damit dürfte sich grundsätzlich auch die Frage einer Auswechselung des Amtsvormunds nach einem Umzug des Mündels nach §§ 1887, 1889 BGB beurteilen und der Ermessensprüfung des Gerichts unterliegen, wobei das Ermessen durch die sozialrechtlichen Zuständigkeitsnormen der § 87 c ff. SGB VIII begrenzt wird und im Einzelfall sogar auf Null reduziert sein kann (so im Ergebnis OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.12.2016, Az. 5 WF 191/16, für den Sonderfall § 88 a SGB VIII, juris).
  • OLG München, 09.04.2021 - 16 WF 15/21

    Keine Bindung an die örtliche Zuständigkeit bei Auswahl eines Amtsvormunds

    Ein Teil der Vertreter dieser Meinung gestattet allerdings Abweichungen von den Regelungen des SGB VIII aus "besonderen" bzw. "zwingenden" Gründen des Kindeswohls (OLG Karlsruhe JAmt 2016, 633; FamRZ 2017, 812; FamRZ 2019, 369; OLG Düsseldorf ZKJ 2020, 32).
  • OLG München, 12.04.2021 - 16 WF 15/21

    Beschwerde gegen die Anordnung von Vormundschaft Neuentscheidung über eine

    Ein Teil der Vertreter dieser Meinung gestattet allerdings Abweichungen von den Regelungen des SGB VIII aus "besonderen" bzw. "zwingenden" Gründen des Kindeswohls (OLG Karlsruhe JAmt 2016, 633; FamRZ 2017, 812 ; FamRZ 2019, 369 ; OLG Düsseldorf ZKJ 2020, 32).
  • OLG Schleswig, 12.06.2020 - 15 WF 72/20

    Gründe für die Entlassung eines Vormunds; Beschwerderecht des neu bestellten

    Erforderlich ist das Vorliegen triftiger, das Wohl des Kindes nachhaltig berührender Gründe (OLG Karlsruhe, FamRZ 2017, 812).
  • BGH, 15.09.2021 - XII ZR 231/21
    ZS - FamS] JAmt 2016, 633, 634 und FamRZ 2017, 812, 813).
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