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   OLG Karlsruhe, 23.01.2015 - 2 UF 276/14   

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https://dejure.org/2015,3888
OLG Karlsruhe, 23.01.2015 - 2 UF 276/14 (https://dejure.org/2015,3888)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.01.2015 - 2 UF 276/14 (https://dejure.org/2015,3888)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Januar 2015 - 2 UF 276/14 (https://dejure.org/2015,3888)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Unterhaltsschuldners gegenüber einem in der Ausbildung befindlichen Kind zur Gewährung von Barunterhalt

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Kindesunterhalt: Unwirksamkeit der Unterhaltsbestimmung gegenüber einem volljährigen Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1612 Abs. 2
    Pflicht des Unterhaltsschuldners gegenüber einem in der Ausbildung befindlichen Kind zur Gewährung von Barunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Naturalunterhalt für das volljährige Kind - und die nervenden Eltern

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Unwirksamkeit einer Unterhaltsbestimmung bei Auseinandersetzungen über Mithilfe im elterlichen Haushalt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Unwirksamkeit einer Unterhaltsbestimmung bei Auseinandersetzungen über Mithilfe im elterlichen Haushalt

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Unterhalt für volljährige Kinder - Auszug aus der elterlichen Wohnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterhalt für volljährige Kinder - Auszug aus dem Elternhaus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 401
  • FamRZ 2015, 1507
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 13.08.2002 - 13 UF 42/02

    Funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers für eine Unterhaltsbestimmung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.2015 - 2 UF 276/14
    Insbesondere kann nicht von einer tiefgreifenden, voraussichtlich nicht behebbaren Entfremdung zwischen der Antragstellerin und ihren Eltern, die nicht durch die Antragstellerin verschuldet wurde, ausgegangen werden (vgl. hierzu Wendl/Scholz, a.a.O.; KG, FamRZ 2003, 619).
  • OLG Brandenburg, 21.05.2008 - 9 WF 116/08

    Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes: Ausübung des Bestimmungsrechts der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.2015 - 2 UF 276/14
    Daher reichen für eine Unwirksamkeit der Unterhaltsbestimmung nur schwerwiegende Gründe aus, die einem Zusammenleben mit den Eltern entgegenstehen (OLG Brandenburg, FamRZ 2009, 236).
  • OLG Karlsruhe, 06.08.2014 - 12 U 18/13
    Beides konnte nicht festgestellt werden, vielmehr handele es sich bei den geschilderten Auseinandersetzungen um typische Konflikte im Rahmen des familiären Zusammenlebens, die eine Unwirksamkeit der Unterhaltsbestimmung nicht rechtfertigten- 2 UF 276/14 - Beschluss vom 23.01.2015.
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2014 - 7 U 28/13
    Beides konnte nicht festgestellt werden, vielmehr handele es sich bei den geschilderten Auseinandersetzungen um typische Konflikte im Rahmen des familiären Zusammenlebens, die eine Unwirksamkeit der Unterhaltsbestimmung nicht rechtfertigten- 2 UF 276/14 - Beschluss vom 23.01.2015.
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2014 - 6 U 153/13
    Beides konnte nicht festgestellt werden, vielmehr handele es sich bei den geschilderten Auseinandersetzungen um typische Konflikte im Rahmen des familiären Zusammenlebens, die eine Unwirksamkeit der Unterhaltsbestimmung nicht rechtfertigten- 2 UF 276/14 - Beschluss vom 23.01.2015.
  • OLG Karlsruhe, 16.09.2014 - 7 U 112/14

    Wenn beim "Tag der offenen Tür der Feuerwehr" Besucher verletzt wird

    Beides konnte nicht festgestellt werden, vielmehr handele es sich bei den geschilderten Auseinandersetzungen um typische Konflikte im Rahmen des familiären Zusammenlebens, die eine Unwirksamkeit der Unterhaltsbestimmung nicht rechtfertigten- 2 UF 276/14 - Beschluss vom 23.01.2015.
  • OLG Karlsruhe, 15.10.2014 - 7 U 13/14
    Beides konnte nicht festgestellt werden, vielmehr handele es sich bei den geschilderten Auseinandersetzungen um typische Konflikte im Rahmen des familiären Zusammenlebens, die eine Unwirksamkeit der Unterhaltsbestimmung nicht rechtfertigten- 2 UF 276/14 - Beschluss vom 23.01.2015.
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