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   OLG Karlsruhe, 23.03.2016 - 6 U 38/16   

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https://dejure.org/2016,7017
OLG Karlsruhe, 23.03.2016 - 6 U 38/16 (https://dejure.org/2016,7017)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.03.2016 - 6 U 38/16 (https://dejure.org/2016,7017)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. März 2016 - 6 U 38/16 (https://dejure.org/2016,7017)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Vollziehung der durch Urteil erlassenen Unterlassungsverfügung bei gescheiterter Zustellung von Anwalt zu Anwalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Verweigerung der Rückgabe des Empfangsbekenntnisses durch den Prozessvertreter hinsichtlich der Vollziehung einer einstweiligen Unterlassungsverfügung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Verweigertes Empfangsbekenntnis

    § 195 ZPO, § 719 ZPO, § 929 Abs 2 ZPO, § 936 ZPO
    Einstweilige Verfügung: Vollziehung der durch Urteil erlassenen Unterlassungsverfügung bei gescheiterter Zustellung von Anwalt zu Anwalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 719; ZPO § 929 Abs. 2; ZPO § 936
    Vollziehung der durch Urteil erlassenen Unterlassungsverfügung bei gescheiterter Zustellung von Anwalt zu Anwalt

  • rechtsportal.de

    ZPO § 719 ; ZPO § 929 Abs. 2 ; ZPO § 936
    Rechtsfolgen der Verweigerung der Rückgabe des Empfangsbekenntnisses durch den Prozessvertreter hinsichtlich der Vollziehung einer einstweiligen Unterlassungsverfügung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollziehung der durch Urteil erlassenen Unterlassungsverfügung bei gescheiterter Zustellung von Anwalt zu Anwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollziehung einer Unterlassungsverfügung - und die gescheiterte Zustellung von Anwalt zu Anwalt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 821
  • MDR 2016, 672
  • GRUR-RR 2016, 312
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.04.1989 - IX ZR 148/88

    Festsetzung von Ordnungsmitteln aufgrund einer einstweiligen Verfügung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2016 - 6 U 38/16
    Dem Sinn und Zweck der Frist des § 929 Abs. 2 ZPO, eine Vollziehung der einstweiligen Verfügung nach längerer Zeit und unter veränderten Umständen zu verhindern, ist genügt, wenn der Verfügungskläger innerhalb der Vollziehungsfrist die Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den Verfügungsbeklagten beantragt und damit von der einstweiligen Verfügung Gebrauch macht (BGH WRP 1989, 514 juris-Rn. 26 f.).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 13.04.1989 (WRP 1989, 514 juris-Rn. 27) formuliert:.

    Die gescheiterte Zustellung ist auch nicht gleichzusetzen mit dem anerkannten Fall eines rechtzeitigen und auch sonst wirksamen Vollstreckungsantrags, der eine Vollziehung unabhängig von einer Zustellung im Parteibetrieb bewirken kann (vgl. BGH WRP 1989, 514 juris-Rn. 26; OLG Hamburg WRP 1993, 822, 823).

  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2016 - 6 U 38/16
    Bei durch Beschluss erlassenen einstweiligen Verfügungen, die ein Verbot aussprechen, besteht der Akt der Willenskundgabe in deren Zustellung im Parteibetrieb (BGHZ 120, 73 juris-Rn. 21 - Straßenverengung; Senat, Urt. v. 22.01.2014 - 6 U 118/13, juris-Rn. 19).

    Daraus folgt jedoch - wie der Bundesgerichtshof in einer späteren Entscheidung klargestellt hat - nicht, dass jede klare, unmissverständliche Leistungsaufforderung des Antragstellers unter Bezugnahme auf den vorläufigen Titel genüge, um eine Vollziehung annehmen zu können (BGHZ 120, 73 juris-Rn. 40 - Straßenverengung).

  • OLG Karlsruhe, 22.01.2014 - 6 U 118/13

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung: Zustellung bei mehreren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2016 - 6 U 38/16
    Auch für eine ein Verbot oder Gebot aussprechende Beschlussverfügung gilt aber der sich aus § 929 Abs. 2 ZPO ergebende Grundsatz, dass sich ein Gläubiger, der in einem nur vorläufigen Eilverfahren einen Titel erwirkt hat, rasch entscheiden muss, ob er von diesem Titel Gebrauch machen will oder nicht (vgl. Senat, WRP 1992, 339; Urt. v. 27.03.2013, 6 U 104/12; Urt. v. 22.01.2014 - 6 U 118/13, juris-Rn. 19 m.w.N.).

    Bei durch Beschluss erlassenen einstweiligen Verfügungen, die ein Verbot aussprechen, besteht der Akt der Willenskundgabe in deren Zustellung im Parteibetrieb (BGHZ 120, 73 juris-Rn. 21 - Straßenverengung; Senat, Urt. v. 22.01.2014 - 6 U 118/13, juris-Rn. 19).

  • LG Karlsruhe, 29.01.2016 - 13 O 118/15

    - ERGO 3 -, Vermittlerwechsel, Anschreiben an die VN, HV als Dritter,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2016 - 6 U 38/16
    Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 29.01.2016 (Az. 13 O 118/15 KfH) wird gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 10.000,00 einstweilen eingestellt.

    "...da wir weder auf unser Telefax vom 19.02., noch auf die Zustellung per Einschreiben vom 22.02.2016 das erbetene Empfangsbekenntnis zurückerhalten haben, werden wir davon ausgehen müssen, dass Sie nicht zustellungsbevollmächtigt sind und - mit entsprechenden Mehrkosten - die Zustellung per Gerichtsvollzieher an Ihre Mandantschaft bewirken, sofern wir nicht bis heute 14.00 Uhr doch noch Nachricht von Ihnen erhalten, dass Sie zustellungsbevollmächtigt sind und die einstweilige Verfügung (Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 29.01.2016, Az. 13 O 118/15 KfH) wirksam vollzogen wurde.".

  • BGH, 21.05.1997 - I ZB 7/97

    Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2016 - 6 U 38/16
    Nach einhelliger Auffassung scheidet sie allerdings wegen der sich aus der Natur des Verfahrens der einstweiligen Verfügung ergebenden Besonderheiten regelmäßig aus (BGH NJW-RR 1997, 1155 m.w.N.).
  • OLG Köln, 14.09.2012 - 6 U 104/12

    AGB-Klausel, die die Vorauszahlung des gesamten Reisepreises bis 90 Tage vor

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2016 - 6 U 38/16
    Auch für eine ein Verbot oder Gebot aussprechende Beschlussverfügung gilt aber der sich aus § 929 Abs. 2 ZPO ergebende Grundsatz, dass sich ein Gläubiger, der in einem nur vorläufigen Eilverfahren einen Titel erwirkt hat, rasch entscheiden muss, ob er von diesem Titel Gebrauch machen will oder nicht (vgl. Senat, WRP 1992, 339; Urt. v. 27.03.2013, 6 U 104/12; Urt. v. 22.01.2014 - 6 U 118/13, juris-Rn. 19 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 31.08.1989 - 6 W 610/89

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die einstweilige Einstellung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2016 - 6 U 38/16
    Ein Ausnahmefall, in dem die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer Unterlassungsverfügung für möglich erachtet wird, liegt vor, wenn sich feststellen lässt, dass die erlassene einstweilige Verfügung innerhalb der Frist des § 929 Abs. 2 ZPO nicht wirksam vollzogen wurde und deshalb gemäß § 927 ZPO aufzuheben sein wird (OLG Koblenz WRP 1990, 366 juris-Rn. 4).
  • OLG Hamburg, 08.07.1993 - 3 U 68/93

    Anforderungen an die Zustellung einer Unterlassungsverfügung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2016 - 6 U 38/16
    Die gescheiterte Zustellung ist auch nicht gleichzusetzen mit dem anerkannten Fall eines rechtzeitigen und auch sonst wirksamen Vollstreckungsantrags, der eine Vollziehung unabhängig von einer Zustellung im Parteibetrieb bewirken kann (vgl. BGH WRP 1989, 514 juris-Rn. 26; OLG Hamburg WRP 1993, 822, 823).
  • BGH, 26.10.2015 - AnwSt (R) 4/15

    Berufspflichten des Rechtsanwalts: Mitwirkung an Zustellungen von Anwalt zu

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2016 - 6 U 38/16
    Da die Weigerung des Beklagtenvertreters, das Empfangsbekenntnis zurückzugeben, nach der Rechtsprechung des Anwaltssenats des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2015, 3672) nicht als standeswidrig angesehen werden kann, bestand - zumal nach dem Schreiben vom 24.02.2016 (Anlage B 3) - kein zureichender Grund dafür, aus dem Ausbleiben des Empfangsbekenntnisses auf ein Fehlen der Zustellungsvollmacht der Beklagtenvertreter zu schließen.
  • LG Dortmund, 26.06.2017 - 19 O 14/17

    Vollziehung der einstweiligen Verfügung durch ihre Zustellung an den

    Er führt dazu, dass die einstweilige Verfügung aufzuheben und der Antrag auf ihren Erlass mit entsprechender Kostenfolge zurückzuweisen ist (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2016, 821).

    Auch eine einstweilige Verfügung, die eine Unterlassungsverpflichtung ausspricht, muss gemäß §§ 936 Abs. 2, 929 Abs. 2 ZPO innerhalb eines Monats vollzogen werden (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2016, 821).

    Im formalisierten Verfahren der Zwangsvollstreckung, dem die Vollziehung der einstweiligen Verfügung insoweit gleichgestellt ist (vgl. § 928 ZPO), kommt den Grundsätzen der Rechtsklarheit besondere Bedeutung zu; jede Ungewissheit und Unklarheit, wie sie insbesondere aufkommen könnte, wenn zur Feststellung des Vollziehungswillens die Berücksichtigung von Umständen des Einzelfalls und die Auslegung von Willenserklärungen erforderlich wäre, ist zu vermeiden (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2016, 821).

    Ist der Versuch, eine einstweilige Unterlassungsverfügung von Anwalt zu Anwalt zuzustellen, an der verweigerten Rückgabe des Empfangsbekenntnisses durch den bestellten Prozessbevollmächtigten gescheitert, liegt keine vollendete und damit wirksame Vollziehung i.S.d. § 929 Abs. 2 ZPO vor (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2016, 821).

    Die Verfügungsklägerin hätte daraufhin die Möglichkeit gehabt und nutzen müssen, die einstweilige Verfügung per Gerichtsvollzieher an den Prozessbevollmächtigten der Verfügungsbeklagten zustellen zu lassen (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2016, 821).

    Ein solches ergibt sich weder im Hinblick auf die Kosten, da diese infolge der Aufhebung der einstweiligen Verfügung wegen Nichteinhaltung der Vollziehungsfrist insgesamt der Verfügungsklägerin aufzuerlegen sind (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 929 Rdnr. 21, 22a; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2016, 821).

  • OLG Frankfurt, 04.03.2021 - 6 U 123/20

    Heilung einer unwirksamen Zustellung im Eilverfahren; unzulässige Rechtsausübung

    Dieser Ansicht folgen auch das OLG Düsseldorf (MMR 2017, 828 m.w.N.) und das OLG Karlsruhe (NJW-RR 2016, 821).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2016 - 6 U 167/16

    Irreführung durch Angebot eines Produktschlüssels ohne Recht zur

    Die Vollziehungsfrist wird in der Regel durch Zustellung im Parteibetrieb gewahrt (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.3.2016 - 6 U 38/16, Rn. 15, juris; OLG Koblenz, Urt. v. 29.7.1980 - 6 U 591/80, juris).
  • OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 6 W 39/21

    Rechtsirrtum im Bescherdeverfahren - Umdeutung einer sofortigen Beschwerde in

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 23. März 2016 - 6 U 38/16, WRP 2016, 1299, 1300 f) liegt nämlich schon deshalb keine vollendete und damit wirksame Vollziehung im Sinn von § 929 Abs. 2 ZPO vor, weil der Versuch, die durch Urteil erlassene einstweilige Unterlassungsverfügung von Anwalt zu Anwalt zuzustellen (§ 195 ZPO), an der verweigerten Rückgabe des Empfangsbekenntnisses durch den bestellten Prozessvertreter der Verfügungsbeklagten gescheitert ist (ganz h.M., ebenso OLG Hamm, NJW 2010, 3380, 3381 f; Ott, WRP 2016, 1455, 1457; Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Aufl., § 12 Rn. 2.62; Spätgens/Kessen in Gloy/Loschelder/Danckwerts, UWG-HdB, § 103 Rn. 3; Kaess in Busse/Keukenschrijver, PatG, 9. Aufl., Vor § 143 Rn. 307; BeckOK-PatR/Voß, Stand Jan.
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2020 - 2 U 51/19
    Die Vollziehungsfrist beginnt in den Fällen einer nach mündlicher Verhandlung durch Urteil erlassenen Verfügung mit dessen Verkündung (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2015, 493 - Diamant-Trennscheiben; OLG Karlsruhe, MDR 2016, 672; OLG Köln, GRUR-RR 2018, 268 - Poststreik).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2023 - 16 U 263/22

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Betreiben eines

    Die Kundgabe des Willens, von dem erstrittenen Titel Gebrauch zu machen, muss notwendigerweise vom Gläubiger ausgehen und dem Schuldner gegenüber erfolgen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. März 2016 - 6 U 38/16, juris, Rn. 15).
  • KG, 21.12.2022 - 5 U 1039/20

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung; ordnungsgemäße Zustellung

    In diesem Fall setzt die wirksame Zustellung allerdings die Mitwirkung des Zustellungsempfängers durch Rücksendung des datierten und unterschriebenen Empfangsbekenntnisses (§ 175 ZPO) voraus (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. März 2016 - 6 U 38/16, Rn. 21, juris; Spoenle in: Seichter, jurisPK-UWG, 5. Aufl., § 12 UWG (Stand: 10.01.2022), Rn. 60).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2017 - 20 U 3/17

    Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen fehlender fristgerechter

    Dies schließt entgegen der vom Landgericht herangezogenen Ansicht des OLG Frankfurt (GRUR-RS 2016, 04864) aus, den Grundsatz von Treu und Glauben bei der Beurteilung einer fristgerechten Vollziehung anzuwenden (so auch: KG NJOZ 2007, 3001; im Ergebnis ebenso: OLG Karlsruhe NJW-RR 2016, 821).
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