Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 23.05.2006 - 17 U 286/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Finanzierter Immobilienfondsbeitritt: Heilung eines formnichtigen Verbraucherkreditvertrages zur Finanzierung eines Immobilienfondsbeitritts durch Inanspruchnahme des Darlehens bei dessen vereinbarungsgemäßer Auszahlung auf ein Treuhandkonto
- Justiz Baden-Württemberg
Finanzierter Immobilienfondsbeitritt: Heilung eines formnichtigen Verbraucherkreditvertrages zur Finanzierung eines Immobilienfondsbeitritts durch Inanspruchnahme des Darlehens bei dessen vereinbarungsgemäßer Auszahlung auf ein Treuhandkonto
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fehlende Gesamtbetragsangabe in einem Darlehensvertrag; Darlehensvertrag und damit finanzierter Fondsbeitritt als verbundenes Geschäft; Vertragsgemäße Auszahlung der Darlehensvaluta auf das Treuhandkonto
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VerbrKrG § 6 Abs. 2 S. 1 § 9 Abs. 1
Wirksamkeit nichtiger Darlehensverträge bei verbundenen Geschäften - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 12.09.2005 - 5 O 300/04
- OLG Karlsruhe, 23.05.2006 - 17 U 286/05
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 18.07.2006 - 17 U 259/05
Anspruch des Kapitalanlegers gegen die einen Fondsbeitritt finanzierende Bank auf …
Dem hat sich der Senat bereits in mehreren Entscheidungen im Ergebnis angeschlossen (Urt. vom 23.5.2006 - 17 U 286/05 und 315/05 …und Urt. vom 30.6.2006 - 17 U 339/05). - OLG Karlsruhe, 18.12.2007 - 17 U 352/06 Die Klägerin hat durch ihre im Zeichnungsschein und der notariell beglaubigten Vollmacht persönlich erteilte Einwilligung zur Auszahlung des Darlehens an die Treuhänderin wirksam über den Kredit disponiert und damit das Darlehen im Rechtssinn in Anspruch genommen ( Senat , Urt. vom 23.5.2006 - 17 U 286/05 , OLGR 2006, 631, 634).
- OLG Karlsruhe, 18.12.2007 - 17 U 331/06 Die Kläger haben durch ihre im Zeichnungsschein und der notariell beglaubigten Vollmacht persönlich erteilte Einwilligung zur Auszahlung des Darlehens an die Treuhänderin wirksam über den Kredit disponiert und damit das Darlehen im Rechtssinn in Anspruch genommen ( Senat , Urt. vom 23.5.2006 - 17 U 286/05 , OLGR 2006, 631, 634).