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   OLG Karlsruhe, 23.09.2009 - 6 U 90/09   

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https://dejure.org/2009,17346
OLG Karlsruhe, 23.09.2009 - 6 U 90/09 (https://dejure.org/2009,17346)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.09.2009 - 6 U 90/09 (https://dejure.org/2009,17346)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. September 2009 - 6 U 90/09 (https://dejure.org/2009,17346)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung einer patentrechtlich geschützten Marke und auf Löschung eines Online-Suchbegriffs im Internet; Recht auf Nutzung einer Wortmarke durch Einräumung einer Lizenz

  • hilfeaufrufe.de PDF

    Marke PORTA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 986; MarkenG § 21; MarkenG § 22
    Abweisung der Klage auf Benutzung eine Marke für Dienstleistungen eines Patentanwalts, da dem Beklagten eine Lizenz an der Wortmarke eingeräumt worden ist.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 437 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 22.04.2009 - 6 U 127/07
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2009 - 6 U 90/09
    Auf das Urteil im Verfahren LG Mannheim 2 O 220/06 / OLG Karlsruhe 6 U 127/07, das das Landgericht heranziehe, habe sich die Beklagte nicht berufen.

    Da Rechts- und Patentanwaltskanzleien, wie dem Senat aus zahlreichen Fällen bekannt ist, seit Jahren zunehmend bestrebt sind, den Wiedererkennungswert ihrer Leistungen durch Verwendung Kurzbezeichnungen nach Art einer Marke zu steigern (vgl. Senatsurteil vom 22.04.2009, Az. 6 U 127/07, S. 20 f.) und im Bereich der Erbringung von Dienstleistungen der firmenmäßige und der markenmäßige Gebrauch eines Kennzeichens regelmäßig ineinander übergehen (vgl. BGH GRUR 2008, 616 - AKZENTA), wird der Verkehr in einem Zeichen, das zur Nennung einer Anwaltskanzlei in einem online-Telefonbuch führt, zumindest auch einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Dienstleistungen sehen.

    Wie der Senat in dem den Parteien bekannten Urteil vom 22.04.2009 (Az. 6 U 127/07) entschieden hat, kann der Markeninhaber aus der Marke PORTA dem Kläger die als firmen- und markenmäßig zu qualifizierende Benutzung der Bezeichnung "... / patent- und rechtsanwälte" verbieten, ohne dass dies an § 23 Nr. 1 MarkenG scheiterte; nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist lediglich das Verbot einer rein firmenmäßigen Benutzung aus einer Marke ausgeschlossen, nicht aber einer firmenmäßigen Benutzung, die zugleich markenmäßigen Charakter hat (vgl. EuGH GRUR 2007, 971 - Céline; BGH GRUR 2008, 254 - THE HOME STORE).

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 162/04

    AKZENTA

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2009 - 6 U 90/09
    Da Rechts- und Patentanwaltskanzleien, wie dem Senat aus zahlreichen Fällen bekannt ist, seit Jahren zunehmend bestrebt sind, den Wiedererkennungswert ihrer Leistungen durch Verwendung Kurzbezeichnungen nach Art einer Marke zu steigern (vgl. Senatsurteil vom 22.04.2009, Az. 6 U 127/07, S. 20 f.) und im Bereich der Erbringung von Dienstleistungen der firmenmäßige und der markenmäßige Gebrauch eines Kennzeichens regelmäßig ineinander übergehen (vgl. BGH GRUR 2008, 616 - AKZENTA), wird der Verkehr in einem Zeichen, das zur Nennung einer Anwaltskanzlei in einem online-Telefonbuch führt, zumindest auch einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Dienstleistungen sehen.
  • BGH, 13.04.2000 - I ZR 220/97

    Erteilung einer Markenlizenz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2009 - 6 U 90/09
    Insoweit liegt der zu entscheidende Fall anders als in der vom Kläger zitierten Entscheidung BGH GRUR 2001, 54 - SUBWAY, wo gegenüber dem Klagezeichen "SUBWAY" auf eine mögliche Lizenz am Zeichen "Subwear" verwiesen wurde.
  • LG Mannheim, 12.05.2009 - 2 O 59/09

    Unternehmenskennzeichenrecht: Voraussetzungen einer ein Unternehmenskennzeichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2009 - 6 U 90/09
    Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 12.05.2009 (Az. 2 O 59/09) wird zurückgewiesen.
  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 161/02

    Seicom

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2009 - 6 U 90/09
    Auch wenn dies - mit der herrschenden Auffassung (vgl. BGH GRUR 2005, 871 - Seicom; Ströbele/Hacker, aaO., § 15 Rz. 17, je m.w.N.) - bejaht wird, kann sich die Beklagte im Streitfall nach dem Rechtsgedanken von § 986 Abs. 1 S. 1, 2. Alt BGB auf ihre Lizenz an dem prioriätsälteren Recht aus der Marke "..." berufen, die u.a. für Dienstleistungen eine Patentanwalts geschützt ist.
  • BGH, 08.02.1996 - I ZR 216/93

    "J.C. Winter"; Recht des Erwerbers einer Marke zur Führung des in dieser

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2009 - 6 U 90/09
    Auch aus der Entscheidung J. C. Winter (BGH GRUR 1996, 422) lässt sich diese Konsequenz nicht herleiten.
  • EuGH, 11.09.2007 - C-17/06

    Céline - Marken - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Ersten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2009 - 6 U 90/09
    Wie der Senat in dem den Parteien bekannten Urteil vom 22.04.2009 (Az. 6 U 127/07) entschieden hat, kann der Markeninhaber aus der Marke PORTA dem Kläger die als firmen- und markenmäßig zu qualifizierende Benutzung der Bezeichnung "... / patent- und rechtsanwälte" verbieten, ohne dass dies an § 23 Nr. 1 MarkenG scheiterte; nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist lediglich das Verbot einer rein firmenmäßigen Benutzung aus einer Marke ausgeschlossen, nicht aber einer firmenmäßigen Benutzung, die zugleich markenmäßigen Charakter hat (vgl. EuGH GRUR 2007, 971 - Céline; BGH GRUR 2008, 254 - THE HOME STORE).
  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 33/05

    "THE HOME STORE"; Schutz einer Gemeinschaftsmarke gegen einen rein firmenmäßigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2009 - 6 U 90/09
    Wie der Senat in dem den Parteien bekannten Urteil vom 22.04.2009 (Az. 6 U 127/07) entschieden hat, kann der Markeninhaber aus der Marke PORTA dem Kläger die als firmen- und markenmäßig zu qualifizierende Benutzung der Bezeichnung "... / patent- und rechtsanwälte" verbieten, ohne dass dies an § 23 Nr. 1 MarkenG scheiterte; nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist lediglich das Verbot einer rein firmenmäßigen Benutzung aus einer Marke ausgeschlossen, nicht aber einer firmenmäßigen Benutzung, die zugleich markenmäßigen Charakter hat (vgl. EuGH GRUR 2007, 971 - Céline; BGH GRUR 2008, 254 - THE HOME STORE).
  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2009 - 6 U 90/09
    In der Entscheidung Hotel Adlon (BGH GRUR 2002, 267) hat der Bundesgerichtshof unter Verweis auf BGHZ 19, 23, 29 - Magirus ausgeführt, dass der Zeicheninhaber - sofern nicht ältere Rechte Dritter entgegenstehen - grundsätzlich berechtigt ist, seine Marke auch firmenmäßig zu verwenden und zu versuchen, sich dadurch die Kennzeichnungskraft eines Unternehmenskennzeichens zu verschaffen; das könne aufgrund einer prioritätsjüngeren Marke nicht verhindert werden.
  • LG Mannheim, 03.07.2007 - 2 O 220/06

    Porta Patentanwälte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2009 - 6 U 90/09
    Auf das Urteil im Verfahren LG Mannheim 2 O 220/06 / OLG Karlsruhe 6 U 127/07, das das Landgericht heranziehe, habe sich die Beklagte nicht berufen.
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