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   OLG Karlsruhe, 23.10.2002 - 6 U 77/02   

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https://dejure.org/2002,8631
OLG Karlsruhe, 23.10.2002 - 6 U 77/02 (https://dejure.org/2002,8631)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.10.2002 - 6 U 77/02 (https://dejure.org/2002,8631)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Oktober 2002 - 6 U 77/02 (https://dejure.org/2002,8631)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besondere Bedeutung der Zustellung einer durch Beschluss erlassenen einstweiligen Verfügung für deren Wirksamwerden; Heilung von Zustellungsmängeln; Erneute Vollziehung einer im Widerspruchsverfahren geänderten Beschlussverfügung, wenn es sich um eine wesentliche ...

  • Judicialis

    ZPO § 187 Satz 1 a.F.; ; ZPO § 929 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 187 Satz 1 (a.F.); ZPO § 929 Abs. 2
    Heilung von Zustellungsmängeln bei einer durch Beschluss erlassenen einstweiligen Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 09.10.1996 - 6 U 42/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2002 - 6 U 77/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. WRP 1997, 57, 59) bedarf es nur dann einer erneuten Vollziehung, wenn eine einstweilige Verfügung im Widerspruchsverfahren (oder im Berufungsverfahren) eine wesentliche inhaltliche Abänderung erfährt.

    Aus diesem Grunde vermag sich der Senat wie in der Entscheidung WRP 1997, 57, 59 der in Rechtsprechung und Literatur teilweise vertretenen Ansicht nicht anzuschließen, eine nochmalige Vollziehung sei auch dann notwendig, wenn ein zunächst allgemein gefasstes Verbot konkretisiert werde.

  • BVerfG, 27.04.1988 - 1 BvR 549/87

    Arrest - Vollziehungsfrist - Titel - Zustellung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2002 - 6 U 77/02
    Der Schuldner soll alsbald Klarheit darüber erhalten, ob der Gläubiger die Rechte aus der einstweiligen Verfügung tatsächlich durchsetzen will (vgl. BVerfG NJW 1988, 3141).
  • OLG Hamburg, 08.07.1993 - 3 U 68/93

    Anforderungen an die Zustellung einer Unterlassungsverfügung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2002 - 6 U 77/02
    Sie können, solange sie nicht wirksam sind (bzw. nicht innerhalb der Frist des § 929 Abs. 3 Satz 2 ZPO wirksam werden, dazu OLG Hamburg WRP 1993, 822, 823), auch nicht wirksam vollzogen werden.
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2010 - 15 U 276/09

    Anforderungen an die Vollziehung eines Arresturteils; Anforderungen an die Form

    Dieser Mangel konnte auch nicht im späteren Arrestverfahren nach § 189 ZPO geheilt werden (Zöller-Vollkommer, 27. Auflage, § 189 ZPO, Rn. 8 und OLG Karlsruhe, NJOZ 2003, 1675 zu I. b), Oetker, a.a.O. zu IV.).

    Schließlich gilt, dass zwar die mangelnde Wirksamkeit des Arrestbeschlusses durch das im Widerspruchsverfahren später erlassene Arresturteil beseitigt worden ist, denn Urteile sind mit ihrer Verkündung bereits wirksam (OLG Karlsruhe, NJOZ 2003, 1675 unter 1. c)).

  • OLG Köln, 16.03.2017 - 15 U 155/16

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Presseberichterstattung

    Denn die Berufungserwiderung hat zutreffend darauf verwiesen, dass nach zu Recht herrschender Auffassung eine erneute Parteizustellung einer Unterlassungsverfügung nach deren bloßer Teilbestätigung im Widerspruchsverfahren durch Urteil nach Sinn und Zweck des § 929 Abs. 2 ZPO nicht etwa stets und in jedem Fall geboten ist, sondern als sonst schiere Förmelei zumindest dann entbehrlich sein muss, wenn die getroffene Anordnung inhaltlich im Urteil nur "eingeschränkt" worden ist, also ein "Minus" vorliegt (vgl. OLG Stuttgart v. 21.08.2008 - 2 U 13/08, GRUR-RR 2009, 194, 195; OLG Köln v. 17.01.2002 - 6 W 114/01, NJOZ 2002, 2002), oder dort (nur) eine "Präzisierung" bzw. "Konkretisierung" der Ausgangsverfügung erfolgt ist (vgl. OLG Karlsruhe v. 23.10.2002 - 6 U 77/02, OLGR 2003, 410, 412; für Ergänzung der konkreten Verletzungsform OLG Köln v. 17.01.2002 - 6 W 114/01, NJOZ 2002, 2002).
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