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   OLG Karlsruhe, 23.12.1997 - 2 UF 286/94   

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https://dejure.org/1997,7206
OLG Karlsruhe, 23.12.1997 - 2 UF 286/94 (https://dejure.org/1997,7206)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.12.1997 - 2 UF 286/94 (https://dejure.org/1997,7206)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Dezember 1997 - 2 UF 286/94 (https://dejure.org/1997,7206)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1587c 1587b Abs. 4; SGB VI §§ 113 271 S. 2
    Ausschluß des Versorgungsausgleichs bei ausländischem Ehegatten, der im Ausland lebt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1029
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.12.1982 - IVb ZB 649/80

    Regelung des Versorgungsausgleichs bei Unwirtschaftlichkeit der Übertragung oder

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.12.1997 - 2 UF 286/94
    Rechtsvorschriften stehen dem Erwerb von Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland im Wege des Versorgungsausgleichs durch einen im Ausland lebenden Ausländer nicht entgegen (im Anschluß an BGH, FamRZ 1982, 473, 474; 1983, 263, 264 zur Rechtslage nach dem Rentenanpassungsgesetz 1982).

    Rechtsvorschriften stehen dem Erwerb von Anwartschaften aus den gesetzlichen Rentenversicherungen der Bundesrepublik Deutschland im Wege des Versorgungsausgleichs durch einen im Ausland lebenden Ausländer nicht entgegen (BGH, FamRZ 1982, 473, 474; 1983, 263, 264 zur Rechtslage nach dem Rentenanpassungsgesetz 1982).

  • BGH, 24.02.1982 - IVb ZB 508/80

    Bewertung ausländischer Anwartschaften

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.12.1997 - 2 UF 286/94
    Rechtsvorschriften stehen dem Erwerb von Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland im Wege des Versorgungsausgleichs durch einen im Ausland lebenden Ausländer nicht entgegen (im Anschluß an BGH, FamRZ 1982, 473, 474; 1983, 263, 264 zur Rechtslage nach dem Rentenanpassungsgesetz 1982).

    Rechtsvorschriften stehen dem Erwerb von Anwartschaften aus den gesetzlichen Rentenversicherungen der Bundesrepublik Deutschland im Wege des Versorgungsausgleichs durch einen im Ausland lebenden Ausländer nicht entgegen (BGH, FamRZ 1982, 473, 474; 1983, 263, 264 zur Rechtslage nach dem Rentenanpassungsgesetz 1982).

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