Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.12.2014 - 2 (6) SsBs 601/14, 2 (6) SsBs 601/14 - AK 160/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,70200
OLG Karlsruhe, 23.12.2014 - 2 (6) SsBs 601/14, 2 (6) SsBs 601/14 - AK 160/14 (https://dejure.org/2014,70200)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.12.2014 - 2 (6) SsBs 601/14, 2 (6) SsBs 601/14 - AK 160/14 (https://dejure.org/2014,70200)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Dezember 2014 - 2 (6) SsBs 601/14, 2 (6) SsBs 601/14 - AK 160/14 (https://dejure.org/2014,70200)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,70200) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verfallsumfang bei internationalen Transporten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Höhe des aus verkehrswidrigen Transporten Erlangten bei Anordnung des Verfalls

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 29 Abs. 2
    Höhe des aus verkehrswidrigen Transporten Erlangten bei Anordnung des Verfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 19.06.1997 - 3 ObOWi 60/97

    Bruttoprinzip bei Verfallanordnung im Ordnungswidrigkeitenrecht -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.12.2014 - 2 (6) SsBs 601/14
    Im Ansatz noch zutreffend, ist das Amtsgericht davon ausgegangen, dass die Höhe des Verfallsbetrags gemäß § 29a Abs. 2 OWiG am Wert des Erlangten ("etwas") auszurichten und nach dem Bruttoprinzip zu ermitteln ist (BayObLG NStZ 2000, 537; NStZ-RR 1997, 339; OLG Celle DAR 2011, 642, 643 m.w.N.).

    Die Ermittlung des Wertes des Erlangten unter Berücksichtigung des Bruttoprinzips bedeutet, dass nicht nur der Gewinn, sondern grundsätzlich alles, was der Drittbegünstigte für die Tat oder aus ihr erlangt hat, bei der Ermittlung des Verfallsbetrages in Ansatz zu bringen ist, und dass mit der Tat verbundene Aufwendungen nicht gewinnmindernd zu berücksichtigen sind (OLG Celle a.a.O.; BayObLG NStZ-RR 1997, 339, 340; Thole, NZV 2009, 64, 65).

  • OLG Braunschweig, 06.08.2013 - 1 Ss OWi 107/13

    Erforderliche Urteilsfeststellungen bei der Schätzung des anzuordnenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.12.2014 - 2 (6) SsBs 601/14
    In diesem Fall müssen die tragenden Grundlagen zur Schätzung der Höhe des Vermögensvorteils mindestens so weit nachvollziehbar angegeben werden, dass für das Rechtsbeschwerdegericht die Möglichkeit der Nachprüfung besteht (Senat NZV 2013, 98 und NZV 2014, 326; OLG Stuttgart StraFo 2014, 26; OLG Braunschweig ZfSch 2014, 230; KK-Mitsch, OWiG, 4. Aufl., § 29a Rn. 48).

    Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts ergibt sich aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 06.08.2013 (ZfSch 2014, 230) nichts Gegenteiliges.

  • BayObLG, 03.03.1980 - 3 ObOWi 246/79

    Territorialitätsprinzip bei Überschreitung der zulässigen täglichen Lenkzeit;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.12.2014 - 2 (6) SsBs 601/14
    Nach dieser Vorschrift kommt es alleine darauf an, dass die mit Geldbuße bedrohte Handlung, die Anknüpfungspunkt für den Verfall ist, wenigstens teilweise innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des OWiG begangen worden ist (vgl. BayObLG VRS 58, 465).
  • OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 1 Ss 679/08

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verfallsanordnung wegen Inbetriebnahme eines nicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.12.2014 - 2 (6) SsBs 601/14
    Aus dem Erfordernis der unmittelbaren Kausalbeziehung folgt, dass der durch die Anordnung des Verfalls abgeschöpfte Wert spiegelbildlich dem erzielten Vermögensvorteil entsprechen muss (OLG Celle a.a.O.; OLG Stuttgart, Die Justiz 2009, 107, 108; Göhler, OWiG, 16. Aufl.,§ 29a Rn. 10 m.w.N.).
  • BayObLG, 27.04.2000 - 3 ObOWi 16/00

    Bemessung des Verfallsbetrages; Feststellung der Ansprüche Dritter beim

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.12.2014 - 2 (6) SsBs 601/14
    Im Ansatz noch zutreffend, ist das Amtsgericht davon ausgegangen, dass die Höhe des Verfallsbetrags gemäß § 29a Abs. 2 OWiG am Wert des Erlangten ("etwas") auszurichten und nach dem Bruttoprinzip zu ermitteln ist (BayObLG NStZ 2000, 537; NStZ-RR 1997, 339; OLG Celle DAR 2011, 642, 643 m.w.N.).
  • OLG Celle, 30.08.2011 - 322 SsBs 175/11

    Verfall eines Geldbetrages bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.12.2014 - 2 (6) SsBs 601/14
    Im Ansatz noch zutreffend, ist das Amtsgericht davon ausgegangen, dass die Höhe des Verfallsbetrags gemäß § 29a Abs. 2 OWiG am Wert des Erlangten ("etwas") auszurichten und nach dem Bruttoprinzip zu ermitteln ist (BayObLG NStZ 2000, 537; NStZ-RR 1997, 339; OLG Celle DAR 2011, 642, 643 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 16.12.2011 - 6 Ss 793/11

    Überschreitung der zulässigen Gesamtlänge und Höhe eines Lkw-Gespanns auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.12.2014 - 2 (6) SsBs 601/14
    Dies ist hier der Fall, so dass der bestehende Auslandsbezug ebenfalls keine Abweichung vom Bruttoprinzip rechtfertigt (so im Ergebnis auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.12.2011 - 6 Ss 793/11), das im Übrigen auch dann gilt, wenn das Erlangte nicht konkret festgestellt, sondern geschätzt wird (Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, § 29a Rn. 18b; vgl. auch Fischer, StGB, 61. Aufl., § 73b Rn. 5).
  • OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 2 Rb 9 Ss 852/18

    Berücksichtigung des Abzugsverbots bei strafrechtlicher Einziehungsentscheidung

    Das Amtsgericht durfte zur Bestimmung des von der Einziehungsbeteiligten im Sinne von § 29a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 OWiG erlangten Etwas - unabhängig von der Frage, wie hoch die Überladung letztlich war - im Ausgangspunkt die für die durchgeführten Transporte insgesamt erhaltene Gegenleistung zugrunde legen (zu § 29a OWIG in der vor aufgrund Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.04.2017 geltenden Fassung: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27.08.2015 - 2 Ss Owi 95/15 (60/15) -, juris Rn. 16; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 02.01.2014 - 2 - 43/13 (RB), 3 Ss Owi 62/13, NZWiSt 2014, 146, 147; weitere Nachweise bei BeckOK OWiG/Meyberg aaO OWiG § 29a Rn. 42.2; vgl. auch Senat, Beschluss vom 23.12.2014 - 2 (6) SsBs 601/14-AK 160/14 Rn. 6 ff.; zur insoweit unveränderten Bestimmung des erlangten Etwas nach Neugestaltung des § 29a Abs. 2 OWiG: Mitsch, NZWiSt 2017, 338, 343).
  • OLG Karlsruhe, 21.11.2017 - 2 Rb 4 Ss 699/17

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Verfahrenshindernis nach

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der sich in dem genannten Beschluss gegen eine einengende Auslegung des § 29a OWiG ausgesprochen und hervorgehoben hat, dass gerade im Wirtschaftsleben ein geldwerter Vorteil in den seltensten Fällen monokausal auf eine straf- bzw. bußgeldbewehrte Handlung zurückzuführen, sondern hierfür regelmäßig ein legaler Rahmen mitursächlich ist, entspricht der dazu schon früher ergangenen Rechtsprechung aller drei Bußgeldsenate des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.01.2012 - 1 (9) SsBs 661/11 - Beschluss vom 04.09.2012 - 1 (9) SsBs 228/12 - Beschluss vom 05.09.2012 - 1 (9) SsBs 396/12; Beschluss vom 06.12.2012 - 1 (9) SsBs 229/12 - Beschluss vom 01.12.2011 - 3 (4) SsBs 594/11 - Senat, Beschluss vom 19.02.2012 - 2 (6) SsBs 457/11 - juris; Beschluss vom 23.12.2014 - 2 (6) SsBs 601/14 - juris) sowie anderer Obergerichte (BayObLG NStZ-RR 1997, 339; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2010, 256; OLG Celle, NStZ-RR 2012, 151; Hanseatisches OLG Hamburg, NStZ 2014, 340), wonach die Anerkennung eines möglicherweise legalen ausländischen Tatanteils mit dem Bruttoprinzip nicht zu vereinbaren wäre.
  • OLG Braunschweig, 21.12.2015 - 1 Ss OWi 165/15

    Berechnung des Verfallsbetrags bezogen auf den inländischen Streckenanteil

    Zwar hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einer Entscheidung vom 23. Dezember 2014 (Az.: 2 (6) SsBs 601/14 - AK 160/14) die Auffassung vertreten, bei der Schätzung des Verfallsbetrages könne auch eine in Polen zurückgelegte Fahrstrecke berücksichtigt werden.
  • OLG Karlsruhe, 04.10.2017 - 2 Rb 9 Ss 298/17

    Verfall im Bußgeldverfahren: Ermittlung des bei Durchführung eines Tiertransports

    Diese Auslegung entspricht der Rechtsprechung aller drei Bußgeldsenate des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.01.2012 - 1 (9) SsBs 661/11 - Beschluss vom 04.09.2012 - 1 (9) SsBs 228/12 - Beschluss vom 05.09.2012 - 1 (9) SsBs 396/12; Beschluss vom 06.12.2012 - 1 (9) SsBs 229/12 - [jeweils die Verfallsbeteiligte betreffend]; Beschluss vom 01.12.2011 - 3 (4) SsBs 594/11 - Senat, Beschluss vom 19.02.2012 - 2 (6) SsBs 457/11 - juris; Beschluss vom 23.12.2014 - 2 (6) SsBs 601/14 - juris) sowie anderer Obergerichte (BayObLG NStZ-RR 1997, 339; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2010, 256; OLG Celle, NStZ-RR 2012, 151; Hanseatisches OLG Hamburg, NStZ 2014, 340) und steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich unlängst (BGH, Beschluss vom 10.04.2017 - 4 StR 299/16 - juris) gegen eine einengende Auslegung des § 29a OWiG ausgesprochen und hervorgehoben hat, dass gerade im Wirtschaftsleben ein geldwerter Vorteil in den seltensten Fällen monokausal auf eine straf- bzw. bußgeldbewehrte Handlung zurückzuführen, sondern hierfür regelmäßig ein legaler Rahmen mitursächlich ist.

    Soweit die Verfallsbeteiligte zu einer nachprüfbaren Offenlegung ihrer ersparten Aufwendungen nicht bereit sein sollte, käme ggf. eine Schätzung nach § 29a Abs. 3 OWiG in Betracht, bei der dann z. B. Kalkulationstabellen wie die Kostensätze Gütertransport Straße (KGS) herangezogen werden könnten (zu den Anforderungen an die Schätzung auf der Grundlage der KGS: Senat, Beschluss vom 23.12.2014 - 2 (6) SsBs 601/14 - juris).

  • OLG Stuttgart, 30.03.2017 - 4 Rb 24 Ss 163/17

    Verkehrsordnungswidrigkeitensache: Verfallsanordnung bei Befahren der Umweltzone

    Für die Bemessung des Verfallsbetrages gilt das Bruttoprinzip; auch ersparte Aufwendungen können als Vermögensvorteil abgeschöpft werden (Gürtler, aaO, § 29a Rn. 11 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Januar 2012, aaO, Rn. 14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Dezember 2014 - 2 (6) SsBs 601/14, juris, Rn. 6).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2017 - 2 Rb 6 Ss 53/17

    Verfallsanordnung im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Wirksamkeit der

    Die Entscheidung über die Rechtsbeschwerde hängt davon ab, ob das durch die Tat Erlangte, durch dessen Wert der Verfallsbetrag nach oben begrenzt wird (§ 29a Abs. 1 OWiG), bei internationalen Transporten im Gesamtfrachtlohn (Senat, Beschluss vom 23.12.2014 - 2 (6) SsBs 601/14; OLG Oldenburg, (Vorlage-) Beschluss vom 9.6.2016 - 2 Ss (OWi) 110/16) oder nur in einem sich rechnerisch für die inländische Fahrtstrecke ergebenden Teilbetrag hiervon (OLG Braunschweig Beschluss vom 21.12.2015 - 1 Ss (OWi) 165/15, juris; OLG Schleswig SchlHA 2016, 307) besteht.
  • OLG Karlsruhe, 28.07.2021 - 2 Rb 35 Ss 414/21

    Bestimmung des Erlangten für einen unter Verletzung bußgeldbewehrter Vorschriften

    Die Heranziehung der KGS als Schätzgrundlage ist allerdings nicht zu beanstanden, jedoch sind die dabei an die Darstellung im Urteil zu beachtenden Anforderungen (vgl. OLG Karlsruhe - Senat, ZfS 2013, 172 und Beschluss vom 23.12.2014 - 2 (6) SsBs 601/14, juris; OLG Stuttgart StraFo 2014, 26; OLG Braunschweig ZfS 2014, 230) nicht vollständig beachtet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht