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OLG Karlsruhe, 24.01.1992 - 10 U 163/91 |
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§ 823 Abs. 1 BGB, eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb, Rechtmäßigkeit der Ausübung;
§§ 227, 229 BGB
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
BGB § 823
Papierfundstellen
- NJW 1992, 1329
- MDR 1992, 483
Wird zitiert von ...
- LG Dessau, 18.05.1998 - 4 O 780/98 Die Verfügungsklägerin hat auch das Vorliegen eines Eingriffs in ihren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nach §§ 823 Abs. 1 i.V.m. 1004 BGB analog nicht schlüssig vorgetragen bzw. nicht glaubhaft gemacht Voraussetzung insoweit ist, dass die bislang rechtmäßig ausgeübte Tätigkeit des Gewerbebetriebes betroffen ist (OLG Karlsruhe NJW 1992, 1329 [OLG Karlsruhe 24.01.1992 - 10 U 163/91] ;… Palandt-Thomas, a.a.O., § 823, Rdnr. 20).