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   OLG Karlsruhe, 24.01.2012 - 8 U 172/10   

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OLG Karlsruhe, 24.01.2012 - 8 U 172/10 (https://dejure.org/2012,1718)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.01.2012 - 8 U 172/10 (https://dejure.org/2012,1718)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - 8 U 172/10 (https://dejure.org/2012,1718)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an ein Mängelbeseitigungsverlangen i.S. von § 13 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B; Beginn der Gewährleistungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an ein Mängelbeseitigungsverlangen i.S. von § 13 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B; Beginn der Gewährleistungsfrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Quasi-Unterbrechung: Welche Anforderungen an die Mängelrüge?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Unterbrechung der Verjährung gemäß § 13 Nr. 5 VOB/B // Keine zu hohen Anforderungen an den Inhalt der Mängelrüge gemäß § 13 Nr. 5 VOB/B

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Quasi-Unterbrechung nach § 13 Nr. 5 VOB/B: Welche Anforderungen an die Mängelrüge? (IBR 2012, 199)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2204
  • NZBau 2012, 495
  • BauR 2012, 1149
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.03.1976 - VII ZR 35/75

    Unterbrechung der Verjährung der Gewährleistungsansprüche durch Erhebung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2012 - 8 U 172/10
    Das gilt auch dann, wenn die Parteien - wie hier - eine längere als die in § 13 Nr. 4 VOB/B vorgesehenen Fristen vereinbart haben (BGH, Urteil vom 13.01.2005 - VII ZR 15/04 -, NJW-RR 2005, 605 ; BGH, Urteil vom 18.03.1976 - VII ZR 35/75 -, BGHZ 66, 142).

    Dem Auftraggeber mehr als die einmalige Verlängerung um die Regelfrist des § 13 Nr. 4 VOB/B zuzubilligen, erscheint nicht geboten und angemessen (BGH, Urteil vom 18.03.1976 - VII ZR 35/75 -, BGHZ 66, 142; BGH, Urteil vom 22.12.1977 - VII ZR 134/76 -, NJW 1978, 537 ).

  • BGH, 07.07.2008 - II ZR 37/07

    Rechtsfolgen des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters einer BGB

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2012 - 8 U 172/10
    Als Folge des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters ist in § 24 Nr. 1 des ARGE-Vertrages - im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung für den Fall einer im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Fortsetzungsklausel (vgl. BGH, Urteil vom 07.07.2008 - II ZR 37/07 -, NJW 2008, 2992 m.w.N.) - vorgesehen, dass der zuletzt verbleibende Gesellschafter ohne besonderen Übertragungsakt mit dinglicher Wirkung die Anteile des ausscheidenden Gesellschafters übernimmt und die Geschäfte der ARGE mit allen Rechten und Pflichten zu Ende führt.

    Die Vereinigung aller Gesellschaftsanteile an der Beklagten zu 1 in der Hand der Beklagten zu 2 führte zur sofortigen Beendigung und damit zum Erlöschen der Beklagten zu 1) (BGH, Urteil vom 07.07.2008 - II ZR 37/07 -, NJW 2008, 2992 ; s. auch Bergmann in jurisPK- BGB , 5. Aufl., § 723 Rn. 4 und § 736 Rn. 6).

  • BGH, 22.12.1977 - VII ZR 134/76

    Unterbrechung der Gewährleistungsfrist

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2012 - 8 U 172/10
    Dem Auftraggeber mehr als die einmalige Verlängerung um die Regelfrist des § 13 Nr. 4 VOB/B zuzubilligen, erscheint nicht geboten und angemessen (BGH, Urteil vom 18.03.1976 - VII ZR 35/75 -, BGHZ 66, 142; BGH, Urteil vom 22.12.1977 - VII ZR 134/76 -, NJW 1978, 537 ).
  • BGH, 05.07.1990 - VII ZR 164/89

    Schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung bei vertraglicher Vereinbarung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2012 - 8 U 172/10
    Läuft die durch eine schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B in Lauf gesetzte Verjährungsfrist vor der vertraglich vereinbarten fünfjährigen Verjährungsfrist ab, so wird die Verjährungsfrist durch eine nochmalige schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht weiter verlängert (BGH, Urteil vom 05.07.1990 - VII ZR 164/89 -, NJW-RR 1990, 1240; OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2003 - 17 U 234/02 -, NJW-RR 2004, 745 ).
  • OLG Karlsruhe, 23.09.2003 - 17 U 234/02

    VOB-Vertrag: Stillschweigender Verzicht auf förmliche Abnahme; Verlängerung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2012 - 8 U 172/10
    Läuft die durch eine schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B in Lauf gesetzte Verjährungsfrist vor der vertraglich vereinbarten fünfjährigen Verjährungsfrist ab, so wird die Verjährungsfrist durch eine nochmalige schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht weiter verlängert (BGH, Urteil vom 05.07.1990 - VII ZR 164/89 -, NJW-RR 1990, 1240; OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2003 - 17 U 234/02 -, NJW-RR 2004, 745 ).
  • BGH, 13.01.2005 - VII ZR 15/04

    Rechtswirkungen der Unterbrechung der Verjährung nach VOB/B grundgesetzlicher

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2012 - 8 U 172/10
    Das gilt auch dann, wenn die Parteien - wie hier - eine längere als die in § 13 Nr. 4 VOB/B vorgesehenen Fristen vereinbart haben (BGH, Urteil vom 13.01.2005 - VII ZR 15/04 -, NJW-RR 2005, 605 ; BGH, Urteil vom 18.03.1976 - VII ZR 35/75 -, BGHZ 66, 142).
  • BGH, 09.10.1986 - VII ZR 184/85

    Verlängerung der Gewährleistungsfrist durch Mängelbeseitigungsverlangen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2012 - 8 U 172/10
    Es genügt, wenn das Schreiben so abgefasst ist, dass der Auftragnehmer erkennen kann, was ihm vorgeworfen und was von ihm als Abhilfe erwartet wird (BGH, Urteil vom 29.04.1974 - VII ZR 29/73 -, NJW 1974, 1188 ; BGH, Urteil vom 09.10.1986 - VII ZR 184/85 -, NJW 1987, 381 ).
  • BGH, 12.01.2010 - XI ZR 37/09

    BGB-Gesellschaft: Verjährung der Ansprüche gegen den akzessorisch haftenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2012 - 8 U 172/10
    Seit der am 22.03.2000 durchgeführten förmlichen Abnahme ist danach die Klägerin Inhaberin eventueller Mängelgewährleistungsansprüche gegen die Beklagte zu 1. Für diese haftet die Beklagte zu 2 als Gesellschafterin akzessorisch analog § 128 HGB und - nach Vollbeendigung der Beklagten zu 1 - als Gesamtrechtsnachfolgerin der Beklagten zu 1. Die Haftungsverbindlichkeit der Beklagten zu 2 aus § 128 HGB analog unterliegt derselben Verjährung wie die Schuld der Beklagten zu 1 (BGH, Urteil vom 12.01.2010 - XI ZR 37/09 -, WM 2010, 308 ).
  • BGH, 29.04.1974 - VII ZR 29/73

    Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch schriftliches

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2012 - 8 U 172/10
    Es genügt, wenn das Schreiben so abgefasst ist, dass der Auftragnehmer erkennen kann, was ihm vorgeworfen und was von ihm als Abhilfe erwartet wird (BGH, Urteil vom 29.04.1974 - VII ZR 29/73 -, NJW 1974, 1188 ; BGH, Urteil vom 09.10.1986 - VII ZR 184/85 -, NJW 1987, 381 ).
  • BGH, 12.06.2002 - VIII ZR 187/01

    Verjährung von Ansprüchen bei Übertragung auf einen neuen Rechtsträger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2012 - 8 U 172/10
    Eine gegen eine nicht (mehr) existente Partei erhobene Klage ist unwirksam (BGH, Urteil vom 12.06.2002 - VIII ZR 187/01 -, NJW 2002, 3110 ) und als unzulässig abzuweisen (Lindacher in Münchener Kommentar zur ZPO , 3. Aufl., Vor §§ 50 ff. Rn. 26), soweit die Klägerseite nicht eine - zulässige - Parteiänderung vornimmt.
  • OLG Naumburg, 10.05.2017 - 5 U 3/17

    Verjährung von Mängelrechten aus Bauvertrag: Vertragseinbeziehung der VOB/B durch

    Läuft die durch die schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung in Lauf gesetzte Verjährungsfrist vor der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist ab, so kann die Verjährungsfrist nicht durch eine nochmalige Aufforderung nach § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B verlängert werden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. Januar 2012, 8 U 172/10, Rn. 55, juris).
  • OLG Frankfurt, 27.04.2016 - 17 U 190/15

    Voraussetzungen für die verjährungsverlängernde Wirkung einer Mängelanzeige nach

    Indem in dem Aufforderungsschreiben die zu Tage getretenen Mängel nachvollziehbar im Einzelnen in einer Weise bezeichnet werden müssen, dass der Auftragnehmer erkennen kann, was ihm als zu vertretende Mängel vorgeworfen und was von ihm als Abhilfe erwartet wird (OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.01.2012 - 8 U 172/10, Rn. 47 m.w.N.), wird diesen Anforderungen die konkret erfolgte Mängelanzeige der Beklagten vom 05.11.2014 (Bl. 11 d.A.) nicht gerecht.
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