Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 24.01.2014 - 4 U 149/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 195, 199 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, S. 2, 278, 634a Abs. 3
Werkvertragsrecht: Verjährung von Mängelbeseitigungskosten bei Arglist des Unternehmers nach 10 Jahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beginn der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei arglistigem Verschweigen eines Baumangels durch den Auftragnehmer
- Justiz Baden-Württemberg
§ 195 BGB, § 199 Abs 3 S 1 Nr 1 BGB, § 199 Abs 3 S 2 BGB, § 634a Abs 3 BGB, Art 229 § 6 Abs 1 BGBEG
Werkvertrag: Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Unternehmer bei arglistigem Verschweigen eines Baumangels in Übergangsfällen - RA Kotz
Arglistig verschwiegener Baumangel - Verjährungsfrist für Mängelbeseitigungskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beginn der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei arglistigem Verschweigen eines Baumangels durch den Auftragnehmer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mangel arglistig verschwiegen: Verjährung 10 Jahre nach Abnahme!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Mängelbeseitigungskosten verjährt auch bei Arglist des Unternehmers nach Ablauf von 10 Jahren
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Mangel arglistig verschwiegen: Mängelansprüche verjähren spätestens 10 Jahre nach Abnahme
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch auf Mängelbeseitigungskosten verjährt auch bei Arglist des Unternehmers nach Ablauf von 10 Jahren
- anwalt.de (Kurzinformation)
10-jährige Verjährung bei arglistig verschwiegenen Mängeln
Besprechungen u.ä. (2)
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Mangel arglistig verschwiegen: Mängelansprüche verjähren spätestens 10 Jahre nach Abnahme
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mangel arglistig verschwiegen: Mängelansprüche verjähren spätestens 10 Jahre nach Abnahme! (IBR 2014, 210)
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 17.05.2013 - 2 O 145/12
- OLG Karlsruhe, 24.01.2014 - 4 U 149/13
Papierfundstellen
- NJW 2014, 1308
- NZBau 2014, 290
- NZM 2014, 443
- BauR 2014, 883
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.10.2007 - VII ZR 99/06
Organisationspflichten des Werkunternehmers; Zurechnung des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2014 - 4 U 149/13
Die Verletzung einer Organisationspflicht schafft keinen eigenständigen Haftungsgrund mit gesonderter Verjährung (vgl. BGH NJW 2008, 145, Rn. 17). - BGH, 28.10.2010 - VII ZR 172/09
Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens als Voraussetzung für das Ende …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2014 - 4 U 149/13
Es handelt sich hierbei um einen nahen Mangelfolgeschaden, dessen Verjährung grundsätzlich ebenfalls mit Abnahme des Werks zu laufen beginnt (vgl. BGH NJW 2011, 594 Rn. 9).
- OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - 1 U 84/13
Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Bauherrn wegen arglistigen …
Zwar könnte der auf Geld gerichtete Gewährleistungsanspruch bereits mit der Abnahme der Schlechtleistung im Jahre 1995 entstanden sein (So OLG Karlsruhe NJW 2014, 1308 ) und nicht erst mit der Entstehung des Schadens im Jahre 2010 mit der Folge, dass der Anspruch mit Ablauf der am 1.1.2002 beginnenden Zehnjahresfrist zum 31.12.2011 verjährt wäre. - OLG Dresden, 16.07.2014 - 1 U 600/12
Kein Abzug "Neu für Alt" bei verzögerter Mängelbeseitigung!
Die absolute Verjährung tritt kenntnisunabhängig 10 Jahre nach der Entstehung des Anspruchs ein, § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB (OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.01.2014, Az.: 4 U 149/13, NJW 2014, 1308;… BGH, Urt. v. 23.01.2007, Az.: XI ZR 44/06, NJW 2007, 1584). - OLG Dresden, 24.06.2014 - 14 U 381/13
Bauträger muss Baugrundgutachten einholen!
Soweit altes Verjährungsrecht und damit eine Frist von 30 Jahren galt, läuft nach der Änderung der Verjährungsvorschriften zum 01.01.2002 auch hier die 10-jährige Frist ab dem 01.01.2002 insgesamt neu (Art. 229 § 6 Abs. 1, 4 EGBGB; OLG Karlsruhe NJW 2014, 1308 Rn. 8; BGH NJW 2007, 1584 ff, Tz. 28).
- OLG Naumburg, 30.04.2014 - 1 U 103/13
Verjährung von Mängelansprüchen aus Bauvertrag mit einer ARGE: …
Jedoch hat der Bundesgerichtshof mit der vom Landgericht zitierten Entscheidung (Urteil vom 19.9.1985 - IX ZR 16/85 - [z.B. NJW 1986, 310]; ebenso OLG Karlsruhe Urteil vom 24.1.2014 - 4 U 149/13 - [z.B. IBR 2014, 210]; hier: jeweils zitiert nach juris) ausgeführt, dass die Verjährung des Anspruchs auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung von Gewährleistungspflichten gemäß § 638 Abs. 1 S. 2 BGB (a.F.) mit der Abnahme beginnt. - LG Rostock, 22.11.2019 - 1 S 177/18
Werkvertrag: Haftung für Sachmängel bei Ausführung eines Werkes nach Vorgabe des …
Bis zu diesem Zeitpunkt standen sich der Vergütungsanspruch und der vom Kläger geltend gemachte Schadensersatzanspruch aufrechenbar gegenüber, wobei dahinstehen kann, ob der Schadensersatzanspruch gemäß §§ (634 Nr. 4), 281 Abs. 1 Satz 1, 280 Abs. 1 BGB mit Entstehung des Primäranspruches und damit mit der (bestrittenen) Abnahme am 5. August 2014 (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. Januar 2014 - 4 U 149/13, juris Rn. 10) oder erst mit den weiteren Voraussetzungen für die Entstehung des Sekundäranspruches und damit hier mit der zum 30. September 2017 fruchtlos abgelaufenen Nachfristsetzung im Sinne von § 199 BGB entstanden ist (vgl. BGH…, Urteil vom 9. Juni 1999 - VIII ZR 149/98, juris Rn. 19). - LG Kassel, 29.09.2014 - 11 O 4236/13
Wasserverhältnisse sind ein "von dem Besteller gelieferter Stoff"!
Diese Frist war vorliegend bei Inkrafttreten des neuen Verjährungsrechts zum 01.01.2002 noch nicht abgelaufen, sodass gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1, 4 EGBGB, §§ 195, 199 BGB n.F. die Ansprüche binnen dreier Jahre nach Entstehung und Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände, § 195 Abs. 1 Nr. 2 BGB, spätestens aber - kenntnisunabhängig - zehn Jahre ab ihrer Entstehung mit Abnahme der Arbeiten verjähren (vgl. BGH NJW 2007, 1584 ff., Tz. 28; OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.01.2014 4 U 149/13, ibr-online-Tz. 10 m.w.N.;… OLG Dresden, Urt. v. 24.06.2014, - 14 U 381/13, ibr-online-Tz. 212).