Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 24.01.2022 - 10 W 8/21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
§ 167 BGB, § 168 BGB, § 133 BGB, § 91a ZPO, § 175 BGB
BGB, ZPO - Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 133, 167, 168
Kein Widerruf der Vorsorgevollmachten weiterer Einzelvertretungsberechtigten
- rabüro.de
Mehreren Personen erteilte Vorsorgevollmachten ermächtigen in der Regel nicht zum Widerruf der übrigen Vorsorgevollmachten
- Justiz Baden-Württemberg
§ 105 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 167 Abs 1 BGB, § 168 S 1 BGB, § 175 BGB
Widerruf der Vorsorgevollmacht von weiteren Einzelvertretungsberechtigten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91a ; BGB § 175
Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Zur Einzelvertretung berechtigende Vorsorgevollmacht; Widerruf einer Vollmacht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vollmacht ermächtigt nicht zum Widerruf anderer Einzelvollmachten!
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vollmachten an mehrere Personen erteilt
- famrz.de (Kurzinformation)
Vorsorgevollmachten für mehrere Personen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Umstrittene Vorsorgevollmacht - Hat ein Vater mehrere erwachsene Kinder bevollmächtigt, kann nicht eines dem anderen die Vollmacht entziehen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mehrere Inhaber von Vorsorgevollmachten - Wer darf die Vollmacht des anderen entziehen?
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 22.06.2021 - 4 O 24/21
- OLG Karlsruhe, 24.01.2022 - 10 W 8/21
Papierfundstellen
- NJW-RR 2022, 436
- FamRZ 2022, 736
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Köln, 07.05.2018 - 24 W 1/18
Kostenentscheidung nach Erledigung der klageweisen Geltendmachung des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2022 - 10 W 8/21
Bei dessen Beurteilung kann auch neuer, das heißt nach der übereinstimmenden Erledigungserklärung und ggf. auch erst im Beschwerdeverfahren vorgebrachter Tatsachenvortrag noch zu berücksichtigen sein; dies gilt zwar nicht uneingeschränkt (…siehe allgemein Jaspersen, in: BeckOK ZPO, 43. Edition 2021, § 91a Rn. 29 m. w. N.), jedenfalls aber für unstreitigen Tatsachenvortrag, der keiner weiteren Aufklärung oder gar Beweisaufnahme bedarf (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.6.1993, 17 W 33/93, MDR 1993, 1120; OLG Köln, Beschluss vom 7.5.2018, 24 W 1/18;… Schulz, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 91a Rn. 49). - OLG Frankfurt, 01.07.2019 - 6 W 46/19
Gegenstandwert für Vollstreckungsverfahren nach § 890 ZPO
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2022 - 10 W 8/21
Von der Festsetzung eines Streitwerts für die Beschwerdeinstanz hat der Senat abgesehen, da im Beschwerdeverfahren keine Gerichtsgebühren anfallen, die sich nach der Höhe des Streitwerts richten (vgl. Nr. 1810 KVGKG; siehe auch OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 1.7.2019, 6 W 46/19; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.7.2020, 6 W 49/19). - OLG Karlsruhe, 06.07.2020 - 6 W 49/19
Prüfungspflicht eines Host-Providers bei konkreter Beanstandung einer Bewertung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2022 - 10 W 8/21
Von der Festsetzung eines Streitwerts für die Beschwerdeinstanz hat der Senat abgesehen, da im Beschwerdeverfahren keine Gerichtsgebühren anfallen, die sich nach der Höhe des Streitwerts richten (vgl. Nr. 1810 KVGKG; siehe auch OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 1.7.2019, 6 W 46/19; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.7.2020, 6 W 49/19).
- BGH, 07.05.2007 - VI ZR 233/05
Zum Unterlassensanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen - Stolpe
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2022 - 10 W 8/21
Maßgeblich für die Entscheidung sind insbesondere der ohne die Erledigung zu erwartende Verfahrensausgang und die damit einhergehende voraussichtliche Kostenentscheidung (siehe nur BGH, Beschluss vom 7.5.2007, VI ZR 233/05, NJW 2007, 3429; Beschluss vom 19.7.2017, VIII ZR 284/16, NJW-RR 2017, 1041). - OLG Karlsruhe, 03.02.2010 - 19 U 124/09
Widerruf einer Vollmacht durch einen anderen Bevollmächtigten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2022 - 10 W 8/21
Dies hatte der Vollmachtgeber jedoch ersichtlich nicht gewollt, als er sich dafür entschied, mehreren Personen eine Einzelvertretungsbefugnis zu erteilen, weshalb im Wege der Auslegung (§ 133 BGB) im Regelfall - und so auch hier - eine entsprechende konkludente Beschränkung der Vertretungsmacht jedes Einzelbevollmächtigten zu ermitteln ist (siehe auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3.2.2010, 19 U 124/09). - LG Heidelberg, 22.06.2021 - 4 O 24/21
Herausgabe einer eine Betreuung betreffende Vollmachtsurkunde vom Stiefsohn
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2022 - 10 W 8/21
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Heidelberg vom 22.6.2021, Az. 4 O 24/21, abgeändert. - OLG Düsseldorf, 18.06.1993 - 17 W 33/93
Berücksichtigung unstreitiger Tatsachen nach Erledigterklärung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2022 - 10 W 8/21
Bei dessen Beurteilung kann auch neuer, das heißt nach der übereinstimmenden Erledigungserklärung und ggf. auch erst im Beschwerdeverfahren vorgebrachter Tatsachenvortrag noch zu berücksichtigen sein; dies gilt zwar nicht uneingeschränkt (…siehe allgemein Jaspersen, in: BeckOK ZPO, 43. Edition 2021, § 91a Rn. 29 m. w. N.), jedenfalls aber für unstreitigen Tatsachenvortrag, der keiner weiteren Aufklärung oder gar Beweisaufnahme bedarf (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.6.1993, 17 W 33/93, MDR 1993, 1120; OLG Köln, Beschluss vom 7.5.2018, 24 W 1/18;… Schulz, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 91a Rn. 49). - BGH, 19.07.2017 - VIII ZR 284/16
Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Anbietpflicht des Vermieters …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2022 - 10 W 8/21
Maßgeblich für die Entscheidung sind insbesondere der ohne die Erledigung zu erwartende Verfahrensausgang und die damit einhergehende voraussichtliche Kostenentscheidung (siehe nur BGH, Beschluss vom 7.5.2007, VI ZR 233/05, NJW 2007, 3429; Beschluss vom 19.7.2017, VIII ZR 284/16, NJW-RR 2017, 1041).