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   OLG Karlsruhe, 24.01.2022 - 10 W 8/21   

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https://dejure.org/2022,830
OLG Karlsruhe, 24.01.2022 - 10 W 8/21 (https://dejure.org/2022,830)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.01.2022 - 10 W 8/21 (https://dejure.org/2022,830)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Januar 2022 - 10 W 8/21 (https://dejure.org/2022,830)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rabüro.de

    Mehreren Personen erteilte Vorsorgevollmachten ermächtigen in der Regel nicht zum Widerruf der übrigen Vorsorgevollmachten

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 105 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 167 Abs 1 BGB, § 168 S 1 BGB, § 175 BGB
    Widerruf der Vorsorgevollmacht von weiteren Einzelvertretungsberechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a ; BGB § 175
    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Zur Einzelvertretung berechtigende Vorsorgevollmacht; Widerruf einer Vollmacht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollmacht ermächtigt nicht zum Widerruf anderer Einzelvollmachten!

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vollmachten an mehrere Personen erteilt

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Vorsorgevollmachten für mehrere Personen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Umstrittene Vorsorgevollmacht - Hat ein Vater mehrere erwachsene Kinder bevollmächtigt, kann nicht eines dem anderen die Vollmacht entziehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mehrere Inhaber von Vorsorgevollmachten - Wer darf die Vollmacht des anderen entziehen?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 436
  • FamRZ 2022, 736
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 07.05.2018 - 24 W 1/18

    Kostenentscheidung nach Erledigung der klageweisen Geltendmachung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2022 - 10 W 8/21
    Bei dessen Beurteilung kann auch neuer, das heißt nach der übereinstimmenden Erledigungserklärung und ggf. auch erst im Beschwerdeverfahren vorgebrachter Tatsachenvortrag noch zu berücksichtigen sein; dies gilt zwar nicht uneingeschränkt (siehe allgemein Jaspersen, in: BeckOK ZPO, 43. Edition 2021, § 91a Rn. 29 m. w. N.), jedenfalls aber für unstreitigen Tatsachenvortrag, der keiner weiteren Aufklärung oder gar Beweisaufnahme bedarf (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.6.1993, 17 W 33/93, MDR 1993, 1120; OLG Köln, Beschluss vom 7.5.2018, 24 W 1/18; Schulz, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 91a Rn. 49).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2019 - 6 W 46/19

    Gegenstandwert für Vollstreckungsverfahren nach § 890 ZPO

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2022 - 10 W 8/21
    Von der Festsetzung eines Streitwerts für die Beschwerdeinstanz hat der Senat abgesehen, da im Beschwerdeverfahren keine Gerichtsgebühren anfallen, die sich nach der Höhe des Streitwerts richten (vgl. Nr. 1810 KVGKG; siehe auch OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 1.7.2019, 6 W 46/19; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.7.2020, 6 W 49/19).
  • OLG Karlsruhe, 06.07.2020 - 6 W 49/19

    Prüfungspflicht eines Host-Providers bei konkreter Beanstandung einer Bewertung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2022 - 10 W 8/21
    Von der Festsetzung eines Streitwerts für die Beschwerdeinstanz hat der Senat abgesehen, da im Beschwerdeverfahren keine Gerichtsgebühren anfallen, die sich nach der Höhe des Streitwerts richten (vgl. Nr. 1810 KVGKG; siehe auch OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 1.7.2019, 6 W 46/19; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.7.2020, 6 W 49/19).
  • BGH, 07.05.2007 - VI ZR 233/05

    Zum Unterlassensanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen - Stolpe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2022 - 10 W 8/21
    Maßgeblich für die Entscheidung sind insbesondere der ohne die Erledigung zu erwartende Verfahrensausgang und die damit einhergehende voraussichtliche Kostenentscheidung (siehe nur BGH, Beschluss vom 7.5.2007, VI ZR 233/05, NJW 2007, 3429; Beschluss vom 19.7.2017, VIII ZR 284/16, NJW-RR 2017, 1041).
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2010 - 19 U 124/09

    Widerruf einer Vollmacht durch einen anderen Bevollmächtigten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2022 - 10 W 8/21
    Dies hatte der Vollmachtgeber jedoch ersichtlich nicht gewollt, als er sich dafür entschied, mehreren Personen eine Einzelvertretungsbefugnis zu erteilen, weshalb im Wege der Auslegung (§ 133 BGB) im Regelfall - und so auch hier - eine entsprechende konkludente Beschränkung der Vertretungsmacht jedes Einzelbevollmächtigten zu ermitteln ist (siehe auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3.2.2010, 19 U 124/09).
  • LG Heidelberg, 22.06.2021 - 4 O 24/21

    Herausgabe einer eine Betreuung betreffende Vollmachtsurkunde vom Stiefsohn

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2022 - 10 W 8/21
    Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Heidelberg vom 22.6.2021, Az. 4 O 24/21, abgeändert.
  • OLG Düsseldorf, 18.06.1993 - 17 W 33/93

    Berücksichtigung unstreitiger Tatsachen nach Erledigterklärung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2022 - 10 W 8/21
    Bei dessen Beurteilung kann auch neuer, das heißt nach der übereinstimmenden Erledigungserklärung und ggf. auch erst im Beschwerdeverfahren vorgebrachter Tatsachenvortrag noch zu berücksichtigen sein; dies gilt zwar nicht uneingeschränkt (siehe allgemein Jaspersen, in: BeckOK ZPO, 43. Edition 2021, § 91a Rn. 29 m. w. N.), jedenfalls aber für unstreitigen Tatsachenvortrag, der keiner weiteren Aufklärung oder gar Beweisaufnahme bedarf (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.6.1993, 17 W 33/93, MDR 1993, 1120; OLG Köln, Beschluss vom 7.5.2018, 24 W 1/18; Schulz, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 91a Rn. 49).
  • BGH, 19.07.2017 - VIII ZR 284/16

    Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Anbietpflicht des Vermieters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2022 - 10 W 8/21
    Maßgeblich für die Entscheidung sind insbesondere der ohne die Erledigung zu erwartende Verfahrensausgang und die damit einhergehende voraussichtliche Kostenentscheidung (siehe nur BGH, Beschluss vom 7.5.2007, VI ZR 233/05, NJW 2007, 3429; Beschluss vom 19.7.2017, VIII ZR 284/16, NJW-RR 2017, 1041).
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