Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 24.02.2005 - 1 AK 3/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Weiterlieferung im vereinfachten Auslieferungsverfahren: Entbehrliche Zustimmung des ursprünglich ersuchenden EG-Mitgliedsstaates bei Zustimmung des Verfolgten; Überschreitung der Sollfrist von 10 Tagen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entscheidungsfrist bei einer vereinfachten Auslieferung; Bestehen eines Europäischen Haftbefehls; Einhaltung des Grundsatzes der Spezialität; Zehn-Tages-Frist des § 83c Abs. 2 IRG als bloße Sollvorschrift; Beeinflussung der Haftfrage bei Fristüberschreitung
- archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)
§§ 1 Abs. 4 S. 2, 41, 83h Abs. 1 Nr. 2 u. Nr. 5, 83c Abs. 2 u. Abs. 4, 83d IRG, Art. 28 RbEuhb
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
IRG § 83c Abs. 2
Zulässigkeit einer Weiterlieferung im vereinfachten Auslieferungsverfahren
Papierfundstellen
- NJW 2005, 1207
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 07.01.2019 - Ausl 301 AR 95/18
Auslieferung eines Verfolgten zur Strafverfolgung nach Polen
Ein Verstoß gegen § 83 c IRG liegt nicht vor (vgl. hierzu Senat NJW 2005, 1207).