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   OLG Karlsruhe, 24.02.2020 - Ausl 310 AR 16/19   

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https://dejure.org/2020,4604
OLG Karlsruhe, 24.02.2020 - Ausl 310 AR 16/19 (https://dejure.org/2020,4604)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.02.2020 - Ausl 310 AR 16/19 (https://dejure.org/2020,4604)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Februar 2020 - Ausl 310 AR 16/19 (https://dejure.org/2020,4604)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 32 IRG, § 79 IRG, § 83a IRG, § 83b IRG, Art 6 Abs 2 EU-HB-RBREO
    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten nach Ungarn zur Strafvollstreckung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Prüfungsmaßstab hinsichtlich der Entscheidung der Staatsanwaltschaft über die Bewilligung einer Auslieferung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Karlsruhe, 27.11.2020 - Ausl 301 AR 104/19

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen zur Strafverfolgung nach Polen

    Die Auslieferung ist jedoch unzulässig, da die gebotene vollinhaltliche rechtliche Überprüfung durch den Senat (vgl. Senat, Beschluss vom 24.02.2020 - Ausl 310 AR 16/19 -, juris und Gerichtshof der Europäischen Union, Pressemitteilung Nr. 146/20 vom 24.11.2020) ergibt, dass die Entschließung der Generalstaatsanwaltschaft vom 26.08.2020, kein Bewilligungshindernis gemäß § 83b Abs. 1 Nr. 1 IRG geltend zu machen, nicht rechtsfehlerfrei - da lückenhaft - getroffen ist und im Ergebnis zwingend zur Versagung der Bewilligung hätte führen müssen.
  • OLG Brandenburg, 07.07.2021 - 1 AR 13/21

    Auslieferung, Versagung der Auslieferung, VollstrecKung im Inland

    Jedoch sind die Regelungen des IRG im Lichte dieser Rechtsprechung rahmenbeschlusskonform dahin auszulegen, dass der Generalstaatsanwaltschaft übertragenen Entscheidungen zur Auslieferung in jedem Einzelfall gerichtlicher Überprüfung und Bestätigung bedürfen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 24. Februar 2020, Ausl 301 AR 167/19, zit. n. juris, dort Rn. 18, juris, und vom 4. Dezember 2020, Ausl 301 AR 173/20, juris, dort Rn.19).
  • OLG Brandenburg, 22.01.2021 - 1 AR 2/21
    Im Ergebnis steht diese vollumfängliche Überprüfung einer vom EuGH als ausreichend angesehenen gerichtlichen "Bewilligung" einer vorhergehenden staatsanwaltschaftlichen Entscheidung gleich (ausf. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Februar 2020, Ausl 301 AR 167/19, zit. n. juris, dort Rn. 18).
  • OLG Brandenburg, 07.04.2021 - 1 AR 7/21
    Jedoch sind die Regelungen des IRG im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes rahmenbeschlusskonform dahin auszulegen, dass die der Generalstaatsanwaltschaft übertragenen Entscheidungen zur Auslieferung in jedem Einzelfall gerichtlicher Überprüfung und Bestätigung bedürfen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 24. Februar 2020, Ausl 301 AR 167/19, zit. n. juris, dort Rn. 18, juris, und vom 4. Dezember 2020, Ausl 301 AR 173/20, juris, dort Rn.19).
  • OLG Brandenburg, 25.01.2021 - 1 AR 8/20
    Wohl aber sind die Regelungen des IRG im Lichte dieser Rechtsprechung rahmenbeschlusskonform dahin auszulegen, dass bis zu einer Änderung der innerstaatlichen Gesetzeslage zur Wahrung der Grundrechte Verfolgter insbesondere aus Art. 1, 4, 6, 19, 41, 45, 47 und 49 EUGrdRCh die in den genannten Vorschriften des IRG der Generalstaatsanwaltschaft übertragenen Entscheidungen zur Auslieferung in jedem Einzelfall gerichtlicher Überprüfung und Bestätigung bedürfen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 24. Februar 2020 - Ausl 301 AR 167/19 -, Rn. 18, juris, und vom 4. Dezember 2020 - Ausl 301 AR 173/20 -, Rn.19, juris).
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