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   OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 9 U 152/04   

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https://dejure.org/2005,13857
OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 9 U 152/04 (https://dejure.org/2005,13857)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.03.2005 - 9 U 152/04 (https://dejure.org/2005,13857)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. März 2005 - 9 U 152/04 (https://dejure.org/2005,13857)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vermächtnisweise Zuwendung von Sparguthaben, Bundesschatzbriefen und Festgeldguthaben bei lebzeitigen Verfügungen des Erblassers

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abgrenzung zwischen Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung; Vermächtnisweise Zuwendung eines Sparguthabens; Zuwendung des noch wirtschaftlich vorhandenen Rests auf dem Sparbuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 2173
    Rechte des Vermächtnisnehmers bei Zuwendung von Sparguthaben, Bundesschatzbriefen und Festgeldguthaben

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1317
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.02.1988 - IVa ZR 227/86

    Klage des Miterben-Gläubigers gegen die übrigen Miterben als Gesamtschuldner

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 9 U 152/04
    Miterben, die selbst Nachlassgläubiger sind, können während des Bestehens der Erbengemeinschaft die Befriedigung aus dem ungeteilten Nachlass im Wege der sogenannten Gesamthandklage nach § 2059 Abs. 2 BGB verlangen (vgl. BGH NJW-RR 1988, 710).

    Besondere Umstände des Einzelfalles, weshalb ein derartiges Verlangen treuwidrig sein könnte (vgl. BGH NJW-RR 1988, 710; LM § 2046 BGB Nr. 1; RGZ 93, 196, 197), sind nicht vorgetragen.

  • OLG Düsseldorf, 28.04.1995 - 7 U 113/94

    Auslegung eines eigenhändigen Testaments bezüglich der Zuwendung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 9 U 152/04
    Allerdings ist die Beweisregel des § 2173 Satz 2 BGB nach der Rechtsprechung im Falle des Vermächtnisses eines Sparbuchs widerlegt (vgl. OLG Koblenz FamRZ 1998, 579; OLGR Düsseldorf 1995, 300).

    Dasselbe gilt, wenn der Erblasser das Sparbuch zwar aufgelöst, das Guthaben jedoch noch nicht verbraucht hat (OLGR Düsseldorf 1995, 300).

  • RG, 13.06.1918 - IV 386/17

    Anspruch des Vorausermächtnisnehmers gegen die Miterben des Vorausermächtnisses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 9 U 152/04
    Besondere Umstände des Einzelfalles, weshalb ein derartiges Verlangen treuwidrig sein könnte (vgl. BGH NJW-RR 1988, 710; LM § 2046 BGB Nr. 1; RGZ 93, 196, 197), sind nicht vorgetragen.
  • OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 210/96

    Anspruch auf Erfüllung eines Vermächtnisses, in Form der Auszahlung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 9 U 152/04
    Wenn der Erblasser über das Guthaben in der Weise verfügt, dass es bei einer anderen Bank angelegt wird, ist anerkanntermaßen nunmehr dieses Bankguthaben vermacht (OLG Oldenburg ZEV 2001, 276; OLG Koblenz WM 1997, 870).
  • OLG Koblenz, 28.11.1997 - 10 U 491/96

    Kriterien bei der Auslegung eines Vermächtnisses auf Herausgabe eines Sparkontos

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 9 U 152/04
    Allerdings ist die Beweisregel des § 2173 Satz 2 BGB nach der Rechtsprechung im Falle des Vermächtnisses eines Sparbuchs widerlegt (vgl. OLG Koblenz FamRZ 1998, 579; OLGR Düsseldorf 1995, 300).
  • OLG Oldenburg, 20.04.2000 - 15 U 103/99

    Schadensersatzanspruch des Vermächtnisnehmers gegen den Testamentsvollstrecker

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 9 U 152/04
    Wenn der Erblasser über das Guthaben in der Weise verfügt, dass es bei einer anderen Bank angelegt wird, ist anerkanntermaßen nunmehr dieses Bankguthaben vermacht (OLG Oldenburg ZEV 2001, 276; OLG Koblenz WM 1997, 870).
  • OLG Köln, 30.07.1996 - 19 W 40/96

    Gesamthandklage auf Teilung des Nachlasses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 9 U 152/04
    Da nur der Beklagte sich einer Auszahlung widersetzt, kann er auf Zustimmung zur Auszahlung der Vorausvermächtnisse in Anspruch genommen werden, der Erhebung einer Zahlungsklage bedarf es insoweit entgegen der Auffassung des Beklagten nicht (vgl. OLGR Köln 1997, 25).
  • BGH, 15.10.1997 - IV ZR 327/96

    Erfüllung eines Vorausvermächtnisses nach Erwerb des Grundstücks in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 9 U 152/04
    Eine derartige wertmäßige Begünstigung ist nach der Rechtsprechung der wichtigste Gesichtspunkt, der bei der Abgrenzung zwischen Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung zu beachten ist (vgl. BGH NJW 1998, 682).
  • OLG Karlsruhe, 03.05.2007 - 19 U 58/05

    Anfechtung der Annahme einer Erbschaft

    Sind einzelne Miterben mit der Befriedigung nicht einverstanden, ist die Gesamthandsklage auf Einwilligung in die Befriedigung aus dem Nachlass nur gegen diese Widersprechenden zulässig (vgl. BGH NJW-RR 1988, 710; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1317; OLG Köln, OLGR 1997, 25; Soergel/Wolf, BGB 13. Aufl., Rn. 9 zu § 2059 ).

    Vor der Teilung hat sie lediglich einen Anspruch auf Befriedigung des Vorausvermächtnisses aus dem ungeteilten Nachlass, den sie mit der Gesamthandsklage gemäß §§ 2059 Abs. 2, 2176 BGB gegen die Beklagten als Miterben geltend machen kann (vgl. Soergel/Wolf aaO. Rn. 2 zu § 2150; OLG Köln, OLGR 1997, 25; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1317).

  • OLG Saarbrücken, 17.12.2021 - 5 U 22/21

    Zur Verneinung der Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung des

    Denn der Erblasser hatte ihr in diesem Testament u.a. die auf seinen Konten "vorhandenen verfügbaren Barbeträge" - ausdrücklich - als Vermächtnis zugewandt, d.h.: einen Anspruch auf den Gegenwert derjenigen Beträge, die sich zum Zeitpunkt seines Todes auf seinen Bankkonten befinden würden (Forderungsvermächtnis i.S.d. § 2173 BGB; vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1317) und die sich nach den Angaben des Klägers - ohne Berücksichtigung des weiterhin vorhandenen Wertpapierdepots des Erblassers - auf 160.049,97 Euro beliefen (Bl. 386 GA).
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