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   OLG Karlsruhe, 24.03.2016 - 12 U 141/15   

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https://dejure.org/2016,5727
OLG Karlsruhe, 24.03.2016 - 12 U 141/15 (https://dejure.org/2016,5727)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.03.2016 - 12 U 141/15 (https://dejure.org/2016,5727)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. März 2016 - 12 U 141/15 (https://dejure.org/2016,5727)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Verbraucherinformation bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung; Pflicht zur Angabe der Rückkaufwerte

  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 5 a; VAG a. F. § 10 a
    Keine Angabe von (garantierten) Rückkaufswerten bei fondsgebundenen Lebensversicherungen

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5a VVG vom 13.07.2001, § 10a VAG vom 10.12.2003
    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung: Inhaltsanforderungen an die Verbraucherinformation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 5 a; VAG § 10 a
    Lebensversicherung; fondsgebunden; Rückkaufswert; Verbrauerinformation; Belehrung; Zusendung; Widerspruch; Widerspruchsfrist

  • rechtsportal.de

    VVG § 5 a; VAG § 10 a
    Anforderungen an die Verbraucherinformation bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Informationsanspruch zum Rückkaufswert fondsgebundener Lebensversicherung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Pflicht zur Angabe von Rückkaufwerten bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 908
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.11.2007 - IV ZR 321/05

    Anforderungen an eine Anhörungsrüge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2016 - 12 U 141/15
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 21.11.2007 ausgeführt, dass es bei fondsgebundenen Lebensversicherungen keine garantierten Rückkaufwerte gebe und diesbezügliche Tabellen daher nicht erstellt werden können (BGH NJW 2008, 378, Tz. 5; siehe auch Prölss/Martin, VVG, 27. A., § 5a Rn. 43).

    Die von der Berufung aufgeworfene Rechtsfrage der Erforderlichkeit der Angabe von Rückkaufwerten bei fondsgebundenen Lebensversicherungen ist durch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Aktenzeichen vom IV ZR 321/05 vom 26.09.2007 (VersR 2007, 1547) und 21.11.2007 (NJW 2008, 378) bereits geklärt.

  • BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch den BGH beim sogenannten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2016 - 12 U 141/15
    Das BVerfG hat zwar in seiner Entscheidung vom 02.02.2015 (2 BvR 2437/14) ausgeführt, dass zur Klärung der Vereinbarkeit des Policenmodells mit der Zweiten und Dritten Lebensversicherungsrichtlinie eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Absatz 3 AEUV erforderlich sei.

    Nach den Ausführungen des BVerfG in seiner Entscheidung vom 02.02.2015 (aaO, Tz. 42ff) - denen sich der Senat insoweit anschließt -- ist eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union daher nicht veranlasst.

  • BGH, 26.09.2007 - IV ZR 321/05

    Klauselersetzung und Mindestrückkaufwert bei einer fondsgebundenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2016 - 12 U 141/15
    Die von der Berufung aufgeworfene Rechtsfrage der Erforderlichkeit der Angabe von Rückkaufwerten bei fondsgebundenen Lebensversicherungen ist durch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Aktenzeichen vom IV ZR 321/05 vom 26.09.2007 (VersR 2007, 1547) und 21.11.2007 (NJW 2008, 378) bereits geklärt.
  • OLG Stuttgart, 29.11.2005 - 10 U 66/05
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2016 - 12 U 141/15
    Bei einer fondsgebundenen Versicherung ist der Versicherer stattdessen zu der Mitteilung verpflichtet, dass Angaben über den künftigen Wert der Fondsanteile nicht gemacht werden können (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 29.11.2005, 10 U 66/05, juris, Tz. 28; Prölss/Martin, aaO).
  • BGH, 25.04.1996 - X ZR 139/94

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Belehrung über das

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2016 - 12 U 141/15
    Ob eine Belehrung diesen Anforderungen genügt, obliegt der tatrichterlichen Würdigung im Einzelfall unter Beachtung der konkret dem Versicherungsnehmer zugeleiteten Schriftstücke (BGH NJW 1996, 1964 Senat, aaO).
  • OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 211/02

    Deckungsklage gegen die Maschinenversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2016 - 12 U 141/15
    Hier steht allein der gesetzliche Weg des § 320 ZPO offen (Senat NJW-RR 2003, 891).
  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2016 - 12 U 141/15
    Einem Versicherungsnehmer, der mit Überlassung der Versicherungspolice die Versicherungsbedingungen, die Verbraucherinformationen und eine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG a.F. erhielt, ist nämlich nach jahrelanger Durchführung des Versicherungsvertrages die Berufung auf dessen Unwirksamkeit nach Treu und Glauben wegen widersprüchlichen Verhaltens verwehrt (BGH NJW 2014, 2723).
  • OLG Karlsruhe, 22.05.2015 - 12 U 122/12

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach Widerruf eines fondsgebundenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2016 - 12 U 141/15
    Mündliche Erklärungen können im Gegensatz zu Briefen, Telefaxen und Emails nicht abgesandt werden (vgl. Senat, Urteil vom 22.05.2015, 12 U 122/12, juris, Tz. 34).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2015 - 12 U 78/13

    Lebensversicherungsvertrag nach dem Policenmodell: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2016 - 12 U 141/15
    Um zu verhindern, dass der Widerspruch aus Unkenntnis der Rechtslage unterbleibt, ist es erforderlich, den Versicherungsnehmer durch eine entsprechende Ausgestaltung auf sein Widerspruchsrecht unübersehbar hinzuweisen (Senat, Urteil vom 15.01.2015, 12 U 78/13, juris, Tz. 45).
  • OLG Karlsruhe, 17.05.2019 - 12 U 141/17

    Widerruf eines Lebensversicherungsvertrags: Anforderungen an die

    Die dem Kläger schon im Rahmen der Antragstellung und erneut mit dem Versicherungsschein überlassene Widerrufsbelehrung ist allerdings in Fettdruck gehalten, zusätzlich eingerahmt und findet sich jedenfalls im Rahmen des Versicherungsscheins an exponierter Stelle, nämlich an dessen Ende unmittelbar vor den Unterschriften der Versichererseite (vgl. Senat, Urteil vom 24. März 2016 - 12 U 141/15, juris Rn. 44).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2020 - 12 U 53/19

    Lebensversicherung im Policenmodell: Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung

    Formale Bedenken gegen die Belehrung bestehen nicht, insbesondere ist sie drucktechnisch deutlich hervorgehoben, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat (s.a. OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.03.2016 - 12 U 141/15 -, juris Rn. 42 ff. zu einer gleichlautenden und gleich gestalteten Widerspruchsbelehrung).

    Die Beifügung einer Rückkaufswerttabelle ist entbehrlich (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.08.2017 - 12 U 97/17 -, juris Rn. 60; OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.03.2016 - 12 U 141/15 -, juris Rn. 56; s.a. BGH, Beschluss vom 21.11.2007 - IV ZR 321/05 -, juris Rn. 5).

  • OLG Karlsruhe, 15.08.2017 - 12 U 97/17

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im Antragsmodell: Formwirksamkeit einer

    Bei einer fondsgebundenen Versicherung gibt es keine garantierten Rückkaufswerte, so dass diesbezügliche Angaben nicht möglich sind (Senat VersR 2016, 908; BGH, Beschluss vom 21.11.2007 - IV ZR 321/05, juris Rn. 5).

    Der Versicherer ist allerdings zu der Mitteilung verpflichtet, dass Angaben über den künftigen Wert der Fondsanteile nicht gemacht werden können (Senat VersR 2016, 908).

  • OLG Stuttgart, 09.05.2019 - 7 U 169/18

    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung: Nichtaushändigung einer

    Bei einer fondsgebundenen Versicherung ist der Versicherer stattdessen zu der Mitteilung verpflichtet, dass Angaben über den künftigen Wert der Fondsanteile nicht gemacht werden können (OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. März 2016 - 12 U 141/15, VersR 2016, 908, juris Rn. 56; OLG Nürnberg, Urteil vom 22. September 2003 - 8 U 632/03, VersR 2004, 182, sub.
  • OLG Karlsruhe, 09.02.2022 - 12 U 80/21

    Verwirkung des Widerspruchs- und des Rücktrittsrechts bei einem

    a) Die Beklagte war gemäß § 10a Abs. 1 Satz 1 VAG a.F. in Verbindung mit Abschnitt I Nr. 2 Buchst. b) und d) der Anlage Teil D zum VAG a.F. entgegen der Auffassung des Klägers nicht verpflichtet anzugeben, dass es im Hinblick auf den abgeschlossenen Vertrag an einer Garantie von Rückkaufswerten gefehlt hat (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2019 - IV ZR 8/19, juris Rn. 16; Senat, Urteil vom 24.03.2016 - 12 U 141/15, juris Rn. 56).
  • OLG Köln, 27.09.2019 - 20 U 79/18

    Anforderungen an die Verbraucherinformationen beim Abschluss einer

    Die Angabe detaillierter Rückkaufswerte kann mithin bei fondsgebundenen Lebensversicherungen nicht verlangt werden (ständ. Rechtsprechung des Senats, z.B. Urt. v. 27. November 2015 - 20 U 105/15 -, juris; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2017, 1377 und VersR 2016, 908; OLG Dresden, Beschl. v. 19. April 2018 - 4 U 152/18 - Prölss in: Prölss/ Martin, VVG, 27. Aufl., § 5 a, Rn. 43).

    Etwaige konkretere Angaben der Versicherung hätten notwendig einen vollkommen unverbindlichen Charakter, so dass dem Versicherungsnehmer kein Informationsgewinn verschafft werden könnte (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2016, 908).

  • OLG Karlsruhe, 29.06.2017 - 12 U 71/17

    Fondsgebundene Lebensversicherung nach dem sog. Policenmodell: Wirksamkeit einer

    Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung zum Policenmodell ist es dem Versicherungsnehmer im Übrigen selbst bei unterstellter Europarechtswidrigkeit dieses Modells nach Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt, sich nach ordnungsgemäßer Belehrung über das Widerspruchsrecht und jahrelanger Durchführung des Vertrags auf dessen angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche abzuleiten, so dass es auf die Frage der Europarechtswidrigkeit nicht ankommt (BGHZ 202, 102; Senat, Urt. v. 24.03.2016 - 12 U 141/15, juris Rn. 57; vgl. auch BVerfG VersR 2015, 693).
  • OLG Karlsruhe, 17.08.2021 - 12 U 39/21

    Zahlungsansprüche aus abgetretenem Recht nach erfolgtem Widerspruch im

    Sie darf in den Vertragsunterlagen nicht nahezu untergehen und ist so gesondert zu präsentieren beziehungsweise drucktechnisch so stark hervorzuheben, dass sie dem Versicherungsnehmer nicht entgehen könnte, selbst wenn er nicht nach einer Widerspruchsmöglichkeit sucht (Senat, Urteil vom 24.03.2016 - 12 U 141/15, Rn. 43, juris).
  • OLG Köln, 27.09.2019 - 20 U 129/18
    Die Angabe detaillierter Rückkaufswerte kann mithin bei fondsgebundenen Rentenversicherungen nicht verlangt werden (ständ. Rechtsprechung des Senats, z.B. Urt. v. 27. November 2015 - 20 U 105/15 -, juris; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2017, 1377 und VersR 2016, 908; OLG Dresden, Beschl. v. 19. April 2018 - 4 U 152/18 - Prölss in: Prölss/ Martin, VVG, 27. Aufl., § 5 a, Rn. 43).

    Etwaige konkretere Angaben der Versicherung hätten notwendig einen vollkommen unverbindlichen Charakter, so dass dem Versicherungsnehmer kein Informationsgewinn verschafft werden könnte (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2016, 908).

  • OLG Karlsruhe, 27.01.2021 - 12 U 221/20

    Rentenversicherung im sog. Policenmodell: Anwendbarkeit der Jahreshöchstfrist im

    Sie darf in den Vertragsunterlagen nicht nahezu untergehen und ist so gesondert zu präsentieren bzw. drucktechnisch so stark hervorzuheben, dass sie dem Versicherungsnehmer nicht entgehen könnte, selbst wenn er nicht nach einer Widerspruchsmöglichkeit sucht (Senatsurteil vom 24.03.2016 - 12 U 141/15, VersR 2016, 908 [juris Rn. 43] m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 25.03.2021 - 12 U 43/21

    Beginn der Widerspruchsfrist eines Versicherungsvertrages; Vollständigkeit der

  • OLG Dresden, 30.04.2018 - 4 U 430/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • LG Stuttgart, 14.11.2019 - 22 O 134/19

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach Widerspruch einer Rentenversicherung

  • OLG Dresden, 19.04.2018 - 4 U 152/18

    Anforderungen an die Verbraucherinformation beim Abschluss einer fondsgebundenen

  • OLG Karlsruhe, 23.07.2021 - 12 U 39/21

    Privatversicherungsrecht; Widerspruch gegen einen Lebensversicherungsvertrag gem.

  • OLG Stuttgart, 08.08.2019 - 7 U 75/19

    Rentenversicherungsvertrag: Unvollständigkeit der Verbraucherinformationen;

  • LG Offenburg, 11.10.2019 - 2 O 434/18

    Verwirkung des Widerspruchsrechts des Versicherungsnehmers

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