Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 24.04.2009 - 14 U 53/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Formbedürftigkeit eines Pachtvorvertrages im Hinblick auf eine zukünftige Verpflichtung zum Erwerb von Grundstücken; Bindung der Parteien an einen Vorvertrag
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 154 Abs. 1 S. 1; BGB § 313 a. F.
Formbedürftigkeit eines Pachtvorvertrages im Hinblick auf eine zukünftige Verpflichtung zum Erwerb von Grundstücken; Bindung der Parteien an einen Vorvertrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)
Gemeinde Meißenheim muss Pachtvertrag für Sand- und Kiesabbau abschließen
- justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Terminsankündigung in dem Verfahren Zürcher Bau GmbH gegen Gemeinde Meißenheim
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 26.01.2006 - 2 O 167/05
- OLG Karlsruhe, 24.04.2009 - 14 U 53/06
Papierfundstellen
- ZMR 2010, 680
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 03.07.2002 - XII ZR 39/00
Auslegung eines Mietvorvertrages über noch zu errichtende Kinoräume
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2009 - 14 U 53/06
So fehle es an einer (erforderlichen - vgl. BGH XII ZR 39/00) Regelung der Pachtvertragsdauer.Der Vertragsinhalt muss aber bestimmt oder bestimmbar (BGH NJW 2002, 3016) sein; bei einem - wie hier - gewerblichen Pachtvertrag wird als notwendig, aber auch ausreichend angesehen, dass der Pachtgegenstand, die Vertragsdauer und die Pachtzinshöhe bereits festgelegt sind (BGH NJW-RR 1993, 139).
- BGH, 21.10.1992 - XII ZR 173/90
Umfang der Bindung an einen auf Abschluß eines gewerblichen Mietvertrages …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2009 - 14 U 53/06
Der Vertragsinhalt muss aber bestimmt oder bestimmbar (BGH NJW 2002, 3016) sein; bei einem - wie hier - gewerblichen Pachtvertrag wird als notwendig, aber auch ausreichend angesehen, dass der Pachtgegenstand, die Vertragsdauer und die Pachtzinshöhe bereits festgelegt sind (BGH NJW-RR 1993, 139).In allen anderen Fällen kann die nähere Ausgestaltung der Vertragsbedingungen der späteren Einigung vorbehalten werden, ohne dass die Wirksamkeit des Vorvertrags dadurch in Frage gestellt wird (BGH NJW-RR 1992, 977, 978; NJW-RR 1993, 139).
- BGH, 01.07.1970 - IV ZR 1178/68
Form von Maklerverträgen mit Verkaufsverpflichtung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2009 - 14 U 53/06
Deshalb entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass auch Verträge formbedürftig sein können, mit denen über die Vereinbarung eines empfindlichen Nachteils ein indirekter Zwang zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages ausgeübt werden sollte (vgl. BGH NJW 1970, 1915, 1916; NJW 1971, 557; WM 1973, 816).
- BGH, 04.10.1967 - VIII ZR 105/66
Vereinbarung der schriftlichen Niederlegung eines Vertrages - Voraussetzungen des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2009 - 14 U 53/06
Es ist keine Lücke innerhalb einer getroffenen Vereinbarung zu schließen, sondern es fehlt an dem von den Vertragsparteien für wesentlich angesehenen Inhalt ihrer vertraglichen Einigung (vgl. BGH WM 1967, 1250, 1251). - BGH, 18.12.1970 - IV ZR 1155/68
Anspruch auf Zahlung einer Maklerprovision - Vertragsstrafe wegen Nichterfüllung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2009 - 14 U 53/06
Deshalb entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass auch Verträge formbedürftig sein können, mit denen über die Vereinbarung eines empfindlichen Nachteils ein indirekter Zwang zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages ausgeübt werden sollte (vgl. BGH NJW 1970, 1915, 1916; NJW 1971, 557; WM 1973, 816). - BGH, 20.09.1989 - VIII ZR 143/88
Mindestanforderungen an Inhalt und Bestimmtheit eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2009 - 14 U 53/06
Soweit die Einzelheiten der zu treffenden Regelungen dem abzuschließenden Vertrag vorbehalten sind, führt das Fehlen der Einigung der Vertragsparteien nur dann zur Unwirksamkeit des Vorvertrags, wenn die Parteien den nicht geregelten Punkt für wesentlich angesehen haben (vgl. BGH WM 1964, 1216, 1218; NJW 1990, 1234, 1235). - BGH, 30.04.1992 - VII ZR 159/91
Schadensersatzpflicht aus Rahmenvertrag zwischen Architekten und …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2009 - 14 U 53/06
In allen anderen Fällen kann die nähere Ausgestaltung der Vertragsbedingungen der späteren Einigung vorbehalten werden, ohne dass die Wirksamkeit des Vorvertrags dadurch in Frage gestellt wird (BGH NJW-RR 1992, 977, 978; NJW-RR 1993, 139). - BGH, 25.04.1973 - IV ZR 80/72
Immobilienmakler-Kein Honorar f. Makler bei Ausschluss durch not. beurk.Vertrag
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2009 - 14 U 53/06
Deshalb entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass auch Verträge formbedürftig sein können, mit denen über die Vereinbarung eines empfindlichen Nachteils ein indirekter Zwang zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages ausgeübt werden sollte (vgl. BGH NJW 1970, 1915, 1916; NJW 1971, 557; WM 1973, 816). - BGH, 07.02.1986 - V ZR 176/84
Verurteilung zur Annahme eines Angebots
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2009 - 14 U 53/06
Die Regel gilt jedoch nur im Zweifel und hindert die Parteien nicht, sich durch den Abschluss eines Vorvertrags zunächst nur hinsichtlich einzelner Punkte zu binden und die Bereinigung der offen gebliebenen Punkte einer späteren Verständigung vorzubehalten (vgl. BGHZ 97, 147, 154). - BGH, 28.09.1964 - VIII ZR 101/63
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2009 - 14 U 53/06
Soweit die Einzelheiten der zu treffenden Regelungen dem abzuschließenden Vertrag vorbehalten sind, führt das Fehlen der Einigung der Vertragsparteien nur dann zur Unwirksamkeit des Vorvertrags, wenn die Parteien den nicht geregelten Punkt für wesentlich angesehen haben (vgl. BGH WM 1964, 1216, 1218; NJW 1990, 1234, 1235).
- OLG Stuttgart, 28.07.2014 - 5 U 40/14
Gewerberaummietvertrag: Formnichtigkeit wegen enger Verbindung mit dem …
Es wurde somit durch das Vertragswerk auch ein indirekter Zwang zum Abschluss des Kaufvertrags bewirkt (OLG Karlsruhe ZMR 2010, 680).