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   OLG Karlsruhe, 24.04.2009 - 14 U 53/06   

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https://dejure.org/2009,7219
OLG Karlsruhe, 24.04.2009 - 14 U 53/06 (https://dejure.org/2009,7219)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.04.2009 - 14 U 53/06 (https://dejure.org/2009,7219)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. April 2009 - 14 U 53/06 (https://dejure.org/2009,7219)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formbedürftigkeit eines Pachtvorvertrages im Hinblick auf eine zukünftige Verpflichtung zum Erwerb von Grundstücken; Bindung der Parteien an einen Vorvertrag

  • Judicialis

    BGB § 154 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 313 a. F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 154 Abs. 1 S. 1; BGB § 313 a. F.
    Formbedürftigkeit eines Pachtvorvertrages im Hinblick auf eine zukünftige Verpflichtung zum Erwerb von Grundstücken; Bindung der Parteien an einen Vorvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Gemeinde Meißenheim muss Pachtvertrag für Sand- und Kiesabbau abschließen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Terminsankündigung in dem Verfahren Zürcher Bau GmbH gegen Gemeinde Meißenheim

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2010, 680
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.07.2002 - XII ZR 39/00

    Auslegung eines Mietvorvertrages über noch zu errichtende Kinoräume

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2009 - 14 U 53/06
    So fehle es an einer (erforderlichen - vgl. BGH XII ZR 39/00) Regelung der Pachtvertragsdauer.

    Der Vertragsinhalt muss aber bestimmt oder bestimmbar (BGH NJW 2002, 3016) sein; bei einem - wie hier - gewerblichen Pachtvertrag wird als notwendig, aber auch ausreichend angesehen, dass der Pachtgegenstand, die Vertragsdauer und die Pachtzinshöhe bereits festgelegt sind (BGH NJW-RR 1993, 139).

  • BGH, 21.10.1992 - XII ZR 173/90

    Umfang der Bindung an einen auf Abschluß eines gewerblichen Mietvertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2009 - 14 U 53/06
    Der Vertragsinhalt muss aber bestimmt oder bestimmbar (BGH NJW 2002, 3016) sein; bei einem - wie hier - gewerblichen Pachtvertrag wird als notwendig, aber auch ausreichend angesehen, dass der Pachtgegenstand, die Vertragsdauer und die Pachtzinshöhe bereits festgelegt sind (BGH NJW-RR 1993, 139).

    In allen anderen Fällen kann die nähere Ausgestaltung der Vertragsbedingungen der späteren Einigung vorbehalten werden, ohne dass die Wirksamkeit des Vorvertrags dadurch in Frage gestellt wird (BGH NJW-RR 1992, 977, 978; NJW-RR 1993, 139).

  • BGH, 01.07.1970 - IV ZR 1178/68

    Form von Maklerverträgen mit Verkaufsverpflichtung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2009 - 14 U 53/06
    Deshalb entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass auch Verträge formbedürftig sein können, mit denen über die Vereinbarung eines empfindlichen Nachteils ein indirekter Zwang zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages ausgeübt werden sollte (vgl. BGH NJW 1970, 1915, 1916; NJW 1971, 557; WM 1973, 816).
  • BGH, 04.10.1967 - VIII ZR 105/66

    Vereinbarung der schriftlichen Niederlegung eines Vertrages - Voraussetzungen des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2009 - 14 U 53/06
    Es ist keine Lücke innerhalb einer getroffenen Vereinbarung zu schließen, sondern es fehlt an dem von den Vertragsparteien für wesentlich angesehenen Inhalt ihrer vertraglichen Einigung (vgl. BGH WM 1967, 1250, 1251).
  • BGH, 18.12.1970 - IV ZR 1155/68

    Anspruch auf Zahlung einer Maklerprovision - Vertragsstrafe wegen Nichterfüllung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2009 - 14 U 53/06
    Deshalb entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass auch Verträge formbedürftig sein können, mit denen über die Vereinbarung eines empfindlichen Nachteils ein indirekter Zwang zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages ausgeübt werden sollte (vgl. BGH NJW 1970, 1915, 1916; NJW 1971, 557; WM 1973, 816).
  • BGH, 20.09.1989 - VIII ZR 143/88

    Mindestanforderungen an Inhalt und Bestimmtheit eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2009 - 14 U 53/06
    Soweit die Einzelheiten der zu treffenden Regelungen dem abzuschließenden Vertrag vorbehalten sind, führt das Fehlen der Einigung der Vertragsparteien nur dann zur Unwirksamkeit des Vorvertrags, wenn die Parteien den nicht geregelten Punkt für wesentlich angesehen haben (vgl. BGH WM 1964, 1216, 1218; NJW 1990, 1234, 1235).
  • BGH, 30.04.1992 - VII ZR 159/91

    Schadensersatzpflicht aus Rahmenvertrag zwischen Architekten und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2009 - 14 U 53/06
    In allen anderen Fällen kann die nähere Ausgestaltung der Vertragsbedingungen der späteren Einigung vorbehalten werden, ohne dass die Wirksamkeit des Vorvertrags dadurch in Frage gestellt wird (BGH NJW-RR 1992, 977, 978; NJW-RR 1993, 139).
  • BGH, 25.04.1973 - IV ZR 80/72

    Immobilienmakler-Kein Honorar f. Makler bei Ausschluss durch not. beurk.Vertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2009 - 14 U 53/06
    Deshalb entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass auch Verträge formbedürftig sein können, mit denen über die Vereinbarung eines empfindlichen Nachteils ein indirekter Zwang zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages ausgeübt werden sollte (vgl. BGH NJW 1970, 1915, 1916; NJW 1971, 557; WM 1973, 816).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 176/84

    Verurteilung zur Annahme eines Angebots

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2009 - 14 U 53/06
    Die Regel gilt jedoch nur im Zweifel und hindert die Parteien nicht, sich durch den Abschluss eines Vorvertrags zunächst nur hinsichtlich einzelner Punkte zu binden und die Bereinigung der offen gebliebenen Punkte einer späteren Verständigung vorzubehalten (vgl. BGHZ 97, 147, 154).
  • BGH, 28.09.1964 - VIII ZR 101/63
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2009 - 14 U 53/06
    Soweit die Einzelheiten der zu treffenden Regelungen dem abzuschließenden Vertrag vorbehalten sind, führt das Fehlen der Einigung der Vertragsparteien nur dann zur Unwirksamkeit des Vorvertrags, wenn die Parteien den nicht geregelten Punkt für wesentlich angesehen haben (vgl. BGH WM 1964, 1216, 1218; NJW 1990, 1234, 1235).
  • OLG Stuttgart, 28.07.2014 - 5 U 40/14

    Gewerberaummietvertrag: Formnichtigkeit wegen enger Verbindung mit dem

    Es wurde somit durch das Vertragswerk auch ein indirekter Zwang zum Abschluss des Kaufvertrags bewirkt (OLG Karlsruhe ZMR 2010, 680).
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