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OLG Karlsruhe, 24.05.2016 - 4 U 77/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 212 Abs. 1 Nr. 1, 744, 748, 1162, 1170, 2038 Abs. 1 S. 2; FamFG §§ 450 Abs. 1, Abs. 3, 31; ZPO §§ 513 Abs. 2, 520
Zur Mitwirkungspflicht der Miterben an einem Aufgebotsverfahren nach § 1170 BGB - notar-drkotz.de
Erbengemeinschaft - Mitwirkungspflicht an Aufgebotsverfahren nach § 1170 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 13.12.2012 - 3 Wx 247/12
Zu den Voraussetzungen einer Antragsberechtigung nach § 467 Abs. 2 FamFG in …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2016 - 4 U 77/15
Der derzeitige Gläubiger des verbrieften Grundpfandrechts, insbesondere die Zugehörigkeit dieses Rechtes zur Erbmasse, kann daher nicht festgestellt werden, weshalb der Hypothekenbrief nicht gem. § 1162 BGB aufgeboten werden kann (OLG Düsseldorf RNotZ 2012, 34; anders derselbe Senat für den Fall der Briefgrundschuld mangels Akzessorietät der Grundschuld RNotZ 2013, 100). - BGH, 31.05.1968 - V ZR 29/65
Wirksamkeit einer Umwandlung von Eigentümergrundschuld in Fremdhypothek unter …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2016 - 4 U 77/15
Über die mit der Erfüllung der Forderung gem. §§ 1163 Abs. 1 Satz 2, 1177 Abs. 1 BGB entstandene Eigentümerbriefgrundschuld könnten die Eltern gem. §§ 1154 Abs. 1, 1192 Abs. 1 BGB ohne Eintragung ins Grundbuch durch Abtretung und Briefübergabe verfügt haben (BGH NJW 1968, 1674), ohne dass dafür die vorherige Berichtigung des mit Entstehen der Eigentümergrundschuld unrichtig gewordene Grundbuchs erforderlich gewesen wäre. - OLG Düsseldorf, 06.07.2010 - 3 Wx 121/10
Ablehnung der Durchführung eines Aufgebotsverfahrens hinsichtlich eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2016 - 4 U 77/15
Der derzeitige Gläubiger des verbrieften Grundpfandrechts, insbesondere die Zugehörigkeit dieses Rechtes zur Erbmasse, kann daher nicht festgestellt werden, weshalb der Hypothekenbrief nicht gem. § 1162 BGB aufgeboten werden kann (OLG Düsseldorf RNotZ 2012, 34; anders derselbe Senat für den Fall der Briefgrundschuld mangels Akzessorietät der Grundschuld RNotZ 2013, 100). - BGH, 22.06.2004 - VI ZB 14/04
Sorgfaltspflichten bei Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2016 - 4 U 77/15
Eine danach zugelassene eidesstattliche Versicherung, zu deren Abgabe das Landgericht die Beklagten für verpflichtet hält, darf indessen nicht für einen Vorgang abgegeben werden, welcher der eigenen Wahrnehmung entzogen ist (BGH NJW 2004, 3491).