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OLG Karlsruhe, 24.10.1983 - 3 Re-Miet 2/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Rechtsentscheid; grundsätzliche Bedeutung; Unzulässigkeit bei ausgelaufenem Recht
- rechtsportal.de
MHG § 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
MHG § 2
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 27.07.1993 - 1 BvR 1046/93
Verfassungsmäßigkeit der Hessischen Miethöheverordnung
Wenn das Landgericht sich darauf stützt, die hier aufgeworfenen Fragen seien nach dem Gesetzeszweck eindeutig zu beantworten, ferner handele es sich um bloße Übergangsvorschriften, und deshalb eine grundsätzliche Bedeutung dieser Fragen verneint, greift es auf anerkannte Grundsätze zur Auslegung des § 541 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 ZPO zurück (…vgl. zum Beispiel Zöller/Schneider, ZPO , 18. Aufl., § 541 Rdn. 39; OLG Karlsruhe, WuM 1984, 7, 8 [neg. RE]). - KG, 22.10.2001 - 8 REMiet 5/01
Keine grundsätzliche Bedeutung eine Rechtsfrage betreffend § 565 BGB
Einer Rechtsfrage, die ausgelaufenes oder auslaufendes Recht betrifft, kommt in aller Regel keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu, weil dieser Begriff in die Zukunft weist, ihm nämlich die Vorstellung zugrunde liegt, dass die Frage noch für eine unbestimmte Vielzahl späterer Rechtsstreitigkeiten entscheidungserheblich werden kann (OLG Karlsruhe in WuM 1984; Beschluss vom 24.10.1983 - 3 RE-Miet 2/83 - KG in WuM 1983, 283; Beschluss vom 24.6.1983 - 8 WRE Miet 3712/82 -). - LG Berlin, 30.07.1996 - 65 S 29/96
Anforderungen an eine Berufungsschrift; Anforderungen an eine …
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