Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 108/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- leinemann-partner.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auflassung setzt keine Abnahme voraus!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung des Bauträgervertrags wegen unberechtigter Arbeitseinstellung (IBR 2017, 1032)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 13.06.2014 - 6 O 109/13
- OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 108/14
- BGH, 15.03.2017 - VII ZR 296/16
Wird zitiert von ...
- KG, 18.10.2022 - 7 U 41/21
Zustimmung zur Eigentumsübertragung: 8,5% Mängeleinbehalt ist "gering"!
Denn anderenfalls liefe diese vertragliche Vereinbarung in aller Regel leer, obwohl die Parteien für den Fall, dass der Verkäufer mit der Mängelbeseitigung in Verzug ist, dem Käufer - durchaus in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung in ähnlichen gelagerten Fällen, die hier von einem Schutzbedürfnis des Käufers ausgeht (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. Oktober 2016 - 19 U 108/14 - juris Rn. 32 ff.) - explizit ein Anspruch auf Eigentumsverschaffung gewähren wollten.