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   OLG Karlsruhe, 24.10.2017 - 17 U 7/17   

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https://dejure.org/2017,44428
OLG Karlsruhe, 24.10.2017 - 17 U 7/17 (https://dejure.org/2017,44428)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.10.2017 - 17 U 7/17 (https://dejure.org/2017,44428)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Oktober 2017 - 17 U 7/17 (https://dejure.org/2017,44428)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Anlageberaters bei Vermittlung einer Kapitalanlage mit dem Gegenstand des Erwerbs und der Nutzung von Photovoltaik-Elementen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 280 Abs. 1
    Aufklärungspflicht des Anlageberaters über Insolvenzrisiko des Mieters einer als Kapitalanlage erworbenen Photovoltaikanlage

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 249 BGB, §§ 249 ff BGB, § 280 BGB, § 398 BGB, § 433 BGB
    Kapitalanlageberatung im Zusammenhang mit der Investition in eine Photovoltaikanlage: Pflicht des Anlageberaters zur Aufklärung über das Insolvenzrisiko des Mieters einer Photovoltaikanlage gegenüber dem Zedenten; Berechnung der Schadenshöhe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Anlageberatung; Insolvenzrisiko

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1
    Pflichten des Anlageberaters bei Vermittlung einer Kapitalanlage mit dem Gegenstand des Erwerbs und der Nutzung von Photovoltaik-Elementen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht des Anlageberaters über das Insolvenzrisiko des Mieters einer Photovoltaikanlage

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Direktinvestitionen in Wirtschaftsgüter - Anlegerrechte gestärkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2018, 468
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2017 - 17 U 7/17
    Hierbei handelt es sich nicht lediglich um eine Beweiserleichterung im Sinne eines Anscheinsbeweises, sondern um eine zur Beweislastumkehr führende widerlegliche Vermutung (BGH, Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159 Rn. 28 f.).

    Nimmt man hinzu, dass die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens für alle Aufklärungs- und Beratungsfehler eines Anlageberaters gilt (BGH, Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159 Rn. 28 m.w.N.), so ist dem Ansatz der Berufung (II 53), die nach § 249 Abs. 1 BGB geschuldete Naturalrestitution könne nicht auf vollständige Rückabwicklung gerichtet sein, weil der Zedent Ansprüche gegen den Netzbetreiber per Inkasso geltend machen könnte, der Boden entzogen.

    Bei reinen Vermögensschäden hängt die Zulässigkeit der Feststellungsklage darüber hinaus sogar von der hinreichenden Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückgehenden Schadeneintritts ab (BGH, Urteil vom 08. Mai 2012 - XI ZR 262/10 -, BGHZ 193, 159, Rn. 72 f. mwN).

  • BGH, 18.02.2016 - III ZR 14/15

    Haftung des Anlageberaters: Pflicht zur Aufklärung über das Wiederaufleben der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2017 - 17 U 7/17
    Nichts anderes gilt, wenn ein Interessent von einer Beratungsgesellschaft bezogen auf seine persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse betreut wird, individuelle Berechnungen für ihn erstellt und eine Mehrzahl von Anlagen zur Auswahl angeboten werden (vgl. BGH, Urteile vom 11.12.2014 - III ZR 365/13, WM 2015, 128 Rn. 11 und vom 18. Februar 2016 - III ZR 14/15, juris Rn. 14).

    Denn nur aufgrund von Informationen, die ein zutreffendes aktuelles Bild der empfohlenen Anlage bieten, kann der Interessent eine sachgerechte Anlageentscheidung treffen (st. Rspr, vgl. nur BGH, Urteile vom 18.01.2007 - III ZR 44/06, WM 2007, 542 Rn. 10, vom 24.04.2014 - III ZR 389/12, NJW-RR 2014, 1075 Rn. 9, vom 04.12.2014 - III ZR 82/14, WM 2015, 68 Rn. 9 und vom 18.02.2016 - III ZR 14/15 -, juris Rn. 15 jeweils m.w.N.).

    Eine ordnungsgemäße Beratung kann dabei auch durch Übergabe von Prospektmaterial erfolgen, sofern der Prospekt nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln und er dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (BGH, Urteile vom 24.04.2014 - III ZR 389/12, NJW-RR 2014, 1075 Rn. 9 und vom 18.02.2016 - III ZR 14/15 -, juris Rn. 16 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 389/12

    Prospekthaftung bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2017 - 17 U 7/17
    Denn nur aufgrund von Informationen, die ein zutreffendes aktuelles Bild der empfohlenen Anlage bieten, kann der Interessent eine sachgerechte Anlageentscheidung treffen (st. Rspr, vgl. nur BGH, Urteile vom 18.01.2007 - III ZR 44/06, WM 2007, 542 Rn. 10, vom 24.04.2014 - III ZR 389/12, NJW-RR 2014, 1075 Rn. 9, vom 04.12.2014 - III ZR 82/14, WM 2015, 68 Rn. 9 und vom 18.02.2016 - III ZR 14/15 -, juris Rn. 15 jeweils m.w.N.).

    Eine ordnungsgemäße Beratung kann dabei auch durch Übergabe von Prospektmaterial erfolgen, sofern der Prospekt nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln und er dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (BGH, Urteile vom 24.04.2014 - III ZR 389/12, NJW-RR 2014, 1075 Rn. 9 und vom 18.02.2016 - III ZR 14/15 -, juris Rn. 16 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2017 - 17 U 7/17
    b) Die Feststellung des Schuldnerverzugs ist kein zulässiger Gegenstand einer Feststellungsklage (BGH, Urteil vom 19. April 2000 - XII ZR 332/97 -, juris Rn. 12 ff.).
  • BGH, 30.04.1986 - VIII ZR 112/85

    Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten - Schadensersatzhaftung für die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2017 - 17 U 7/17
    Die Inanspruchnahme eines anwaltlichen Rates war im Hinblick auf die Problematik des Rechtsfalles erforderlich und zweckmäßig (BGH NJW 1986, 2243; Palandt/Grüneberg, BGB 74. Aufl., § 249 Rn. 56 f.; Senatsurteil vom 28.07.2015 - 17 U 99/14), ohne dass es auf Schuldnerverzug ankäme.
  • BGH, 28.10.1987 - VIII ZR 206/86

    Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für Motorenöl gem. § 433 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2017 - 17 U 7/17
    a) In Fällen, in denen der Kläger eine Verurteilung des Beklagten zu einer Zug um Zug zu erbringenden Leistung begehrt, ist der weitere Antrag der Klägerin, den Annahmeverzug des Schuldners hinsichtlich der ihm gebührenden Leistung festzustellen, im Anschluss an eine Entscheidung des Reichsgerichts (RG, JW 1909, 463 Nr. 23) für zulässig angesehen worden (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.1987 - VIII ZR 206/86 - WPM 1987, 1496 1498).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2017 - 17 U 7/17
    Tritt ein Anlageinteressent an eine Bank oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (st. Rspr. seit BGH, Urteil vom 06.07.1993 - XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126 Rn. 11 - Bond).
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2017 - 17 U 7/17
    Wer durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluss eines Vertrages verleitet wird, den er ohne dieses Verhalten nicht geschlossen hätte, kann sogar bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung einen Vermögensschaden dadurch erleiden, dass die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2005 - XI ZR 170/04, BGHZ 162, 306 Rn. 17 m.w.N.).
  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06

    Beratungs- und Hinweispflichten eines Anlageberaters bei Vermittlung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2017 - 17 U 7/17
    Denn nur aufgrund von Informationen, die ein zutreffendes aktuelles Bild der empfohlenen Anlage bieten, kann der Interessent eine sachgerechte Anlageentscheidung treffen (st. Rspr, vgl. nur BGH, Urteile vom 18.01.2007 - III ZR 44/06, WM 2007, 542 Rn. 10, vom 24.04.2014 - III ZR 389/12, NJW-RR 2014, 1075 Rn. 9, vom 04.12.2014 - III ZR 82/14, WM 2015, 68 Rn. 9 und vom 18.02.2016 - III ZR 14/15 -, juris Rn. 15 jeweils m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 12.06.1996 - 3 U 78/95

    Streit um Ansprüche auf Schadensersatz wegen pflichtwidriger Anlageberatung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.10.2017 - 17 U 7/17
    Besteht der Ersatz - wie hier - lediglich in einem ungesicherten Mietvertrag (9.552 EUR netto/Jahr), muss der Anleger auf das dann drohende Totalverlustrisiko und insbesondere darauf hingewiesen werden, dass das Anlagekonzept nunmehr in Abweichung vom Regelfall (weitere Forderungsinhaberschaft jedenfalls hinsichtlich der Einspeisevergütungsansprüche) gerade wegen der vorgegebenen Konzeption auch dann zum Scheitern verurteilt ist, wenn es zum Ausfall des neuen - offensichtlich weniger solventen - Verpflichteten kommt (vgl. Palandt/Grüneberg, BGB, 76. Aufl., § 280 Rn. 49; zur Hinweispflicht auf das Insolvenzrisiko bei Industrieanleihen OLG Braunschweig, ZIP 1996, 1242, 1243).
  • BGH, 11.12.2014 - III ZR 365/13

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichten im Rahmen der Beteiligung

  • BGH, 04.12.2014 - III ZR 82/14

    Haftung des Anlageberaters: Pflicht zur Aufklärung über das Risiko einer wieder

  • BGH, 28.01.2014 - XI ZR 495/12

    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Anrechnung steuerlicher Vorteile auf einen

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