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   OLG Karlsruhe, 25.02.2005 - 10 U 37/04   

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https://dejure.org/2005,12537
OLG Karlsruhe, 25.02.2005 - 10 U 37/04 (https://dejure.org/2005,12537)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.02.2005 - 10 U 37/04 (https://dejure.org/2005,12537)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Februar 2005 - 10 U 37/04 (https://dejure.org/2005,12537)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufs wegen arglistiger Vorspiegelung einer funktionierenden Fußbodenheizung in einem separaten Studiohaus; Zurechnung des Verhaltens eines Verhandlungsgehilfen unter Vertretungsgesichtspunkten; Zurechnung des fehlerhaften Inhalts eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arglistige Täuschung bei Hauskauf

Kurzfassungen/Presse (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2005 - 10 U 37/04
    Das gilt auch dann, wenn im Einzelfall eine Anfechtung nicht in Betracht kommt, weil die Frist versäumt ist (BGH, NJW 1998, 302, 303).

    Da dem Beklagten Ziff. 2 somit eine Verletzung von Sorgfaltspflichten nachgewiesen wurde, müsste er nach feststehender Rechtsprechung des BGH darlegen und beweisen, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigte also den Hinweis unbeachtet gelassen und auch bei wahrheitsgemäßen Tatsachenangaben den Vertrag so wie geschehen geschlossen hätte (BGH NJW 98, 302, 303).

  • BGH, 07.07.1989 - V ZR 21/88

    Durch arglistige Täuschung verursachter Irrtum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2005 - 10 U 37/04
    Das bedeutet, dass die Ursächlichkeit der Täuschung von Gesetzes wegen vermutet wird (BGH BB 89, 1583).

    Die Beweislast liegt auch nach der Rechtsprechung des BGH beim Verkäufer (vgl. auch BGH Urteil vom 07.07.1989, BB 89, 1583).

  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 140/91

    Aufklärungspflicht des Grundstücksverkäuferns bei trotz Renovierung fortdauernden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2005 - 10 U 37/04
    Es entspricht feststehender Rechtsprechung, dass der Käufer die Grunderwerbssteuer im Wege der Vorteilsausgleichung nur Zug um Zug gegen Abtretung eines etwaigen Anspruchs auf Erstattung dieser Steuer ersetzt verlangen kann (BGH NJW 93, 1703, 1704).
  • BGH, 14.07.1969 - VIII ZR 245/67

    Veräußerung einer Mitmietberechtigung - Verpflichtung zur Annahme der Kündigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2005 - 10 U 37/04
    Diesen Gedanken hat der Bundesgerichthof aufgegriffen (Urteil vom 01.10.1969, DB 69, 2082) und ausgeführt, es bedürfe bei entsprechendem Beweisantritt der Überprüfung, ob eine festgestellte arglistige Vorspiegelung für den Kaufentschluss überhaupt eine Rolle spielen konnte (BGH a.a.O. S. 2083).
  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2005 - 10 U 37/04
    Dabei muss die Beklagte Ziff. 1, soweit sie nicht selbst getäuscht hat, sich das Handeln ihres Ehemannes als Verhandlungsgehilfen unter Vertretungsgesichtspunkten zurechnen lassen (vgl. Palandt/Putzo BGB 61. Aufl. § 463 Rn. 7, Palandt/Heinrichs a.a.O. § 166 Rn. 4; BGHZ 117, 104, 106), da sie diesen jedenfalls konkludent mit den Vertragsverhandlungen beauftragt hat und dieser - wie sich allein schon aus der vorgelegten Korrespondenz ergibt - mit dem Kläger korrespondiert und verhandelt und sich dabei als Verkäufer geriert hat (vgl. z.B. Schreiben des Beklagten Ziff. 2 vom 16.05.2000, Anl. K 4, Anlagenheft S. 47: "Ich verkaufe nicht aus Not").
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2005 - 10 U 37/04
    Die dazu vom Bundesgerichtshof entwickelte Rechtsprechung (BGH NJW 1999, 363,364) stützt die Auffassung der Beklagten nicht.
  • KG, 23.02.1989 - 12 U 2500/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2005 - 10 U 37/04
    Dabei ist unter Kaufentschluss nicht nur zu verstehen, ob der Kläger überhaupt gekauft hätte, sondern auch, ob er zu den vereinbarten Bedingungen, insbesondere zu dem vereinbarten Kaufpreis abgeschlossen hätte (vgl. KG NJW-RR 89, 972, 973).
  • BGH, 14.05.2004 - V ZR 120/03

    Haftung des Käufers für unvollständige Unterrichtung des mit dem Verkauf eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2005 - 10 U 37/04
    Auch soweit die Beklagte Ziff. 1 die Verhandlungen nicht selbst geführt und auch nicht durch ihren Ehemann hat führen lassen, sondern sie der Maklerin, der Zeugin M., überlassen hat, haftet sie, insoweit sie die Maklerin nicht über die Umstände informiert hat, die dem Käufer zu offenbaren sind (vgl. BGH Urteil vom 14.05.2004, NZM 04, 589, 590).
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