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   OLG Karlsruhe, 25.03.2013 - 2 VAs 5/13   

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OLG Karlsruhe, 25.03.2013 - 2 VAs 5/13 (https://dejure.org/2013,6101)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.03.2013 - 2 VAs 5/13 (https://dejure.org/2013,6101)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. März 2013 - 2 VAs 5/13 (https://dejure.org/2013,6101)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit der Kriminalprognose für die Entscheidung über das Absehen von weiterer Vollstreckung nach der Abschiebung eines straffälligen Ausländers

  • Die Justiz
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG §§ 23 ff.; StPO § 456a
    Absehen von der weiteren Vollstreckung bei einem Ausländer; (Un-) Maßgeblichkeit der Krimilanprognose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 227
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 05.01.2006 - 1 VAs 70/05

    Strafvollstreckung: Neuerliches Absehen bei einem aus dem Inland ausgewiesenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.03.2013 - 2 VAs 5/13
    Der durch § 456a Abs. 1 StPO eröffneten Möglichkeit, von der Vollstreckung abzusehen, und der damit gesetzlich vorgesehenen vorläufigen Besserstellung des ausgewiesenen Straftäters neben der Entlastung des Strafvollzuges (OLG Hamm aaO und 1 VAs 70/05 B. v. 05.01.2006 in [...]) liegt die Überlegung zugrunde, dass eine Resozialisierung im Sinne einer Vorbereitung auf ein weiteres sozial verantwortetes Leben im Inland ihren Sinn verliert, wenn ein Verurteilter aufgrund seiner Ausweisung das Inland ohnehin verlassen muss (Meyer-Goßner, StPO , 55. Auflage § 456a Rdn. 1), und dass eine Sicherung der Allgemeinheit vor dem Straftäter im Inland dann nicht mehr erforderlich ist.
  • OLG Hamm, 06.11.2012 - 1 VAs 104/12

    Grenzen der gerichtlichen Überprüfung einer Verweigerung der vorzeitigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.03.2013 - 2 VAs 5/13
    Dies erfordert, dass die Vollstreckungsbehörde für den Betroffenen und für das Gericht ersichtlich machen muss, welche Überlegungen sie bei der Abwägung angestellt hat und welche Gründe für die getroffene Entscheidung maßgeblich gewesen sind (KG StV 2009, 594; OLG Hamm B. vom 06.11.2012, 1 VAs 104/12 in [...]).
  • KG, 27.01.2009 - 1 Zs 1465/08

    Strafvollstreckung: Inhalt der Zurückweisung des Antrags eines in Deutschland

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.03.2013 - 2 VAs 5/13
    Dies erfordert, dass die Vollstreckungsbehörde für den Betroffenen und für das Gericht ersichtlich machen muss, welche Überlegungen sie bei der Abwägung angestellt hat und welche Gründe für die getroffene Entscheidung maßgeblich gewesen sind (KG StV 2009, 594; OLG Hamm B. vom 06.11.2012, 1 VAs 104/12 in [...]).
  • OLG Karlsruhe, 11.11.2008 - 2 VAs 18/08

    Anforderungen an die Ausübung des Ermessens der Vollstreckungsbehörde bei Absehen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.03.2013 - 2 VAs 5/13
    Bei der Entscheidung gemäß § 456a StPO sind, wie der Senat schon wiederholt ausgeführt hat, die besonderen Umstände der Tat, die Schwere der Schuld, die Dauer der bisherigen Strafverbüßung, die persönliche Lage des Antragstellers und das öffentliche Interesse an einer nachhaltigen Strafvollstreckung zu berücksichtigen und zusammenfassend zu würdigen (Senat StraFo 2009, 83; KK-Appl, StPO , 6. Auflage, Rn 3a zu § 456a m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 25.06.2014 - 2 VAs 9/14

    Rechtswegverweisung: Bindungswirkung einer Verweisungsentscheidung bei Verweisung

    Rspr. HansOLG Hamburg, vgl. Beschluss vom 24. September 2013 - 2 VAs 5/13; Beschluss vom 23. Juni 2006 - 2 VAs 2/06; Hans OLG Hamburg, NStZ 1995, 252; OLG Nürnberg NStZ 2006, 654, 655; OLG Stuttgart, NJW 2006, 2565, 2567; KG, Beschluss vom 12. Februar 2013 - 4 VAs 3/13 -, juris; KG, Beschluss vom 21. Mai 2001 - 1 AR 560/01 - 4 VAs 14/01 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. April 2011 - 13 OB 62/11 -, juris; LR-Böttcher § 17b GVG Rn. 3; Zöller-Lückemann, ZPO, § 17a GVG, Rn. 12; offengelassen von BGHR GVG § 17a Rechtswegstreitigkeit 1; a.A. OLG Karlsruhe NJW 2013, 3738f; ThürOLG, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 1 VAs 5/10 -, juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 379 f; OLG München, Beschluss vom 25. November 2009 - 4 Ws 130/09 (R) -, juris; OLG Celle StraFo 1998, 27 f; vgl. BGH, BGHR GVG § 17a Rechtswegstreitigkeit 1; KK-Mayer § 29 EGGVG Rn. 27; Kissel/Mayer GVG § 17 Rn. 43), da die Voraussetzungen einer Analogie nicht vorliegen.

    Damit nimmt der Senat eine Verweisung nicht nur innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit, sondern sogar innerhalb derselben Sparte dieser Gerichtsbarkeit, nämlich der Strafgerichtsbarkeit, vor (gegen die Bindungswirkung in diesen Fällen: Senat mit Beschluss vom 24. September 2013 - 2 VAs 5/13; a.A. OLG Karlsruhe NJW 2013, 3738 f; ThürOLG, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 1 VAs 5/10 -, juris; ThürOLG StV 2006, 147; Kissel/Mayer, GVG, § 17 Rn. 43; KK-Mayer § 29 EGGVG Rn. 27; für diesen Fall offengelassen von BGH, BGHR GVG § 17a Rechtswegstreitigkeit 1).

  • OLG Karlsruhe, 17.02.2022 - 2 VAs 1/22

    Anfechtbarkeit des Absehens von der weiteren Strafvollstreckung wegen der

    Zwar ist nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur gegen den ablehnenden Bescheid der Vollstreckungsbehörde nach § 456a StPO - nach durchgeführtem Beschwerdeverfahren nach § 21 StVollstrO - der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG zulässig (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 29.11.2011 - 2 VAs 21/11 -, NStZ 2012, 655, und vom 25.03.2013 - 2 VAs 5/13 -, BeckRS 2013, 6179; BeckOK/Coen, StPO, 42. Ed. Stand 01.01.2022, § 456a Rn. 10 f. m.w.N.; KK/Appl, StPO, 8. Aufl. 2019, § 456a Rn. 5 m.w.N.).

    Entscheidungen nach § 456a StPO dagegen dienen nicht dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit, weshalb die Kriminalprognose im Rahmen des § 456a StPO grundsätzlich keine Bedeutung erlangt (vgl. Senat, Beschluss vom 25.03.2013 - 2 VAs 5/13 -, NStZ-RR 2013, 227).

  • OLG Bamberg, 17.03.2014 - VAs 2/14

    Bedeutung der Kriminalprognose bei Absehen von weiterer Strafvollstreckung wegen

    In Rahmen der von der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde nach § 456 a Abs. 1 StPO zu treffenden originären, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Ermessensentscheidung, ob und ab welchem Zeitpunkt von der weiteren Vollstreckung einer Freiheitsstrafe für den Fall der Ausweisung abgesehen wird, kommt einer ungünstigen Kriminalprognose nur insoweit Bedeutung zu, als aufgrund konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte die Annahme zu belegen ist, der Verurteilte werde alsbald wieder nach Deutschland einreisen und hier neue Straftaten begehen (Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.03.2013 - 2 VAs 5/13 = NStZ-RR 2013, 227 = OLGSt StPO § 456a Nr. 10 und KG, Beschluss vom 09.03.2012 - 4 VAs 10/12 = StraFo 2012, 337 f.).

    Mit der Vorschrift des § 456 a StPO hat der Gesetzgeber bewusst eine Besserstellung ausgewiesener Straftäter gegenüber nicht ausgewiesenen Straftätern geschaffen, die nur dann eine vorzeitige Strafverschonung erfahren können, wenn sie die Voraussetzungen der §§ 57 f StGB erfüllen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.03.2013 - 2 VAs 5/13 = NStZ-RR 2013, 227 = OLGSt StPO § 456a Nr. 10).

  • BayObLG, 21.12.2020 - 203 VAs 470/20

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Vollstreckungsbehörde, Staatsanwaltschaft,

    Sie dient - anders als § 57 StGB - nicht dem Sicherungsinteresse der Allgemeinheit (OLG Bamberg, Beschluss vom 15.06.2015 - 1 VAs 8/15; Beschluss vom 17.03.2014 - VAs 2/14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.03.2013 - 2 VAs 5/13).

    Die negative Kriminalprognose erlangt im Rahmen des § 456a StPO nur dann Bedeutung, wenn die Annahme begründet ist, der Untergebrachte werde nach seiner Abschiebung alsbald in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren und hier neue Straftaten begehen, wobei diese Annahme mit konkreten Anhaltspunkten belegt werden muss (st. Rspr.; BayObLG, Beschluss vom 28.11.2019 - 203 VAs 1669/19; Beschluss vom 16.12.2019 - 203 VAs 1906/19; Beschluss vom 04.06.2020 - 204 VAs 2585/19; OLG Bamberg, Beschluss vom 15.06.2015 - 1 VAs 8/15; Beschluss vom 17.03.2014 - VAs 2/14; OLG München, Beschluss vom 12.03.2019 - 5 VAs 39/18; Beschluss vom 26.02.2014 - 1 Ws 120/14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.03.2013 - 2 VAs 5/13; Meyer-Goßner / Schmitt, a.a.O., § 456a Rn. 5 m.w.N.).

  • OLG München, 26.02.2014 - 1 Ws 120/14

    Reststrafenaussetzung, Strafvollstreckung, Nachholung, Ausweisung, Legalprognose,

    Der Legalprognose kann in diesem Zusammenhang nur dann Bedeutung zukommen, wenn Anhaltspunkt dafür bestehen, dass der Verurteilte trotz bestandskräftiger Abschiebung alsbald nach Deutschland zurückkehren und hier neue Straftaten begehen wird, wofür vorliegend zum Zeitpunkt der Anordnung gem. § 456 a StPO keinerlei Anhaltspunkte bestanden (vgl. auch OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.03.2013, in: NStZ-RR 2013, 227).
  • OLG Hamm, 26.11.2019 - 1 VAs 96/19

    Absehen von der weiteren Strafvollstreckung, Abschiebung, Ausweisung

    Da die Entscheidung gemäß § 456a StPO - anders als diejenigen gemäß § 57 StGB - nicht dem Sicherungsinteresse der Allgemeinheit dient, kommt einer ungünstige Legalprognose nur insoweit Bedeutung zu, als sie konkrete Rückschlüsse darauf zulässt, der Verurteilte werde alsbald wieder nach Deutschland einreisen und hier neue Straftaten begehen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 17.03.2014 - VAs 2/14 -, StraFo 2014, 259 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.03.2013 - 2 VAs 5/13, NStZ-RR 2013, 227; noch offengelassen, jedoch eher zustimmend Senatsbeschluss vom 13.03.2018, III-1 VAs 118/17).
  • KG, 07.04.2021 - 5 Ws 52/21

    Strafaussetzung zur Bewährung: Kriminalprognose bei Absehen von der Vollstreckung

    So kommt es bei einer Entscheidung nach § 456a StPO grundsätzlich nicht auf eine Kriminalprognose an (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. März 2013 - 2 VAs 5/13 - NStZ-RR, 227).
  • BayObLG, 21.08.2023 - 203 VAs 243/23

    Absehen von der Vollstreckung bei Ausweisung

    b) Bei ihrer Entscheidung durfte die Vollstreckungsbehörde entgegen der Rechtsauffassung des Verurteilten nach dem oben Gesagten den Unrechtsgehalt und die Umstände der von dem Antragsteller begangenen Taten in die Abwägung mit einstellen (st. Rspr., vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 6. November 2012 - III-1 VAs 104/12 -, juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. März 2013 - 2 VAs 5/13 -, juris Rn. 13).
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