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   OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9129
OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08 (https://dejure.org/2009,9129)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.05.2009 - 1 U 261/08 (https://dejure.org/2009,9129)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Mai 2009 - 1 U 261/08 (https://dejure.org/2009,9129)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch: Sturz beim Einsteigen in einen Bus durch nachdrängende Fahrgäste; Mitverschulden des Gestürzten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen eines Sturzes beim Besteigen eines Busses besteht nicht bei hinter einem gravierenden Mitverschulden des Geschädigten zurücktretender Haftung aus Betriebsgefahr; Haftung des Busfahrers und des Verkehrsunternehmens bei Schädigung eines ...

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Busfahrers bei Schädigung eines Fahrgastes durch nachdrängende Fahrgäste

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Busfahrers und des Verkehrsunternehmens bei Schädigung eines Fahrgastes beim Einsteigen durch nachdrängende Fahrgäste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Drängeln beim Einstieg

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beim Einsteigen zu Fall gekommen - wer haftet?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 141
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Naumburg, 30.05.2013 - 1 U 129/12

    Haftung bei Sturz eines Fahrgastes beim Einsteigen in einen Reisebus

    Zur Beförderung und damit zum Betrieb des Reisebusses gehören auch das Ein- und Aussteigen (OLG Karlsruhe NZV 2011, 141, 145 m.w.N.).

    Deshalb haftet der Fahrgast, der beim Einsteigen in einen Bus stürzt, allein (OLG Karlsruhe NZV 2011, 141, 145 f.; OLG Frankfurt NZV 2013, 77 f.; Filthaut NZV 2013, 68, 71 m.w.N.).

  • AG Ludwigshafen, 13.09.2017 - 2h C 42/17

    Beschädigung eines Kraftfahrzeugs: Haftungsverteilung bei Beschädigung eines zur

    OLG Karlsruhe NZV 2011, 141); die vorsätzliche Benutzung des Kraftfahrzeugs durch den Fahrer zur Begehung einer Straftat schließt die Haftung des Halters ebenfalls nicht notwendig aus (BGHZ 37, 311: Vorsätzliche Tötung eines Menschen durch den Betrieb des Kraftfahrzeugs).
  • LG München I, 27.08.2020 - 31 O 1712/20

    Ganz überwiegendes Eigenverschulden des Fahrgasts bei einem Unfall im

    Allerdings würde ein Gedränge eine noch höhere Aufmerksamkeit erfordern bzw. man hätte dann möglicherweise dem ausweichen und den anderen Personen den Vortritt lassen müssen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.05.2009 - 1 U 261/08).
  • LG Magdeburg, 20.09.2012 - 10 O 1273/11

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche wegen erlittener Verletzungen beim

    Der Ein- und Aussteigevorgang gehört in diesem Sinne grundsätzlich schon zum Betrieb eines Kraftfahrzeuges (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 25.05.2009, 1 U 261/08, Rz. 86, zitiert nach Juris, mit weiteren Zitaten aus der Rechtsprechung).
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