Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch: Sturz beim Einsteigen in einen Bus durch nachdrängende Fahrgäste; Mitverschulden des Gestürzten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch wegen eines Sturzes beim Besteigen eines Busses besteht nicht bei hinter einem gravierenden Mitverschulden des Geschädigten zurücktretender Haftung aus Betriebsgefahr; Haftung des Busfahrers und des Verkehrsunternehmens bei Schädigung eines ...
- rabüro.de
Zur Haftung des Busfahrers bei Schädigung eines Fahrgastes durch nachdrängende Fahrgäste
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Busfahrers und des Verkehrsunternehmens bei Schädigung eines Fahrgastes beim Einsteigen durch nachdrängende Fahrgäste
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Drängeln beim Einstieg
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Beim Einsteigen zu Fall gekommen - wer haftet?
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 28.10.2008 - 6 O 44/08
- OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08
Papierfundstellen
- NZV 2011, 141
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Naumburg, 30.05.2013 - 1 U 129/12
Haftung bei Sturz eines Fahrgastes beim Einsteigen in einen Reisebus
Zur Beförderung und damit zum Betrieb des Reisebusses gehören auch das Ein- und Aussteigen (OLG Karlsruhe NZV 2011, 141, 145 m.w.N.).Deshalb haftet der Fahrgast, der beim Einsteigen in einen Bus stürzt, allein (OLG Karlsruhe NZV 2011, 141, 145 f.; OLG Frankfurt NZV 2013, 77 f.; Filthaut NZV 2013, 68, 71 m.w.N.).
- AG Ludwigshafen, 13.09.2017 - 2h C 42/17
Beschädigung eines Kraftfahrzeugs: Haftungsverteilung bei Beschädigung eines zur …
OLG Karlsruhe NZV 2011, 141); die vorsätzliche Benutzung des Kraftfahrzeugs durch den Fahrer zur Begehung einer Straftat schließt die Haftung des Halters ebenfalls nicht notwendig aus (BGHZ 37, 311: Vorsätzliche Tötung eines Menschen durch den Betrieb des Kraftfahrzeugs). - LG München I, 27.08.2020 - 31 O 1712/20
Ganz überwiegendes Eigenverschulden des Fahrgasts bei einem Unfall im …
Allerdings würde ein Gedränge eine noch höhere Aufmerksamkeit erfordern bzw. man hätte dann möglicherweise dem ausweichen und den anderen Personen den Vortritt lassen müssen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.05.2009 - 1 U 261/08). - LG Magdeburg, 20.09.2012 - 10 O 1273/11
Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche wegen erlittener Verletzungen beim …
Der Ein- und Aussteigevorgang gehört in diesem Sinne grundsätzlich schon zum Betrieb eines Kraftfahrzeuges (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 25.05.2009, 1 U 261/08, Rz. 86, zitiert nach Juris, mit weiteren Zitaten aus der Rechtsprechung).