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   OLG Karlsruhe, 25.05.2021 - 20 UF 18/21   

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https://dejure.org/2021,19286
OLG Karlsruhe, 25.05.2021 - 20 UF 18/21 (https://dejure.org/2021,19286)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.05.2021 - 20 UF 18/21 (https://dejure.org/2021,19286)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Mai 2021 - 20 UF 18/21 (https://dejure.org/2021,19286)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 167 Abs 1 BGB, § 168 S 2 BGB, § 168 S 3 BGB, §§ 1666 ff BGB, § 1666 Abs 3 Nr 6 BGB
    Entbehrlichkeit eines (Teil-)Sorgerechtsentzugs im Kinderschutzverfahren bei Bevollmächtigung des mitsorgeberechtigten Elternteils

  • familienrecht-deutschland.de

    Bevollmächtigung eines mitsorgeberechtigten Elternteils; Sorgerechtsvollmacht im Verfahren nach § 1666 BGB; Übertragung des Sorgerechts als kinderschutzrechtliche Maßnahme.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung über die Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil allein bei Bevollmächtigung des mitsorgeberechtigten Elternteils

  • rechtsportal.de

    Entscheidung über die Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil allein bei Bevollmächtigung des mitsorgeberechtigten Elternteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 115
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.04.2020 - XII ZB 112/19

    Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil bei Vorliegen umfänglicher

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2021 - 20 UF 18/21
    Auch in Verfahren nach § 1666 ff. BGB kann die Bevollmächtigung eines mitsorgeberechtigten Elternteils eine Übertragung des Sorgerechts - als kinderschutzrechtliche Maßnahme - ganz oder teilweise entbehrlich machen (vgl. zum Regelungsbereich des § 1671 BGB BGH, Beschluss vom 29. April 2020 - XII ZB 112/19 -, BGHZ 225, 184-198, Rn. 21).

    So, wie im Regelungsbereich des § 1671 BGB eine Sorgerechtsübertragung auf den anderen Elternteil durch Erteilung einer Vollmacht entbehrlich werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 29.04.2020 - XII ZB 112/19 -, juris, Rn. 21), gilt dies auch in Verfahren nach § 1666 ff. BGB, und zwar insbesondere dann, wenn - wie hier - mangels Antrags eines Elternteils der Anwendungsbereich des § 1671 BGB nicht eröffnet und nur deshalb über die Ergreifung von kinderschutzrechtlichen Maßnahmen alleine am Maßstab der §§ 1666 ff. BGB zu entscheiden ist (vgl. Staudinger/Coester (2020), BGB, § 1666 Rn. 41; Prinz, NZFam 2020, S. 747 ).

    Auf die Sorgerechtsvollmacht finden die gesetzlichen Regeln der Stellvertretung nach den §§ 164 ff. BGB unmittelbar Anwendung (vgl. BGH, Beschluss vom 29.04.2020 - XII ZB 112/19 -, juris, Rn. 24).

    Gemäß § 168 S. 2 BGB ist auch eine Sorgerechtsvollmacht frei widerruflich und kann mangels Disponibilität des Elternrechts auch nicht wirksam unwiderruflich erteilt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 29.04.2020 - XII ZB 112/19 -, juris, Rn. 35).

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Möglichkeit des Familiengerichts, in einem solchen Fall kurzfristig mit dem Erlass einer einstweiligen Anordnung zu reagieren (vgl. BGH, Beschluss vom 29.04.2020 - XII ZB 112/19 -, juris, Rn. 35; Prinz, NZFam 2020, S. 747 ).

  • BGH, 06.02.2019 - XII ZB 408/18

    Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit bezüglich einer erhebliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2021 - 20 UF 18/21
    Die Annahme einer Gefährdung des Kindes setzt voraus, dass bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder eine Gefahr gegenwärtig in einem solchen Maß besteht, dass sich bei ihrer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.08.2014 - 1 BvR 1822/14 -, juris, Rn. 25 mwN; BGH Beschluss vom 06.02.2019 - XII ZB 408/18 -, juris, Rn. 18).
  • BVerfG, 27.08.2014 - 1 BvR 1822/14

    Vorläufige Entziehung der elterlichen Sorge ohne hinreichende Darlegung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2021 - 20 UF 18/21
    Die Annahme einer Gefährdung des Kindes setzt voraus, dass bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder eine Gefahr gegenwärtig in einem solchen Maß besteht, dass sich bei ihrer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.08.2014 - 1 BvR 1822/14 -, juris, Rn. 25 mwN; BGH Beschluss vom 06.02.2019 - XII ZB 408/18 -, juris, Rn. 18).
  • BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18

    Keine Verletzung des Elternrechts durch Sorgerechtsentziehung bei fortbestehender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2021 - 20 UF 18/21
    Entscheidend ist vielmehr, ob die Gefährdungslage nach Ausmaß und Wahrscheinlichkeit aufgrund der vorhandenen Erkenntnisse bereits derart verdichtet ist, dass ein sofortiges Einschreiten ohne weitere gerichtliche Ermittlungen geboten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.04.2018 - 1 BvR 383/18 -, juris, Rn. 18).
  • BGH, 23.11.2016 - XII ZB 149/16

    Voraussetzungen für familiengerichtliche Weisungen an die Eltern bei Gefährdung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2021 - 20 UF 18/21
    Die anzuordnende Maßnahme muss zur Abwehr der Kindeswohlgefährdung geeignet, erforderlich und auch im engeren Sinne verhältnismäßig sein (BGH, Beschluss vom 23.11.2016 - XII ZB 149/16 -, juris, Rn. 27).
  • BVerfG, 03.02.2017 - 1 BvR 2569/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Rückführung eines Kindes aus der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2021 - 20 UF 18/21
    Die Entscheidung ist dabei nicht nur an den betroffenen Grundrechten der Eltern auszurichten, auch die Grundrechte des Kindes sind bei der Entscheidung zu berücksichtigen und gegen die Grundrechte der Eltern abzuwägen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.02.2017 - 1 BvR 2569/16 -, juris, Rn. 37 ff.).
  • OLG Brandenburg, 21.04.2022 - 10 UF 51/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Sorgerecht; Voraussetzungen für die

    Auf die Sorgerechtsvollmacht finden die gesetzlichen Regeln der Stellvertretung nach den §§ 164 ff. BGB unmittelbar Anwendung (BGH, Beschluss vom 29.04.2020, a.a.O., Rn. 24; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.05.2021 - 20 UF 18/21, BeckRS 2021, 15985 Rn. 43).

    Ein solches Schriftformerfordernis kann grundsätzlich auch für den Widerruf einer Sorgerechtsvollmacht vorgesehen werden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.05.2021 - 20 UF 18/21, BeckRS 2021, 15985 Rn. 44).

    Auf die Sorgerechtsvollmacht finden die gesetzlichen Regeln der Stellvertretung nach den §§ 164 ff. BGB unmittelbar Anwendung (BGH, Beschluss vom 29.04.2020, a.a.O., Rn. 24; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.05.2021 - 20 UF 18/21, BeckRS 2021, 15985 Rn. 43).

    Ein solches Schriftformerfordernis kann grundsätzlich auch für den Widerruf einer Sorgerechtsvollmacht vorgesehen werden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.05.2021 - 20 UF 18/21, BeckRS 2021, 15985 Rn. 44).

  • OLG Brandenburg, 29.03.2022 - 10 UF 43/21

    Antrag auf Aufhebung einer gemeinsamen elterlichen Sorge; Fehlende Grundlage für

    Auf die Sorgerechtsvollmacht finden die gesetzlichen Regeln der Stellvertretung nach den §§ 164 ff. BGB unmittelbar Anwendung (BGH, Beschluss vom 29.04.2020, a.a.O., Rn. 24; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.05.2021 - 20 UF 18/21, BeckRS 2021, 15985 Rn. 43).
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