Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 25.06.2002 - 8 U 258/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Pkw-Leasingvertrages; Möglichkeit der abstrakten Schadensberechnung im nichtkaufmännischen Bereich; Vergleich der jeweiligen Vermögenslagen; Geltendmachung fiktiver Kosten einer Ersatzbeschaffung
- Judicialis
BGB § 326 A... bs. 1 S. 1 a.F.; ; BGB § 326 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 326 a.F.; ; BGB § 252 S. 2 a.F.; ; ZPO § 287; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 543 Abs. 2 Ziff. 1 oder 2; ; EGZPO § 26 Ziff. 8
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur abstrakten Berechnung eines Nichterfüllungsschadens i.S.d. § 326 BGB a.F. im nichtkaufmännischen Bereich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 12.10.2001 - 1 O 157/01
- OLG Karlsruhe, 25.06.2002 - 8 U 258/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.05.1998 - VIII ZR 362/96
Berechnung des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2002 - 8 U 258/01
Zur Berechnung des Nichterfüllungsschadens bedarf es daher eines Vergleichs zwischen der Vermögenslage, die eingetreten wäre, wenn der Schuldner ordnungsgemäß erfüllt hätte, und der durch die Nichterfüllung tatsächlich entstandenen Vermögenslage (BGHZ 126, 131, 133 f.; BGH NJW 98, 2901, 2902).Allerdings hat der BGH (z.B. BGHZ 107, 67, 69; BGHZ 126, 305, 308; BGH NJW 98, 2901, 2902) entschieden, dass ein Schadensersatz geltend machender Kaufmann oder Gewerbetreibender im Rahmen des § 326 BGB seinen Schaden auch "abstrakt" berechnen kann, d.h. unter Inanspruchnahme einer Beweiserleichterung in Gestalt der Vermutung, dass er jederzeit im Stande gewesen wäre, das ihm entgangene Geschäft mit dieser oder einer anderen Ware zu Marktpreisen zu tätigen.
Im Fall der Nichterfüllung eines Kaufvertrages durch den Verkäufer hat der BGH (NJW 98, 2901, 2902) dem nicht belieferten gewerblichen Käufer das Recht zugesprochen, als abstrakten Schaden die Differenz zwischen dem Vertragspreis und dem Marktpreis für einen hypothetischen Deckungskauf zu berechnen.
- BGH, 02.12.1994 - V ZR 193/93
Verzugsschaden des Käufers einer Eigentumswohnung bei Verzug des Verkäufers mit …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2002 - 8 U 258/01
Die abstrakte Schadensberechnung nach der Differenz zwischen den Preisen eines gescheiterten Vertrages und seines hypothetischen Deckungsgeschäfts hat der BGH (vgl. z.B. NJW 95, 587, 588 m.w.N.) jedoch auf Geschäfte des kaufmännischen Verkehrs beschränkt.Entgegen der Ansicht des Klägers lässt sich auch der Entscheidung des BGH NJW 1995, 587 ff. keine seinem Klagebegehren günstigere Tendenz entnehmen.
- BGH, 29.06.1994 - VIII ZR 317/93
Umfang des Schadens eines Gebrauchtwagenhändlers bei Nichtabnahme eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2002 - 8 U 258/01
Allerdings hat der BGH (z.B. BGHZ 107, 67, 69; BGHZ 126, 305, 308; BGH NJW 98, 2901, 2902) entschieden, dass ein Schadensersatz geltend machender Kaufmann oder Gewerbetreibender im Rahmen des § 326 BGB seinen Schaden auch "abstrakt" berechnen kann, d.h. unter Inanspruchnahme einer Beweiserleichterung in Gestalt der Vermutung, dass er jederzeit im Stande gewesen wäre, das ihm entgangene Geschäft mit dieser oder einer anderen Ware zu Marktpreisen zu tätigen.Dabei hat der BGH (BGHZ 126, 305, 308 f.) für den Fall der Nichtabnahme eines bei einem gewerbsmäßigen Kfz-Händler gekauften Pkw, den dieser später anderweitig verkauft und aus dem gescheiterten Geschäft gegen den ursprünglichen Käufer einen Schadensersatzanspruch wegen entgangenem Gewinn geltend gemacht hatte, die abstrakte Schadensberechnung des Händlers unter Heranziehung der Beweiserleichterung des § 252 S. 2 BGB a.F. und der besonderen Umstände des Handelsverkehrs gebilligt, weil es dem "gewöhnlichen Lauf der Dinge" im Bereich des Geschäfts eines Kaufmannes entspreche, dass er marktgängige Waren jederzeit zum Marktpreis absetzen könne.
- BGH, 22.02.1989 - VIII ZR 45/88
Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2002 - 8 U 258/01
Allerdings hat der BGH (z.B. BGHZ 107, 67, 69; BGHZ 126, 305, 308; BGH NJW 98, 2901, 2902) entschieden, dass ein Schadensersatz geltend machender Kaufmann oder Gewerbetreibender im Rahmen des § 326 BGB seinen Schaden auch "abstrakt" berechnen kann, d.h. unter Inanspruchnahme einer Beweiserleichterung in Gestalt der Vermutung, dass er jederzeit im Stande gewesen wäre, das ihm entgangene Geschäft mit dieser oder einer anderen Ware zu Marktpreisen zu tätigen. - BGH, 20.05.1994 - V ZR 64/93
Umfang des Anspruchs des Verkäufers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2002 - 8 U 258/01
Zur Berechnung des Nichterfüllungsschadens bedarf es daher eines Vergleichs zwischen der Vermögenslage, die eingetreten wäre, wenn der Schuldner ordnungsgemäß erfüllt hätte, und der durch die Nichterfüllung tatsächlich entstandenen Vermögenslage (BGHZ 126, 131, 133 f.; BGH NJW 98, 2901, 2902).