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   OLG Karlsruhe, 25.08.2020 - 5 UF 113/20   

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https://dejure.org/2020,24916
OLG Karlsruhe, 25.08.2020 - 5 UF 113/20 (https://dejure.org/2020,24916)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.08.2020 - 5 UF 113/20 (https://dejure.org/2020,24916)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. August 2020 - 5 UF 113/20 (https://dejure.org/2020,24916)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 180 FamFG, § 160a ZPO, § 162 ZPO
    Abstammungsverfahren: Wirksamkeit der Protokollierung der Anerkennungserklärung des Vaters und der Zustimmung der Mutter im Erörterungstermin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 49
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 15.01.2013 - 13 UF 135/12

    Anforderungen an die Billigkeit einer Beteiligung des Kindes an den gerichtlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.08.2020 - 5 UF 113/20
    Auch wenn die Beschwerde des Antragstellers nicht erfolgreich ist und die Privilegierung minderjähriger Beteiligter (§ 81 Abs. 3 FamFG) in Abstammungsverfahren nicht gilt (vgl. Keidel/Engelhardt, a.a.O., § 169 Rn. 44b), entspricht es vorliegend billigem Ermessen, von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren abzusehen und anzuordnen, dass eine Erstattung außergerichtlicher Kosten im Beschwerdeverfahren nicht stattfindet, weil das Kind einen Anspruch auf Klärung seiner Abstammung hat (vgl. OLG Oldenburg vom 15.01.2013 - 13 UF 135/12, juris Rn. 9) und vorliegend das Interesse des Beschwerdeführers an der rechtssicheren Klärung seiner Einwände nicht völlig unberechtigt erscheint.
  • OLG Braunschweig, 20.07.2022 - 1 UF 180/20

    Antrag auf Berichtigung der Niederschrift über eine nichtöffentliche Sitzung;

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass das FamFG ausdrückliche Vorgaben über die Form und den Inhalt der zu fertigenden Niederschrift oder für die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift des Gerichts nicht enthält (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.08.2020, 5 UF 113/20 - juris Rn. 21; KG Berlin, Beschluss vom 20.12.2016, 25 UF 23/16 - juris Rn.1).
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