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   OLG Karlsruhe, 25.09.2001 - 3A U 1/01   

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https://dejure.org/2001,4997
OLG Karlsruhe, 25.09.2001 - 3A U 1/01 (https://dejure.org/2001,4997)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.09.2001 - 3A U 1/01 (https://dejure.org/2001,4997)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. September 2001 - 3A U 1/01 (https://dejure.org/2001,4997)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz; Nichtverschaffung von Sondereigentum; Kaufvertrag ; Irrtümliche Falschbezeichnung; Falsa demonstratio non nocet; Beurkundungspflichtiges Rechtsgeschäft ; Andeutung; Leistungsgegenstand

  • Judicialis

    BGB § 157; ; BGB § 313; ; BGB § 133

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 157 § 313 § 133
    Grundstückskauf - irrtümlichen Falschbezeichnung des Kaufgegenstandes - Geltung des der beurkundeten Erklärung abweichenden wirklich Gewollten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 23.03.1979 - V ZR 24/77

    Formzwang und unschädliche Falschbezeichnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.09.2001 - 3A U 1/01
    Erforderlich ist allerdings, dass der Leistungsgegenstand bei Zugrundelegung des wirklich Gewollten ausreichend bestimmt ist, etwa durch die vom Parteiwillen in Bezug genommenen baulichen Gegebenheiten (Abgrenzung zu BGHZ 74, 116, 121).

    So hat die Rechtsprechung in den sogenannten Parzellenverwechslungsfällen den Vertrag gemäß dem von der Beurkundung abweichenden übereinstimmenden Parteiwillen stets für formwirksam angesehen, obgleich bezüglich der nach dem übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien tatsächlich als Vertragsgegenstand gewollten Grundstücksparzelle in der Urkunde ebenfalls jegliche Bezeichnung bzw. Andeutung fehlte (vgl. u. a. BGHZ 74, 116, 119).

    Dem kann im Ergebnis die Entscheidung BGHZ 74, 116, 121 (bestätigt in NJW-RR 1988, 265) nicht entgegenstehen.

    Nur in dieser Weise passt nach Auffassung des Senats auch die (insoweit nicht eindeutige) Entscheidung BGHZ 74, 116 zu der übrigen Rechtsprechung; es ging in dieser Entscheidung um die Beurteilung eines Falles, in dem ein Gesamtgrundstück Gegenstand des notariellen Vertrages war, während nach dem übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien lediglich ein noch zu vermessendes (mit einem Zaun umgrenztes) Teil des Grundstücks Kaufgegenstand sein sollte.

  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81

    Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.09.2001 - 3A U 1/01
    In einem solchen Fall ist auch bei beurkundungsbedürftigen Verträgen nicht der Wortlaut des Vertragstextes, sondern das wirklich Gewollte maßgebend (vgl. u. a. BGHZ 87, 150, 152 ff.; NJW 97, 938, 939; ebenso gerade für Fälle des gemeinsamen Irrtums über den Umfang des zum Wohnungseigentum gehörenden Sondereigentums OLG Hamm, NJW-RR 1993, 35 und LG Bayreuth, WE 1997, 479).

    Die Anerkennung der Regel "falsa demonstratio non nocet" bei beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäften führt aber dazu, dass im Fall der unbewussten Abweichung des beurkundeten Textes vom übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien auch die fehlende Beurkundung des wirklich Gewollten unschädlich sein muss (so ausdrücklich BGHZ 87, 150, 155).

    Gleiches gilt nach BGHZ 87, 150 für den Fall, dass sich der übereinstimmende Wille der Kaufvertragsparteien über die beurkundete Grundstücksparzelle hinaus auf eine weitere - in der notariellen Urkunde in keiner Weise bezeichnete oder angedeutete - Grundstücksparzelle bezieht.

  • BGH, 05.05.1958 - VII ZR 130/57

    Verweigerung der Abnahme und von Zahlungen wegen geringfügiger Mängel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.09.2001 - 3A U 1/01
    Es ist allgemein anerkannt, dass der Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB nach Wahl des Berechtigten auch den "großen" Schadensersatz, also gegen Rückgabe des Werkes Erstattung aller für die Werkleistung aufgewendeten Kosten, umfasst (BGHZ 27, 215 ff.; Werner/Pastor, 9. Aufl., Rdn. 1676; ebenso gerade zum Fall des Verkaufs einer zu errichtenden Eigentumswohnung OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1031).

    Ein lediglich unbedeutender Mangel, bei welchem die Geltendmachung des "großen" Schadensersatzes als Rechtsmissbrauch (§ 242 BGB) unzulässig wäre (BGHZ 27, 215), liegt angesichts der vom Sachverständigen festgestellten Mängelbeseitigungskosten in der Größenordnung von 50.000 DM ersichtlich nicht vor.

  • BGH, 23.10.1986 - VII ZR 48/85

    Pflichten des Unternehmers im Hinblick auf von Dritten zu erbringenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.09.2001 - 3A U 1/01
    Kommt der Werkunternehmer seinen hiernach bestehenden Verpflichtungen nicht nach und wird dadurch das Gesamtwerk beeinträchtigt, so ist seine Werkleistung mangelhaft (grundlegend BGH, NJW 1987, 643).
  • OLG Hamm, 16.01.1998 - 12 U 66/97

    Ausschluß der Wandelung im Bauträgervertrag zulässig?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.09.2001 - 3A U 1/01
    Es ist allgemein anerkannt, dass der Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB nach Wahl des Berechtigten auch den "großen" Schadensersatz, also gegen Rückgabe des Werkes Erstattung aller für die Werkleistung aufgewendeten Kosten, umfasst (BGHZ 27, 215 ff.; Werner/Pastor, 9. Aufl., Rdn. 1676; ebenso gerade zum Fall des Verkaufs einer zu errichtenden Eigentumswohnung OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1031).
  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 122/91

    Voraussetzungen für die Annahme eines versteckten Einigungsmangels

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.09.2001 - 3A U 1/01
    Die für die Anwendung der Regel "falsa demonstratio non nocet" erforderliche Willensübereinstimmung läge somit auch dann vor; dass eine Vertragspartei die Abweichung des wirklich Gewollten von der objektiven Erklärungsbedeutung möglicherweise erkannt hat, schadet nicht (BGH, NJW-RR 1993, 373; Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 133 Rdn. 8).
  • BGH, 20.11.1987 - V ZR 171/86

    Aufhebung von Verträgen mit beurkundetem Inhalt - Grundsatz der "falsa

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.09.2001 - 3A U 1/01
    Dem kann im Ergebnis die Entscheidung BGHZ 74, 116, 121 (bestätigt in NJW-RR 1988, 265) nicht entgegenstehen.
  • BGH, 11.10.1991 - V ZR 159/90

    Verhältnis der Haftung aus c.i.c. zur kaufrechtlichen Rechtsmängelhaftung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.09.2001 - 3A U 1/01
    Zwar sind die Regeln über die culpa in contrahendo hier grundsätzlich anwendbar (BGH, NJW-RR 1992, 91).
  • BGH, 16.03.1977 - VIII ZR 283/75

    Umfang der Aufklärungspflicht eines Gebrauchtwagenhändlers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.09.2001 - 3A U 1/01
    Bei Handeln in gutem Glauben dagegen ist auch im Falle grober Fahrlässigkeit Arglist zu verneinen (BGH, NJW 1977, 1055).
  • BGH, 14.10.1993 - VII ZR 122/93

    Bemessung des Streitwerts bei Entscheidung über Haupt- und Hilfsantrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.09.2001 - 3A U 1/01
    Bei der Bemessung der Beschwer der Kläger war ihr Unterliegen mit dem Hauptantrag dagegen nicht zu berücksichtigen, da Haupt- und Hilfsantrag wirtschaftlich auf dasselbe Interesse gehen (Zöller/Gummer, § 511a Rdn. 20; BGH, NJW 1984, 371; BGH, NJW-RR 1994, 701).
  • BGH, 14.10.1988 - V ZR 73/87

    Wirksamkeit einer nicht beurkundeten Nebenabrede; Vermutung der Richtigkeit und

  • BGH, 28.02.1997 - V ZR 27/96

    Sachmängelgewährleistung des Verkäufers einer Eigentumswohnung wegen Fehlens

  • BGH, 10.10.1983 - III ZR 87/83

    Berechnung des Wertes einer Beschwer bei Vorliegen eines Hauptantrages und

  • BGH, 20.12.1996 - V ZR 277/95

    Geltendmachung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Falle anfänglichen

  • OLG Düsseldorf, 26.09.1991 - 18 U 49/91
  • BGH, 20.09.1996 - V ZR 173/95

    Wirksamkeit eines Grundstückkaufvertrages in Bezug auf nicht vollständige

  • OLG Hamm, 30.07.2019 - 24 U 6/18

    Rückabwicklung eines notariellen Kaufvertrags nach erklärtem Rücktritt

    Insoweit liegt ein Rechtsmangel in Form der teilweisen Nichtverschaffung des Sondereigentums vor, weil ihr zwar der die Grundlage des Wohnungseigentums bildende Miteigentumsanteil am Grundstück (§ 1 Abs. 2, 6 WEG) ungeschmälert verschafft werden könnte und damit die Pflicht zur Verschaffung des Eigentums deshalb erfüllt würde (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. September 2001 - 3A U 1/01 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 13.12.2023 - 4 U 22/23

    Kauf einer Wohnung: Vereinbarung der werkvertraglichen Gewährleistung möglich?

    Auch konnten die Parteien des Kaufvertrages wirksam eine individualvertragliche Vereinbarung zur Geltung des werkvertraglichen Mängelgewährleistungsrechts treffen, da die in § 437 BGB bzw. § 634 BGB gesetzlich geregelten Mängelrechte grundsätzlich dispositiv sind (so im Ergebnis auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.09.2001 - 3A U 1/01 -, Rn. 100, juris).
  • OLG Naumburg, 23.08.2005 - 11 U 31/05

    Unschädliche Falschbezeichnung in notarieller Urkunde, wenn Einigkeit über den

    Die Andeutungstheorie kommt bei einer falsa demonstratio nicht zum Tragen (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2001, V ZR 65/01 = NJW 2002, 1038-1040; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. September 2001, 3A U 1/01 = OLGR 2002, 37-40; Erman/ Palm, § 125 Rdn. 16 m.w.N.; Palandt/Heinrichs, § 133 Rdn. 19; jurisPK/Reichold, § 133 Rdn. 26).
  • OLG Frankfurt, 02.07.2004 - 24 U 205/03

    Falsa demonstratio bei beurkundungsbedürftigem Rechtsgeschäft; Rechtsmangel eines

    Haben die Parteien den Vertragsgegenstand versehentlich falsch bezeichnet, sich unter diesem Gegenstand übereinstimmend etwas anderes vorgestellt, so gilt auch im Bereich beurkundungsbedürftiger Rechtsgeschäfte nicht das objektiv Erklärte, sondern das wirklich Gewollte, soweit das wirklich Gewollte im beurkundeten Vertrag wenigstens andeutungsweise zum Ausdruck gekommen ist und der Kaufgegenstand nach dem Inhalt des beurkundeten Vertrages zuverlässig zu identifizieren ist (zu diesem Aspekt vgl. BGHZ 74, 116; weitergehend OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2002, 37).
  • OLG Naumburg, 05.10.2004 - 11 U 48/04

    Schadenersatz trotz eines verbilligten Grundstückskaufes über einen Dritten

    Das Nichtaufführen dieses Flurstücks stellt sich sonach nur als unerhebliche Falschbezeichnung (falsa demonstratio) dar (OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. September 2001, 3A U 1/01 = OLGR 2002, 37-40 m.w.N.; Palandt/Bassenge, BGB, 63. Aufl. § 925 Rdn. 12, 14; Palandt/Heinrichs, § 311b Rdn. 37).
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