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   OLG Karlsruhe, 25.10.2018 - 1 Ws 220/18   

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https://dejure.org/2018,37147
OLG Karlsruhe, 25.10.2018 - 1 Ws 220/18 (https://dejure.org/2018,37147)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.10.2018 - 1 Ws 220/18 (https://dejure.org/2018,37147)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Oktober 2018 - 1 Ws 220/18 (https://dejure.org/2018,37147)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 13 Abs 1 S 1 JVollzIIIGB BW 2009, § 115 Abs 3 StVollzG
    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Mehrfachbelegung von Hafträumen in einer Durchgangsabteilung einer Justizvollzugsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 01.06.2004 - 1 Ws 102/04

    Anforderungen an das Auswahlermessen der Justizvollzugsanstalt bei Unterbringung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2018 - 1 Ws 220/18
    Neben einzelfallbezogenen Gesichtspunkten, wie etwa der eingeholten Zustimmung zu einer Gemeinschaftsunterbringung, ist insbesondere der Wiedereingliederung, der Gegensteuerung, der Sicherheit und Ordnung, dem Gleichbehandlungsgrundsatz und der Dauer der Freiheitsentziehung Rechnung zu tragen (OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2001, 28; OLG Celle NJW 2004, 2766; Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl. 2017 § 18 Rn. 3).

    Sowohl bei der Frage der Zuweisung einer Einzelzelle als auch bei der Verteilung der Gefangenen auf Gemeinschaftszellen sind mithin neben gesetzlichen Vorgaben wie z.B. der Trennung von Untersuchungs- und Strafgefangenen gesundheitliche Aspekte (etwa das Infektionsrisiko oder der Gesichtspunkt, ob es sich bei den betreffenden Inhaftierten um Raucher oder Nichtraucher handelt), das innervollzugliche Verhalten von Strafgefangenen, ihre persönlichen Störungen bzw. psychischen Auffälligkeiten, ihre Tätigkeiten als Arbeiter, Schüler oder Nichtarbeiter und ihre Lebensgewohnheiten sowie kultur- bzw. sprachbedingte Besonderheiten zu berücksichtigen (OLG Celle NJW 2004, 2766; Verrel, a.a.O., Abschn. D Rn. 58).

  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 67/11

    Strafvollzug (Haftraumunterbringung; gemeinsame Unterbringung; Nichtraucher;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2018 - 1 Ws 220/18
    Nichtrauchende Gefangene dürfen mit rauchenden Gefangenen wegen der Gefahren des Passivrauchens mit Blick auf das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) jedoch nur dann gemeinschaftlich untergebracht werden, wenn sie damit einverstanden sind (BVerfG NJW 2013, 1943).
  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2201/05

    Menschenwürdige Unterbringung in der Strafhaft (ausreichend Luftraum und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2018 - 1 Ws 220/18
    Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 3 EMRK sind gerade auch bei einer Unterbringung mehrerer Gefangener in einem Haftraum zu beachten und begrenzen insoweit das Ermessen der Anstalt (BVerfG ZfStrVo 2002, 176; ZfStrVo 2002, 178; BVerfGK 12, 417; Setton, a.a.O., § 18 Rn. 2).
  • BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2018 - 1 Ws 220/18
    Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 3 EMRK sind gerade auch bei einer Unterbringung mehrerer Gefangener in einem Haftraum zu beachten und begrenzen insoweit das Ermessen der Anstalt (BVerfG ZfStrVo 2002, 176; ZfStrVo 2002, 178; BVerfGK 12, 417; Setton, a.a.O., § 18 Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 09.08.2000 - 3 Ws 596/00

    Vollzug der Sicherungsverwahrung: Zulässigkeit der gemeinsamen Unterbringung in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2018 - 1 Ws 220/18
    Neben einzelfallbezogenen Gesichtspunkten, wie etwa der eingeholten Zustimmung zu einer Gemeinschaftsunterbringung, ist insbesondere der Wiedereingliederung, der Gegensteuerung, der Sicherheit und Ordnung, dem Gleichbehandlungsgrundsatz und der Dauer der Freiheitsentziehung Rechnung zu tragen (OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2001, 28; OLG Celle NJW 2004, 2766; Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl. 2017 § 18 Rn. 3).
  • BVerfG, 23.11.2005 - 2 BvR 1514/03

    Rechtsweggarantie (Effektivität der gerichtlichen Kontrolle; fortbestehendes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2018 - 1 Ws 220/18
    Das erforderliche rechtliche Interesse des Antragstellers an der Feststellung der Rechtswidrigkeit (§ 115 Abs. 3 StVollzG) beruht auf der konkreten Wiederholungsgefahr, da weitere derartige Unterbringungen im Vollzugsverlauf jederzeit möglich sind (zum Feststellungsinteresse Bachmann in LNNV, StVollzG 12. Aufl. 2015, Abschn. P Rn. 81 m.w.N. zum Feststellungsinteresse bei Vorliegen eines tiefgreifenden Grundrechtseingriffs vgl. BVerfG, BVerfGK 6, 344, abgedruckt bei juris).
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