Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.01.2016 - 2 Ws 429/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,896
OLG Karlsruhe, 26.01.2016 - 2 Ws 429/15 (https://dejure.org/2016,896)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.01.2016 - 2 Ws 429/15 (https://dejure.org/2016,896)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Januar 2016 - 2 Ws 429/15 (https://dejure.org/2016,896)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,896) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erledigung der Hauptsache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlen einer wirksamen Erledigungserklärung; Grundsatz der Amtsermittlung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 116 StVollzG, § 120 StVollzG
    Strafvollzug: Erledigung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch ein ohne Wissen des Antragstellers an die Strafvollstreckungskammer weitergeleitetes Schreiben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlen einer wirksamen Erledigungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 30.04.2010 - 1 Ws 142/10
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.01.2016 - 2 Ws 429/15
    Nachdem der Antragsteller mit diesem Schreiben eindeutig zu erkennen gegeben hatte, dass er das Verfahren nicht für erledigt erklären wollte und will, und da ein erledigendes Ereignis auch nicht von Amts wegen festzustellen war, hätte die Strafvollstreckungskammer das Verfahren fortsetzen und nach Aufklärung des Sachverhaltes über die Hauptsache entscheiden müssen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30.04.2010, 1 Ws 142/10-, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 09.05.1995, 1 Vollz (Ws) 111/95-, juris).
  • OLG Karlsruhe, 06.10.2015 - 2 Ws 451/15

    Einschränkung der Bewegungsfreiheit eines Sicherungsverwahrten: Anforderungen an

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.01.2016 - 2 Ws 429/15
    Da die rechtliche Prüfung durch den Senat in dem dem Revisionsverfahren nachgestalteten Rechtsbeschwerdeverfahren allein auf der Grundlage der Gründe der angefochtenen Entscheidung erfolgt, müssen diese so abgefasst sein, dass sie aus sich heraus eine Überprüfung ermöglichen, wobei im Grundsatz die Darlegungsanforderungen zu erfüllen sind, die auch an ein strafgerichtliches Urteil zu stellen sind (st. Rspr. des Senats, zuletzt Beschluss vom 06.10.2015 -2 Ws 451/15-, juris; OLG Hamburg StraFo 2005, 346; Kamann/Spaniol in Feest/Lesting, AK-StVollzG, 6. Aufl. 2011, § 115 Rn. 80).
  • OLG Hamm, 09.05.1995 - 1 Vollz (Ws) 111/95

    Anfechtung; Sachentscheidung; Prozeßerklärung; Rechtsmittel; Rücknahme;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.01.2016 - 2 Ws 429/15
    Nachdem der Antragsteller mit diesem Schreiben eindeutig zu erkennen gegeben hatte, dass er das Verfahren nicht für erledigt erklären wollte und will, und da ein erledigendes Ereignis auch nicht von Amts wegen festzustellen war, hätte die Strafvollstreckungskammer das Verfahren fortsetzen und nach Aufklärung des Sachverhaltes über die Hauptsache entscheiden müssen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30.04.2010, 1 Ws 142/10-, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 09.05.1995, 1 Vollz (Ws) 111/95-, juris).
  • OLG Schleswig, 08.05.2007 - 2 VollzWs 78/07

    Strafvollzug: Erledigung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung allein durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.01.2016 - 2 Ws 429/15
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - aus der Rechtsbeschwerdebegründung deutlich wird, dass der Antragsteller eben die Annahme des Eintritts der Erledigung für rechtsfehlerhaft hält (OLG Schleswig NStZ-RR 2007, 326) und sein ursprüngliches Ziel in der Sache weiterverfolgen will.
  • OLG Stuttgart, 24.09.1991 - 4 Ws 212/91

    Erledigung der Hauptsache; Erklärung des Betroffenen; Feststellung; Antrag auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.01.2016 - 2 Ws 429/15
    Insbesondere steht die Annahme der Erledigung des Verfahrens durch die Strafvollstreckungskammer ohne entsprechenden Antrag eines Beteiligten einer mit der Rechtsbeschwerde anfechtbaren Hauptentscheidung gleich (OLG Stuttgart, NStZ 1992, 104; Schwindt/Böhm/Jehle/Laubenthal a. a. O., § 121, Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht