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   OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 181/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5444
OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 181/02 (https://dejure.org/2003,5444)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.03.2003 - 6 U 181/02 (https://dejure.org/2003,5444)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. März 2003 - 6 U 181/02 (https://dejure.org/2003,5444)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ZPO § 890; ; ZPO § 925; ; ZPO § 927; ; ZPO § 928; ; ZPO § 936; ; ZPO § 945; ; BGB § 151 Satz 1; ; BGB §§ 823 ff.; ; UWG § 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Anforderungen an Schadensersatzanspruch wegen Vollziehung einer ungerechtfertigten einstweiligen Verfügung nach § 945 ZPO - Rechtsberatung mittels Anwalts-Hotline

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch im Falle einer Unterlassungsverfügung ; Schadensersatzanspruch wegen Vollziehung einer ungerechtfertigten einstweiligen Verfügung; Existenz eines Vollstreckungsdrucks und Kausalität zwischen diesem Vollstreckungsdruck und dem eingetretenen Schaden; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1708
  • NJW-RR 2006, 1224 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 1440 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97

    Rechtsfolgen der Annahme eines eingeschränkten, auf die konkrete Verletzungsform

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 181/02
    Durch dieses Anerkenntnis kam ungeachtet möglicher Mängel der Unterlassungserklärung gem. § 151 Satz 1 BGB ein Unterlassungsvertrag zwischen den Parteien zustande, durch welchen der bereits bestehenden einstweiligen Verfügung nachträglich die Grundlage entzogen wurde (OLG Hamm NJWE-WettbR 1999, 90; OLG Stuttgart WRP 1997, 1219, 1222).
  • BGH, 02.11.1995 - IX ZR 141/94

    Schadensersatz wegen Erfüllung einer einstweiligen Unterlassungsverfügung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 181/02
    Ein solches Verschulden ist jedoch im Zusammenhang mit der Beantragung einer einstweiligen Verfügung regelmäßig dann zu verneinen, wenn dem Verfügungsantrag ein rechtlich schwierig zu beurteilender Sachverhalt zugrunde liegt, für den die Rechtsprechung noch keine festen Grundsätze entwickelt hat und bei dessen Bewertung sich der Antragsteller auf namhafte Vertreter in Schrifttum und/oder Rechtsprechung berufen kann (BGH NJW 1996, 198, 199).
  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 44/00

    Anwalts-Hotline

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 181/02
    In einem weiteren Urteil vom selben Tag, das eine Berufungsentscheidung des Kammergerichts betraf, hat der BGH diese Rechtsauffassung nochmals bestätigt ( BGH WRP 2003, 374 ).
  • OLG Hamm, 05.03.1998 - 4 U 144/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 181/02
    Durch dieses Anerkenntnis kam ungeachtet möglicher Mängel der Unterlassungserklärung gem. § 151 Satz 1 BGB ein Unterlassungsvertrag zwischen den Parteien zustande, durch welchen der bereits bestehenden einstweiligen Verfügung nachträglich die Grundlage entzogen wurde (OLG Hamm NJWE-WettbR 1999, 90; OLG Stuttgart WRP 1997, 1219, 1222).
  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 94/03

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzes bei ungerechtfertigter

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in NJW-RR 2003, 1708 veröffentlicht ist, hat einen Schadensersatzanspruch gemäß § 945 ZPO mit der Begründung verneint, es fehle an einem erkennbaren Vollstreckungsdruck auf den Kläger.
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