Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 26.04.2017 - 6 U 207/15 und 6 U 92/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abwägung des Eigentumsrechts und des Urheberrechts des vom Eigentümer verschiedenen Urhebers
- rechtsportal.de
UrhG § 14 ; UrhG § 97 Abs. 1 S. 1
Abwägung des Eigentumsrechts und des Urheberrechts des vom Eigentümer verschiedenen Urhebers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- olgkarlsruhe.de (Pressemitteilung)
Abweisung der Klagen im Streit um den Erhalt von Licht- und Rauminstallationen in der Kunsthalle Mannheim bestätigt
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Urheber eines mit einem Bauwerk verbundenen Kunstwerks hat keinen Anspruch auf bauliche Veränderungssperre
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abwägung des Eigentumsrechts und des Urheberrechts des vom Eigentümer verschiedenen Urhebers
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Abweisung der Klagen im Streit um den Erhalt von Licht- und Rauminstallationen in der Kunsthalle Mannheim bestätigt
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Museum umgebaut: "Aus" für ein Kunstwerk - Die Stadt Mannheim muss Lichtinstallation nach der Sanierung ihrer Kunsthalle nicht wiederherstellen
- datev.de (Kurzinformation)
Abweisung der Klagen im Streit um den Erhalt von Licht- und Rauminstallationen in der Kunsthalle Mannheim bestätigt
- das-gruene-recht.de (Kurzinformation)
Installation durfte gegen den Willen der Künstlerin entfernt werden
- olgkarlsruhe.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Rechtsstreit um Erhalt von Licht- und Rauminstallationen in der Kunsthalle Mannheim
Vor Ergehen der Entscheidung:
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 24.04.2015 - 7 O 18/14
- LG Mannheim, 23.10.2015 - 7 O 70/15
- OLG Karlsruhe, 26.04.2017 - 6 U 207/15 und 6 U 92/15
- BGH, 21.02.2019 - I ZR 98/17
- BGH, 21.02.2019 - I ZR 99/17
Wird zitiert von ...
- BGH, 21.02.2019 - I ZR 99/17
Zur Zulässigkeit der Entfernung von Kunstinstallationen in einem Museum
Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG Karlsruhe, ZUM-RD 2017, 600).