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   OLG Karlsruhe, 26.06.2020 - 17 U 96/20   

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https://dejure.org/2020,17230
OLG Karlsruhe, 26.06.2020 - 17 U 96/20 (https://dejure.org/2020,17230)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.06.2020 - 17 U 96/20 (https://dejure.org/2020,17230)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Juni 2020 - 17 U 96/20 (https://dejure.org/2020,17230)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz

    Vergleichsmehrwerts - Voraussetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nur mitgeregelte streitige Ansprüche erhöhen Vergleichswert!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1082
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 15.01.2020 - 24 U 1530/19

    Kein Vergleichsmehrwert durch Abgeltungsklausel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2020 - 17 U 96/20
    enthaltene Abgeltungsklausel nicht zu einem Vergleichsmehrwert führt (ebenso OLG München, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 24 U 1530/19 -, juris).

    Zu einem Mehrwert kann ein derartiger mit erledigter Anspruch jedoch nur führen, soweit er zwischen Gläubiger und Schuldner streitig war (OLG München, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 24 U 1530/19 -, Rn. 8, juris; vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. März 2018 - 10 W 8/18 -, Rn. 24 mwN, juris).

    Damit kann die - auf Betreiben der Beklagten routinemäßig in den Vergleichstext aufgenommene - Abgeltungsklausel zu keinem Vergleichsmehrwert führen (ebenso OLG München, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 24 U 1530/19 -, Rn. 9, juris).

  • OLG Stuttgart, 28.03.2018 - 10 W 8/18

    Streitwert eines Prozessvergleichs: Mehrwert bei Miterledigung nicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2020 - 17 U 96/20
    Zu einem Mehrwert kann ein derartiger mit erledigter Anspruch jedoch nur führen, soweit er zwischen Gläubiger und Schuldner streitig war (OLG München, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 24 U 1530/19 -, Rn. 8, juris; vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. März 2018 - 10 W 8/18 -, Rn. 24 mwN, juris).
  • BGH, 20.12.2011 - VIII ZB 59/11

    Streitwertbeschwerde: Beschwer der Partei bei Festsetzung eines zu niedrigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2020 - 17 U 96/20
    Zwar hat die Klägervertreterin den Antrag nicht ausdrücklich im eigenen Namen gestellt, allerdings ist schon wegen der vom Senat getroffenen Kostenentscheidung davon auszugehen, dass der auf Erhöhung des Wertes gerichtete Antrag in eigenem Namen der Klägervertreterin und nicht im Namen des Klägers (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20.12.2011 - VIII ZB 59/11 -, juris Rn. 6) erhoben wird.
  • OLG Koblenz, 06.03.2002 - 5 W 100/02

    Streitwert: Negative Feststellungs- und Löschungsklage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2020 - 17 U 96/20
    Der Kläger hatte das dazu nötige rechtliche Gehör (vgl. nur OLG Koblenz, Beschluss vom 6. März 2002 - 5 W 100/02 -, Rn. 16 f., juris sowie BDPZ/Zimmermann, GKG, 3. Aufl., § 68 Rn. 22).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2019 - 17 U 160/18

    Inanspruchnahme von Vertragshändler und Kraftfahrzeughersteller wegen des Kaufs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2020 - 17 U 96/20
    Ansprüche gegen den Verkäufer/Händler dürften verjährt sein (dazu Senat, Urteil vom 18. Juli 2019 - 17 U 160/18 -, Rn. 46ff., juris).
  • OLG Brandenburg, 12.08.2020 - 1 W 9/20

    Zulässigkeit der Beschwerde einer Prozesspartei gegen eine zu niedrige

    Denn auch solche begründen nur dann einen Vergleichsmehrwert, wenn sie zwischen dem Parteien des Rechtsstreits streitig gewesen sind (2. Zivilsenat a. a. O. 3. Zivilsenat, Beschluss vom 21.7.2020, 3 W 66/20; OLG München, Beschluss vom 15.1.2020, 24 U 1530/19, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.6.2020, 17 U 96/20, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.3.2018, 10 W 8/18, zitiert nach Juris).
  • OLG Koblenz, 24.09.2020 - 6 W 271/20

    Mehrwert des Vergleichs durch Abgeltungsklausel

    cc) Bei dieser Sachlage bedarf es keiner Entscheidung, ob die Beschwerde auch deshalb unbegründet ist, weil etwaige - hier mitabgegoltene - Ansprüche gegenüber Dritten auf Rückzahlung des Kaufpreises zwischen den Parteien des vorliegenden Verfahrens nicht streitig waren (vgl. dazu etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Juni 2020 - 17 U 96/20, MDR 2020, 1082 und OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. August 2020 - 1 W 9/20, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 21.07.2020 - 3 W 66/20

    Streitwert eines Vergleichs mit Abgeltungsklausel betreffend Ansprüche nicht am

    Insoweit schließt sich der Senat der Auffassung des OLG München (Beschluss vom 15. Januar 2020 - 24 U 1530/19) und des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 26. Juni 2020 - 17 U 96/20) an.
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