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   OLG Karlsruhe, 26.10.2022 - 6 U 131/22   

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https://dejure.org/2022,30614
OLG Karlsruhe, 26.10.2022 - 6 U 131/22 (https://dejure.org/2022,30614)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.10.2022 - 6 U 131/22 (https://dejure.org/2022,30614)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Oktober 2022 - 6 U 131/22 (https://dejure.org/2022,30614)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Streamingdienst

    § 108 Abs 1 S 1 ZPO, § 709 ZPO, § 718 ZPO
    Vorabentscheidung des Berufungsgerichts über die Heraufsetzung der Sicherheitsleistung in Bezug auf einen patentrechtlichen Unterlassungstitel - Streamingdienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Zur Frage, ob im Fall der vorläufigen Vollstreckung eines Unterlassungstitels der Bestimmung der Höhe der Sicherheit die Prognose zugrunde zu legen ist, der Beklagte werde seinen Streamingdienst im Inland ganz einstellen und nicht nur eine Komfortfunktion deaktivieren ...

  • rechtsportal.de

    Vorläufige Vollstreckung eines Unterlassungstitels Einstellung eines Streamingdienstes im Inland Darlegungs- und Beweislast für einen Mitverschuldenseinwand Schätzung der Höhe eines drohenden Vollstreckungsschadens

  • rechtsportal.de

    Behauptete Patentverletzung Heraufsetzung einer Sicherheitsleistung in Bezug auf eine Unterlassung Darlegungs- und Beweislast für einen Mitverschuldenseinwand Schätzung der Höhe eines drohenden Vollstreckungsschadens

  • rechtsportal.de

    1. Zur Frage, ob im Fall der vorläufigen Vollstreckung eines Unterlassungstitels der Bestimmung der Höhe der Sicherheit die Prognose zugrunde zu legen ist, der Beklagte werde seinen Streamingdienst im Inland ganz einstellen und nicht nur eine Komfortfunktion deaktivieren ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unstreitiges neues Vorbringen ist vom Berufungsgericht zu berücksichtigen!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2023, 51
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 27.09.2017 - 6 U 34/17
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.2022 - 6 U 131/22
    Nach § 709 ZPO i.V.m. § 108 ZPO entscheidet das Gericht über die Höhe der Sicherheitsleistung von Amts wegen nach pflichtgemäßem, im Berufungsrechtszug überprüfbaren Ermessen (Senat, Teil-Urteile vom 10.05.2017 - 6 U 169/16, juris Rn. 13; vom 27.09.2017 - 6 U 34/17 juris Rn. 15; vom 10.10.2018 - 6 U 82/18 juris Rn. 29).

    aa) Ohne Erfolg wendet die Beklagte gegen diese Schätzung ein, das Landgericht habe unter unzutreffender Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 27.09.2017 - 6 U 34/17 - letztlich angenommen, die Beklagte hätte darlegen und begründen müssen, warum sie auf die Nutzung des Klagepatents wirtschaftlich angewiesen sei.

    Deshalb ist es einer Partei insbesondere nicht gestattet, in diesem Zusammenhang erstmals im Berufungsrechtszug einen streitigen Sachverhalt vorzutragen, der bereits dem Landgericht hätte unterbreitet werden können und gestützt hierauf, eine Erhöhung oder Ermäßigung der festgesetzten Sicherheitsleistung zu verlangen (Senat, Teilurteil v. 27.09.2017, 6 U 34/17 juris Rn. 16 f.; OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 14.02.2008, 2 U 90/07 juris Rn. 9; Teilurteil vom 31.10.2019, 2 U 35/19 juris Rn. 12; Teilurteil vom 02.02.2012, 2 U 91/11 juris Rn. 8.).

  • OLG Karlsruhe, 10.10.2018 - 6 U 82/18

    Drucker - Bemessung der Höhe der Vollstreckungssicherheit in einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.2022 - 6 U 131/22
    Nach § 709 ZPO i.V.m. § 108 ZPO entscheidet das Gericht über die Höhe der Sicherheitsleistung von Amts wegen nach pflichtgemäßem, im Berufungsrechtszug überprüfbaren Ermessen (Senat, Teil-Urteile vom 10.05.2017 - 6 U 169/16, juris Rn. 13; vom 27.09.2017 - 6 U 34/17 juris Rn. 15; vom 10.10.2018 - 6 U 82/18 juris Rn. 29).

    Die Höhe des drohenden Vollstreckungsschadens ist gegebenenfalls zu schätzen, wobei - gemäß dem vorläufigen Regelungscharakter der Vollstreckungsanordnung in Rechtsanalogie zu §§ 707 Abs. 1 Satz 2, 719 Abs. 1 Satz 2, 769 Abs. 1 Satz 2, 920 Abs. 2 ZPO - eine Glaubhaftmachung der maßgeblichen Tatsachen genügt (Senat, Teilurteil vom 10.10.2018 - 6 U 82/18 juris Rn. 29 mwN).

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2008 - 2 U 90/07

    Präklusion im Falle der Vorabentscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.2022 - 6 U 131/22
    Deshalb ist es einer Partei insbesondere nicht gestattet, in diesem Zusammenhang erstmals im Berufungsrechtszug einen streitigen Sachverhalt vorzutragen, der bereits dem Landgericht hätte unterbreitet werden können und gestützt hierauf, eine Erhöhung oder Ermäßigung der festgesetzten Sicherheitsleistung zu verlangen (Senat, Teilurteil v. 27.09.2017, 6 U 34/17 juris Rn. 16 f.; OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 14.02.2008, 2 U 90/07 juris Rn. 9; Teilurteil vom 31.10.2019, 2 U 35/19 juris Rn. 12; Teilurteil vom 02.02.2012, 2 U 91/11 juris Rn. 8.).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - 2 U 91/11

    Ablehnung eines Vollstreckungsschutzantrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.2022 - 6 U 131/22
    Deshalb ist es einer Partei insbesondere nicht gestattet, in diesem Zusammenhang erstmals im Berufungsrechtszug einen streitigen Sachverhalt vorzutragen, der bereits dem Landgericht hätte unterbreitet werden können und gestützt hierauf, eine Erhöhung oder Ermäßigung der festgesetzten Sicherheitsleistung zu verlangen (Senat, Teilurteil v. 27.09.2017, 6 U 34/17 juris Rn. 16 f.; OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 14.02.2008, 2 U 90/07 juris Rn. 9; Teilurteil vom 31.10.2019, 2 U 35/19 juris Rn. 12; Teilurteil vom 02.02.2012, 2 U 91/11 juris Rn. 8.).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2019 - 2 U 35/19

    Voraussetzung eines Vollstreckungsschutzantrags

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.2022 - 6 U 131/22
    Deshalb ist es einer Partei insbesondere nicht gestattet, in diesem Zusammenhang erstmals im Berufungsrechtszug einen streitigen Sachverhalt vorzutragen, der bereits dem Landgericht hätte unterbreitet werden können und gestützt hierauf, eine Erhöhung oder Ermäßigung der festgesetzten Sicherheitsleistung zu verlangen (Senat, Teilurteil v. 27.09.2017, 6 U 34/17 juris Rn. 16 f.; OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 14.02.2008, 2 U 90/07 juris Rn. 9; Teilurteil vom 31.10.2019, 2 U 35/19 juris Rn. 12; Teilurteil vom 02.02.2012, 2 U 91/11 juris Rn. 8.).
  • OLG Karlsruhe, 10.05.2017 - 6 U 169/16

    Antrag auf Erhöhung der Vollstreckungssicherheit: Rechtsschutzbedürfnis bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.2022 - 6 U 131/22
    Nach § 709 ZPO i.V.m. § 108 ZPO entscheidet das Gericht über die Höhe der Sicherheitsleistung von Amts wegen nach pflichtgemäßem, im Berufungsrechtszug überprüfbaren Ermessen (Senat, Teil-Urteile vom 10.05.2017 - 6 U 169/16, juris Rn. 13; vom 27.09.2017 - 6 U 34/17 juris Rn. 15; vom 10.10.2018 - 6 U 82/18 juris Rn. 29).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2024 - 21 U 65/23

    Bemessung der Vollstreckungssicherheit bei Verurteilung in Stellung einer

    Der Antrag nach § 718 ZPO kann auch von dem Rechtsmittelgegner gestellt werden (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 26. Oktober 2022 - 6 U 131/22 -, juris Rn. 14; Zöller/Herget, ZPO, 2024, § 718 ZPO Rn. 2).

    Ob die Prüfung sich dabei auf Ermessensfehler zu beschränken hat, also eine ermessensfehlerfreie Festsetzung der Sicherheit von dem Berufungsgericht auch dann hingenommen werden muss, wenn es eine davon abweichende Festsetzung bevorzugt hätte (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR 2023, 51, juris Rn. 20 ff.), oder das Berufungsgericht im Rahmen einer Entscheidung nach § 718 ZPO zu einer erneuten und eigenständigen Ermessensausübung berechtigt ist, kann der Senat dahinstehen lassen.

    Die damit maßgebliche Höhe des Vollstreckungsschadens ist gemäß § 709 i.V.m. § 108 ZPO durch Schätzung zu ermitteln, wobei - gemäß dem vorläufigen Regelungscharakter der Vollstreckungsanordnung in Rechtsanalogie zu §§ 707 Abs. 1 Satz 2, 719 Abs. 1 Satz 2, 769 Abs. 1 Satz 2, 920 Abs. 2 ZPO - eine Glaubhaftmachung der maßgeblichen Tatsachen genügt (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR 2023, 51, juris Rn. 16, BeckOK -ZPO/Jaspersen, 2024, § 108 ZPO Rn. 3).

  • OLG Brandenburg, 14.03.2024 - 12 U 210/23

    Vorläufige Vollstreckbarkeit einer Bauhandwerkersicherung nur gegen Sicherheit!

    Der Senat entscheidet darüber durch Teilurteil, das durch die spätere Entscheidung in der Hauptsache auflösend bedingt ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.10.2022 - 6 U 131/22).
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