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   OLG Karlsruhe, 26.11.2010 - 3 Ws 431/10   

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https://dejure.org/2010,37204
OLG Karlsruhe, 26.11.2010 - 3 Ws 431/10 (https://dejure.org/2010,37204)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.11.2010 - 3 Ws 431/10 (https://dejure.org/2010,37204)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. November 2010 - 3 Ws 431/10 (https://dejure.org/2010,37204)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur "besonderen Schutzbedürftigkeit von Verletzten" im Sinne des § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG in Verfahren wegen Verdachts der Vergewaltigung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen einer "besonderen Schutzbedürftigkeit von Verletzten" i.S. d. § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 24 Abs. 1 Nr. 3
    Anklageerheung zum LG wegen besonderer Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 04.03.2005 - 2 Ws 22/05

    Darlegungen der Staatsanwaltschaft bei Anklage am Landgericht wegen besonderer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2010 - 3 Ws 431/10
    Die Staatsanwaltschaft muss in der Anklage die Umstände angeben, in denen sie die besondere Schutzbedürftigkeit sieht, sofern diese nicht offensichtlich sind (Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., Rdn. 5 zu § 24 GVG; KK-Hannich, StPO, 6. Aufl., Rdn. 6 zu § 24 GVG; BR-Drucks. 829/03, Seite 44 = BT-Drucks. 15/1976, Seite 19; OLG Hamburg, NStZ 2005, 654).
  • LG Hechingen, 28.11.2005 - 1 AR 31/05

    Strafprozessrecht: Zu den Voraussetzungen der Zuständigkeit des Landgerichts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2010 - 3 Ws 431/10
    Dies muss nach dem jeweiligen Einzelfall beurteilt werden (Meyer-Goßner, a.a.O., Rdn. 6 zu § 24 GVG; KK-Hannich, a.a.O., Rdn. 6 a zu § 24 GVG; OLG Hamburg, a.a.O., LG Hechingen, NStZ-RR 2006, 51).
  • OLG Karlsruhe, 29.08.2013 - 3 Ws 344/13

    Zuständigkeit der Jugendkammer: Besondere Schutzbedürftigkeit von Verletzten

    Die besondere Schutzbedürftigkeit des Verletzten ist dabei konkret-individuell zu bestimmen und insbesondere dann zu bejahen, wenn durch eine weitere Vernehmung in einer zweiten Tatsacheninstanz gravierende psychische Auswirkungen auf das Opfer zu befürchten sind (BT-Drucks. 15/1976 S. 19; OLG Hamburg, NStZ 2005, 654; OLG Karlsruhe, NStZ 2011, 479; Senat, Die Justiz 2011, 141; kritisch LG Hechingen, NStZ-RR 2006, 51; Eisenberg, JGG, 16. Aufl., § 24 Rdn. 7 ff.).
  • LG Essen, 04.03.2021 - 26 KLs 4/21

    Eröffnung Schöffengericht

    Dies muss nach dem jeweiligen Einzelfall beurteilt werden (hierzu insgesamt OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.11.2010, Az. 3 Ws 431/10 m.w.N.).
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