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   OLG Karlsruhe, 27.04.2015 - 22 U 1/14 RhSch   

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https://dejure.org/2015,16246
OLG Karlsruhe, 27.04.2015 - 22 U 1/14 RhSch (https://dejure.org/2015,16246)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.04.2015 - 22 U 1/14 RhSch (https://dejure.org/2015,16246)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. April 2015 - 22 U 1/14 RhSch (https://dejure.org/2015,16246)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.12.2014 - IV ZR 90/13

    Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Insolvenzverwalters: Verteilung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.04.2015 - 22 U 1/14
    Da der Beklagte vorliegend seine zentrale berufliche Kardinalspflicht als Lotse und verantwortlicher Schiffsführer, Schiff, Besatzung und Passagiere nicht zu gefährden, objektiv verletzt hat, ist der Schluss vom äußeren Geschehensablauf und dem Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes auf die inneren Vorgänge zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2014 - IV ZR 90/13 -, Rn. 20f., juris).

    Vielmehr oblag es dem Beklagten im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast, sich durch den Vortrag konkreter Umstände zu entschuldigen und damit dem Schluss von dem groben Verstoß gegen eine berufliche Kardinalspflicht auf eine auch subjektiv unentschuldbare Pflichtverletzung die Grundlage zu entziehen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2014 - IV ZR 90/13 -, Rn. 21, juris).

  • BGH, 20.02.1989 - II ZR 26/88

    Beschränkung der Haftung von Binnenlotsen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.04.2015 - 22 U 1/14
    Da der Beklagte als Binnenlotse analog § 21 Abs. 3 des Gesetzes über das Seelotswesen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zum Schadensersatz verpflichtet ist (vgl. BGH Urteil vom 20. Februar 1989 - II ZR 26/88 -, BGHZ 107, 32-3), steht damit seine Haftung dem Grunde nach fest.

    Schon angesichts dieser Ausnahmesituation sind die Wahrnehmungen des POK W. vom Verhalten des Beklagten nicht geeignet, einen Schluss auf den gesundheitlichen Zustand des Beklagten vor der Havarie tragfähig zu begründen ... 4. Die Revision war zuzulassen, da die Frage nach dem Haftungsmaßstab der Binnenlotsen für grob fahrlässiges Verhalten angesichts der nach wie vor deutlichen Diskrepanz zwischen dem Haftungsrisiko und den Lotsgebühren und der gleichfalls unverändert festzustellenden Unmöglichkeit, dieses Risiko zu vernünftigen Prämien zu versichern (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1989 - II ZR 26/88 -, BGHZ 107, 32-39, Rn. 18; ZfB 1989, Sammlung Seite 1256 ff.) zur Fortbildung des Rechts eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert, § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO .

  • BGH, 15.11.1971 - VIII ZR 62/70

    Bewachungspflicht des Betreibers einer Tiefgarage im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.04.2015 - 22 U 1/14
    Vielmehr muss für das jeweilige Geschehen gefragt werden, welche Anforderungen an das Verhalten der Beteiligten nach der Anschauung des betreffenden Verkehrskreises typischerweise gestellt werden (vgl. BGH NJW 1972, 150, Rn. 11, juris und Staudinger - Caspers, BGB, 2014, § 276 Rn. 32 m.w.N.).
  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.04.2015 - 22 U 1/14
    Vielmehr sind auch Umstände zu berücksichtigen, die die subjektive, personale Seite der Verantwortlichkeit betreffen (vgl. BGHZ 10, 14, 17; Urteil vom 11. Juli 1967 - VI ZR 14/66 - VersR 1967, 909, 910 und seither).
  • BGH, 11.07.1967 - VI ZR 14/66

    Beweisführung bei der grob fahrlässigen Herbeiführung eines Flugzeugabsturzes -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.04.2015 - 22 U 1/14
    Vielmehr sind auch Umstände zu berücksichtigen, die die subjektive, personale Seite der Verantwortlichkeit betreffen (vgl. BGHZ 10, 14, 17; Urteil vom 11. Juli 1967 - VI ZR 14/66 - VersR 1967, 909, 910 und seither).
  • BGH, 10.05.1994 - XI ZR 212/93

    Sorgfaltspflichten der Bank bei Hereinnahme und Veräußerung von Inhaberpapieren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.04.2015 - 22 U 1/14
    Bei der groben Fahrlässigkeit handelt es sich um eine schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung, die das gewöhnliche Maß der Fahrlässigkeit erheblich übersteigt (vgl. BGH NJW 1994, 2093-2094, Rn. 15, juris).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2021 - 22 U 4/20
    Denn einem ausdrücklichen Verlangen zur Übernahme der Befehlsgewalt (§ 14 Abs. 3 Satz 1 RheinLotsO) steht die Mitteilung, dass der Schiffsführer nicht über das für die Strecke notwendige Rheinschifferpatent verfügt, gleich mit der Folge, dass dann der Lotse - hier der Beklagte zu 2 - zum verantwortlichen Schiffsführer im Sinne von § 1.02 1. und 5. RheinSchPV wird und die Verantwortung des Kapitäns für die Einhaltung der sich aus der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung ergebenden Verhaltenspflichten endete (BGH, Urteil vom 22.05.1978 - II ZR 111/76 - ZfB 1978, Sammlung Seite 694 f. [juris Rn. 10] = BGHZ 107, 32 ff.; Senat, Urteil vom 27.04.2015 - 22 U 1/14 RhSch - ZfB 2015, Sammlung Seite 2359 ff. [juris Rn. 50]; vgl. auch Rheinschiffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 29.06.1994 - U 13/92 RhSch - ZfB 1995, Sammlung Seite 1563 ff., NZV 1996, 72) .
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