Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 27.06.2016 - 1 AK 127/15, 1 AK 127/15 - 6 Ausl A 204/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Auslieferungsersuchen zur Strafverfolgung: Voraussetzungen erneuter Tatverdachtsprüfung; Prüfung einer Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung; Vereinbarkeit einer Auslieferung eines HIV-Infizierten an die Russische Föderation mit verfassungsrechtlichen ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Durchführung einer Tatverdachtsprüfung vor der Auslieferung eines Verfolgten
- rechtsportal.de
Voraussetzungen der Durchführung einer Tatverdachtsprüfung vor der Auslieferung eines Verfolgten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen der Durchführung einer Tatverdachtsprüfung vor der Auslieferung eines Verfolgten
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 27.06.2016 - 1 AK 127/15, 1 AK 127/15 - 6 Ausl A 204/15
- BVerfG, 28.07.2016 - 2 BvR 1468/16
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Karlsruhe, 07.01.2019 - Ausl 301 AR 95/18
Auslieferung eines Verfolgten zur Strafverfolgung nach Polen
Jedoch hat der Senat im Rahmen der Gewährleistung eines fairen Verfahrens von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, dem ersuchenden Staat die Einlassung des Verfolgten bekannt und ihm damit die Möglichkeit zur Prüfung der Aufrechterhaltung seines Auslieferungsersuchens zu geben (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 27.06.2016, 1 AK 127/15, juris), an dem die polnischen Justizbehörden - wie sich aus der vom 08.12.2018 datierende Erklärung des Bezirksgerichts V./Polen ergibt- jedoch festgehalten haben. - OLG Karlsruhe, 24.02.2020 - Ausl 310 AR 16/19
Prüfungsmaßstab hinsichtlich der Entscheidung der Staatsanwaltschaft über die …
Soweit der Verfolgte bei seinen richterlichen Anhörungen vor den Amtsgerichten E./Deutschland und F./Deutschland den gegen ihn von den ungarischen Justizbehörden erhobenen und vorliegend sogar rechtskräftig abgeurteilten Tatvorwurf in Abrede stellt, verkennt er, dass eine Tatverdachtsprüfung auch und gerade bei Auslieferungen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls grundsätzlich nicht stattfindet (Senat StV 2007, 650, und Beschlüsse vom 10.11.2015 - 1 AK 111/14 - und 27.06.2016 - 1 AK 127/15 - und zuletzt vom 28.02.2019, Ausl 301 AR 185/18; BVerfG, Beschluss vom 28.07.2016 - 2 BvR 1468/16 - jeweils abgedruckt bei juris;… Hackner in: Schomburg/Lagodny, IRG, 6. Auflage 2020, § 10 Rn. 29 ff., 51 ff.;… § 78 Rn. 14 ff.;… Böhm, in: Ahlbrecht/Böhm/Esser/Eckelmanns, Internationales Strafrecht, 2. Auflage 2017, Rn. 932 ff.). - OLG Karlsruhe, 07.09.2016 - 1 AK 34/16
Auslieferungsverfahren aufgrund eines Europäischen Haftbefehls aus Spanien: …
Soweit diese die von den spanischen Justizbehörden angenommene Verwicklung des Verfolgten in die von Rosemary W. ("Rose") vor allem in Spanien geführte Organisation des Menschenhandels und der Zuhälterei bezweifeln und deshalb die Auslieferung für unzulässig halten, verkennen sie, dass eine Tatverdachtsprüfung auch und gerade bei Auslieferungen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls grundsätzlich nicht stattfindet (Senat StV 2007, 650 und zuletzt Beschlüsse vom 10.11.2015 - 1 AK 111/14 - und 27.06.2016 - 1 AK 127/15 - BVerfG Beschluss vom 28.07.2016 - 2 BvR 1468/16 - jeweils abgedruckt bei juris). - OLG Karlsruhe, 25.05.2020 - Ausl 301 AR 37/20 Scheidet die Durchführung einer Tatverdachtsprüfung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen etwa mangels Vorliegens besondere Umstände aus, kann der Grundsatz eines fairen Verfahrens und die gerichtliche Aufklärungspflicht es gleichwohl gebieten, dem ersuchenden Staat eine diesem ersichtlich nicht bekannte Einlassung eines aus dortiger Sicht Tatverdächtigen zur Kenntnis zu bringen und anzufragen, ob dem ersuchenden Staat diese Umstände bekannt sind und ob er in Anbetracht dieser Behauptungen sein Auslieferungsersuchen aufrechterhalten und durch Vorlage ergänzender Auslieferungsunterlagen (Erklärungen, Beweismittel etc.) näher begründen möchte (Fortführung von Senat, Beschluss vom 26. Februar 2016 - 1 AK 127/15).