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   OLG Karlsruhe, 27.08.2004 - 14 Wx 21/04 (1)   

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https://dejure.org/2004,2516
OLG Karlsruhe, 27.08.2004 - 14 Wx 21/04 (1) (https://dejure.org/2004,2516)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.08.2004 - 14 Wx 21/04 (1) (https://dejure.org/2004,2516)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. August 2004 - 14 Wx 21/04 (1) (https://dejure.org/2004,2516)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Sicherungsbedürfnisses für die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft; Anhaltspunkte für die Annahme einer Gefährdung eines Nachlasses; Nachlassverwaltung durch einen vertrauenswürdigen und befähigten Erbprätendenten; Umschreibung von Nachlassgrundstücken ...

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer angeordneten Nachlasspflegschaft; Rückwirkende Wiederherstellung einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung eines Nachlasses

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 15

    BGB § 1960 Abs. 1, Abs. 2
    Ein die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft erforderndes Sicherungsbedürfnis im Sinne von § 1960 BGB besteht, wenn ohne Eingreifen des Nachlassgerichts der Bestand des Nachlasses gefährdet wäre

  • Judicialis

    FGG § 27

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1960 Abs. 1; BGB § 1960 Abs. 2
    Bestehen eines die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft erforderndes Sicherungsbedürfnis - Annahme der Gefährdung des Nachlasses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 32
  • FamRZ 2005, 836
  • Rpfleger 2005, 90
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 02.05.2003 - 14 Wx 3/03

    Weitere Beschwerde im Verfahren der Anordnung einer Nachlasspflegschaft:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.08.2004 - 14 Wx 21/04
    Ob dies der Fall ist, ist vom Standpunkt des Nachlaßgerichts bzw. des im Beschwerdeverfahren an dessen Stelle getretenen Beschwerdegerichts aus zu beurteilen und zwar nach dem Erkenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidung über die Sicherungsmaßnahme (vgl. KG, Rpfleger 1982, S. 184; OLG Karlsruhe, FGPrax 2003, S. 229 ff., 230; Palandt/Edenhofer, BGB, 63. Aufl. 2004, Rdn. 4 zu § 1960; Staudinger/Marotzke, BGB, 2000, Rdn. 13 zu § 1960).

    Dabei kann es sich bei dem "Verwalter" um einen vom Erblasser Bevollmächtigten (vgl. OLG Karlsruhe, FGPrax 2003, S. 229 ff., 230), aber auch um einen Erbprätendenten handeln (OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, S. 583 f., 584; Staudinger/Marotzke, a.a.O., Rdn. 14 zu § 1960; Leipold, in: Münchener Kommentar BGB, 3. Aufl. 1997, Rdn. 20 zu § 1960; zweifelnd freilich Soergel/Stein, BGB, 13. Aufl. 2002, Rdn. 10 zu § 1960).

  • OLG Düsseldorf, 03.12.1997 - 3 Wx 278/97

    Sittenwidrigkeit eines Geliebtentestaments

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.08.2004 - 14 Wx 21/04
    Für die Annahme einer Gefährdung des Nachlasses bedarf es konkreter Anhaltpunkte, die - was sich schon aus der gesetzlichen Regelung unmittelbar ergibt - über die bloße Unsicherheit darüber, wer Erbe ist, hinausgehen (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, S. 583 f.).

    Dabei kann es sich bei dem "Verwalter" um einen vom Erblasser Bevollmächtigten (vgl. OLG Karlsruhe, FGPrax 2003, S. 229 ff., 230), aber auch um einen Erbprätendenten handeln (OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, S. 583 f., 584; Staudinger/Marotzke, a.a.O., Rdn. 14 zu § 1960; Leipold, in: Münchener Kommentar BGB, 3. Aufl. 1997, Rdn. 20 zu § 1960; zweifelnd freilich Soergel/Stein, BGB, 13. Aufl. 2002, Rdn. 10 zu § 1960).

  • OLG Köln, 02.01.1989 - 2 Wx 57/88

    Nachlasspflegschaft für unbekannten Erben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.08.2004 - 14 Wx 21/04
    Dabei unterliegt die Beurteilung dieser Frage dem pflichtgemäßen Ermessen der Tatsacheninstanzen (Plandt/Edenhofer, a.a.O., Rdn. 4 zu § 1960; Tidow, Die Anordnung der Nachlaßpflegschaft gemäß § 1960 BGB, Rpfleger 1991, S. 400 ff., 404; vgl. auch KG, OLGZ 1971, S. 210 ff., 212; OLG Köln, OLGZ 1989, S. 144 ff., 148).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.1994 - 3 Wx 232/93

    Voraussetzungen für die Anordnung einer Nachlaßpflegschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.08.2004 - 14 Wx 21/04
    a) Ein Sicherungsbedürfnis besteht, wenn ohne Eingreifen des Nachlaßgerichts der Bestand des Nachlasses gefährdet wäre (OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, S. 895 ff.; 896), was sich nach dem Interesse des endgültigen Erben beurteilt (Palandt/Edenhofer, a.a.O., Rdn. 6 zu § 1960).
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