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   OLG Karlsruhe, 27.09.1985 - 1 Ws 176/85   

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https://dejure.org/1985,2666
OLG Karlsruhe, 27.09.1985 - 1 Ws 176/85 (https://dejure.org/1985,2666)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.09.1985 - 1 Ws 176/85 (https://dejure.org/1985,2666)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. September 1985 - 1 Ws 176/85 (https://dejure.org/1985,2666)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einsichtnahme der Staatsanwaltschaft in Dienst- und Personalakten im Rahmen des Ermittlungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 145
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.1985 - 1 Ws 176/85
    Zum anderen folgt zwar aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG die Befugnis des einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten _ und das heißt auch, über die Weitergabe von durch ihn freiwillig zu einem bestimmten Zweck preisgegebener Daten _ zu bestimmen (BVerfGE 65, 1 [43]).
  • BayObLG, 06.08.2020 - 1 VA 33/20

    Aktenübersendung an die Staatsanwaltschaft durch das Betreuungsgericht

    Mit dem "Erfordern" entsteht für den Gewahrsamsinhaber - vorbehaltlich gesetzlicher oder aus der Verfassung herzuleitender Verbote (vgl. Wohlers/Greco in SK-StPO, 5. Aufl. 2016, § 96 Rn. 3) - nach dem Gesetzeswortlaut eine entsprechende Herausgabepflicht hinsichtlich des verlangten Gegenstands (Menges in Löwe/Rosenberg, StPO, § 95 Rn. 19; aus der Rechtsprechung: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. September 1985, 1 Ws 176/85, NJW 1986, 145 [146]).
  • OLG Koblenz, 28.12.1993 - 1 Ws 787/93

    Terminsbestimmung; Verlegung eines Hauptverhandlungstermins; Ablehnung der

    Die Terminsbestimmung durch den Vorsitzenden, die Verlegung des bestimmten Hauptverhandlungstermins durch ihn und die Ablehnung der Verlegung eines bestimmten Hauptverhandlungstermins sind Entscheidungen des erkennenden Gerichts, die der Urteilsfällung vorausgehen und einer Beschwerde entzogen sind (vgl. den Beschluß des Senats vom 20. März 1985 in 1 Ws 176/85).
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